Zusendung der Dokumentation der Vorprüfung Umweltverträglichkeit für das Bauvorhaben "Bootshaus der Wasserschutzpolizei am Dampfersteg Holzhausen/Ammersee"

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Rahmen des Bauvorhabens "Bootshaus der Wasserschutzpolizei am Dampfersteg Holzhausen/Ammersee" wurde eine Dokumentation "Vorprüfung der Umweltverträglichkeit" für das Bauvorhaben erstellt. Bitte senden Sie mir diese Dokumentation zu.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    12. März 2017
  • Frist
    11. April 2017
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Antrag nach de…
An Staatliches Bauamt Weilheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zusendung der Dokumentation der Vorprüfung Umweltverträglichkeit für das Bauvorhaben "Bootshaus der Wasserschutzpolizei am Dampfersteg Holzhausen/Ammersee" [#20656]
Datum
12. März 2017 11:38
An
Staatliches Bauamt Weilheim
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im Rahmen des Bauvorhabens "Bootshaus der Wasserschutzpolizei am Dampfersteg Holzhausen/Ammersee" wurde eine Dokumentation "Vorprüfung der Umweltverträglichkeit" für das Bauvorhaben erstellt. Bitte senden Sie mir diese Dokumentation zu. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen,
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 36 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Staatliches Bauamt Weilheim
Laufendes Verfahren - Unterlagen können nicht zugesendet werden.
Von
Staatliches Bauamt Weilheim
Via
Briefpost
Betreff
Laufendes Verfahren - Unterlagen können nicht zugesendet werden.
Datum
15. März 2017
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
Antwort auf Schreiben vom 15.07.2017
An Staatliches Bauamt Weilheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Antwort auf Schreiben vom 15.07.2017
Datum
20. März 2017
An
Staatliches Bauamt Weilheim
Status
Staatliches Bauamt Weilheim
Antwort auf Schreiben vom 30.03.2017
Von
Staatliches Bauamt Weilheim
Via
Briefpost
Betreff
Antwort auf Schreiben vom 30.03.2017
Datum
31. März 2017
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
Antwort auf Schreiben vom 31.03.2017
An Staatliches Bauamt Weilheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Antwort auf Schreiben vom 31.03.2017
Datum
3. April 2017
An
Staatliches Bauamt Weilheim
Status
<< Anfragesteller:in >>
Mahnung wegen Fristverzug
An Staatliches Bauamt Weilheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Mahnung wegen Fristverzug
Datum
13. April 2017
An
Staatliches Bauamt Weilheim
Status

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Staatliches Bauamt Weilheim
Bootshaus Holzhausen Sehr geehrtAntragsteller/in ich habe Ihr neuerliches Schreiben zum Anlass genommen und noc…
Von
Staatliches Bauamt Weilheim
Via
Briefpost
Betreff
Bootshaus Holzhausen
Datum
19. April 2017
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in ich habe Ihr neuerliches Schreiben zum Anlass genommen und noch einmal beim LRA LL um Rückmeldung zur Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen gebeten. Auch dem Landratsamt Landsberg am Lech liegen inzwischen gleich lautende Anfragen vor, ebenso uns von der Gemeinde Utting. Auch das Landratsamt Landsberg wird die Unterlagen erst nach Vorprüfung (auf Vollständigkeit) zur Verfügung stellen. Wir möchten Sie daher noch einmal bitten, zunächst die Vorprüfung des LRA LL abzuwarten. Mit freundlichen Grüßen