Zusendung der Hinweise an das Kultusministerium gegeben durch das Amt vertreten durch den LfDI bzgl. datenschutzrechtlicher Fragen im Bereich Schulen / CoronaVO / Gesundheitsbestätigung Grundschule/Einrichtungen
Ich habe bezüglich der Gesundheitsbestätigung im Bereich Schulen/Einrichtungen Fragen von datenschutzrechtlicher Relevanz an den Landesdatenschutzbeauftragten gestellt.
Ich habe daraufhin folgende Antwort von diesem erhalten:
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Wir haben inzwischen das Kultusministerium zu dem von diesem entwickelten Vordruck „Gesundheitsbestätigung Grundschule“ (im Internet https://km-bw.de/site/pbs-bw-km-root/get/documents_E-590999637/KULTUS.Dachmandant/KULTUS/KM-Homepage/Artikelseiten%20KP-KM/1_FAQ_Corona/2020-06-16%20Gesundheitsbestätigung%20Schule.pdf) die Frage der datenschutz-rechtlichen Zulässigkeit des Vorgehens angesprochen und dazu Hinweise gegeben. Dabei sind wir auch auf die Verordnung über die Wiederaufnahme des Schulbetriebs unter Pandemiebedingungen (https://km-bw.de/,Lde/Startseite/Ablage+Einzelseiten+gemischte+Themen/CoronaVO+Schule+vom+29_+Juni) eingegangen, an deren Erlass wir nicht gemäß Artikel 36 Absatz 4 der Datenschutz-Grundverordnung beteiligt wurden.
Mit Blick auf die Fürsorgepflicht des Kultusministeriums auch für die betroffenen Schulkinder haben wir angeregt, für eine rechtmäßige Datenverarbeitung Sorge zu tragen, soweit das bisher nicht der Fall sein sollte, und dazu die Angelegenheit auch anhand unserer Ausführungen zu prüfen sowie gegebenenfalls den Schulleitungen dazu die notwendigen Hinweise zu geben.
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Ich möchte nun die in der Mail vom LfDI angesprochenen Informationen einsehen und bitte Sie deshalb um Zusendung aller Dokumente und Akten diesbezüglich.
Bitte senden Sie mir auch die angesprochenen Hinweise zu.
Zudem bitte ich Sie um eine Darstellung und Erklärung, warum der LfDI nicht gemäß Artikel 36 Absatz 4 der Datenschutz-Grundverordnung am Erlass beteiligt wurde.
Bitte beachten Sie auch, dass ein fast wortgleiches Dokument auch im Bereich der Kindertageseinrichtungen verwendet wurde. Meine Anfrage bezieht sich deshalb nicht nur auf Schulen, sondern auch auf Kindertageseinrichtungen.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Anfrage erfolgreich
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Datum2. August 2020
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1. September 2020
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