Zuschüsse an Rundfunkanstalten / Telekolleg

Welche Zuschüsse werden im Einzelnen an Rundfunkanstalten und sonstige nichtstaatliche
Träger gezahlt gemäß Haushaltstitel 685 91?
Müssten die Kosten der Rundfunkanstalten nicht vollständig durch den Rundfunkbeitrag abdeckbar sein?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. Mai 2015
  • Frist
    13. Juni 2015
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Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Welche Zusch…
An Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zuschüsse an Rundfunkanstalten / Telekolleg [#9774]
Datum
12. Mai 2015 21:28
An
Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Welche Zuschüsse werden im Einzelnen an Rundfunkanstalten und sonstige nichtstaatliche Träger gezahlt gemäß Haushaltstitel 685 91? Müssten die Kosten der Rundfunkanstalten nicht vollständig durch den Rundfunkbeitrag abdeckbar sein?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 2 LUIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich gehe davon aus, dass dies eine einfache Anfrage nach § 13 LIFG ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 5 Abs. 4 Satz 1 LIFG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 LUIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz
Ihre Anfrage nach dem IFG - Zuschüsse an Rundfunkanstalten Sehr geehrte, die Durchführung des Schulfernsehens erf…
Von
Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
Ihre Anfrage nach dem IFG - Zuschüsse an Rundfunkanstalten
Datum
3. Juni 2015 08:22
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte, die Durchführung des Schulfernsehens erfolgt aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung der Länder Baden-Württemberg, Saarland und Rheinland-Pfalz sowie den Landesrundfunkanstalten Saarländischer Rundfunk, Süddeutscher Rundfunk und Südwestfunk vom 01.01.1973. Der Saarländische Rundfunk ist zwischenzeitlich nicht mehr beteiligt, die beiden anderen Anstalten haben sich zum Südwestrundfunk zusammengeschlossen. Im Rahmen der Anteilsfinanzierung zahlt das Land im Jahr 2015 347.680 Euro aus dem Haushaltstitel 685 91. Weitere Förderanträge, die aus diesem Titel zu finanzieren wären, liegen zum heutigen Stand nicht vor. Das Schulfernsehen ist eine gemeinsame Aufgabe bzw. ein gemeinsames Anliegen der beteiligten Vertragspartner. Die Frage nach einer alleinigen Finanzierung durch die Rundfunkanstalt erübrigt sich daher. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz
Ihre Anfrage nach dem LTranspG, VIG - Vertrag mit SWR bzgl. Telekolleg [#16788] Sehr geehrte, bezüglich Ihrer Anf…
Von
Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
Ihre Anfrage nach dem LTranspG, VIG - Vertrag mit SWR bzgl. Telekolleg [#16788]
Datum
13. Juni 2016 13:32
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte, bezüglich Ihrer Anfrage vom 13.05.2016 erhalten Sie anliegend die Vereinbarung zur Durchführung des Schulfernseh-Programms der Länder Baden-Württemberg, Saarland und Rheinland-Pfalz sowie den Landesrundfunkanstalten Saarländischer Rundfunk, Süddeutscher Rundfunk und Südwestfunk vom 01.01.1973. Über die Höhe der Zuwendung des Landes Rheinland-Pfalz an den Südwestrundfunk im Rahmen der Anteilsfinanzierung für das Jahr 2016 wurde noch nicht entschieden, so dass hierzu derzeit keine Informationen vorliegen. Ich bitte hierfür um Verständnis. Mit freundlichen Grüßen