Zusendung der Zusammenfassung von Erkenntnissen zum Übertragungsrisiko durch vollständig geimpfte Personen.

Anfrage an: Robert Koch-Institut

Die Zusammenfassung von Erkenntnissen zum Übertragungsrisiko durch vollständig geimpfte Personen aus der vom Robert koch Institut erstellten Studie.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. April 2021
  • Frist
    11. Mai 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Zusammenfassung von Er…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zusendung der Zusammenfassung von Erkenntnissen zum Übertragungsrisiko durch vollständig geimpfte Personen. [#217883]
Datum
9. April 2021 16:50
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Zusammenfassung von Erkenntnissen zum Übertragungsrisiko durch vollständig geimpfte Personen aus der vom Robert koch Institut erstellten Studie.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 217883 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217883/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 09.04.2021 Sehr Antragsteller/in zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihnen …
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 09.04.2021
Datum
16. April 2021 14:34
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Das Robert Koch-Institut (RKI) steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RKI in besonderem Maße. Wir bitten daher um Verständnis, dass Ihre Anfrage durch diese besonderen Umstände nicht innerhalb eines Monats beantwortet werden kann. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Bearbeitung der Vielzahl der eingegangenen IFG-Anträge, die zumeist auch sehr umfangreich sind. Die für Ihre Anfrage zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch gleichzeitig für die Bewältigung der Krisensituation durch COVID-19 zuständig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass derzeit alle Kräfte gebündelt daran arbeiten, diese außergewöhnliche Situation zu bewältigen. Aus diesem Grunde müssen wir Sie noch um etwas Geduld bitten. Rückfragen hierzu bitte ausschließlich an das Funktionspostfach <<E-Mail-Adresse>> unter Angabe des Aktenzeichens: 2.13.04/0003#0162. Mit freundlichen Grüßen
Robert Koch-Institut
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 09.04.2021 Aktenzeichens: 2.13.04/0003#0162 Sehr Antrags…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 09.04.2021 Aktenzeichens: 2.13.04/0003#0162
Datum
6. Mai 2021 13:13
Status
Sehr Antragsteller/in hinsichtlich Ihres o. g. Antrages auf Informationszugang bitten wir Sie gem. § 7 Absatz 1 Satz 3 IFG um Begründung Ihres Antrages. Dies ist erforderlich, wenn der Antrag sich auf Daten Dritter im Sinne von § 5 Absatz 1 und 2 IFG bezieht. Die von Ihnen angefragten Informationen beinhalten personenbezogene Daten im Sinne von § 5 Absatz 1 IFG. Rückfragen hierzu bitte ausschließlich an das Funktionspostfach <<E-Mail-Adresse>> unter Angabe des Aktenzeichens: 2.13.04/0003#0162. Mit freundlichen Grüßen

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Robert Koch-Institut
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 09.04.2021 Aktenzeichens: 2.13.04/0003#0162 Sehr Antrags…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 09.04.2021 Aktenzeichens: 2.13.04/0003#0162
Datum
17. Mai 2021 10:31
Status
Sehr Antragsteller/in zu Ihrem o. g. Antrag auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Ihrem Antrag wird durch Übersendung der beiliegenden, teilweise geschwärzten Dokumente entsprochen. Hinsichtlich der von Ihnen angefragten Informationen übersenden wir Ihnen den anliegenden Bericht des Robert Koch-Instituts (RKI) vom 31.03.2021 in teilweiser geschwärzter Form. Die Informationen waren gemäß § 5 Absatz 1 IFG insoweit zu schwärzen, als es sich um personenbezogene Daten handelt, das schutzwürdige Interesse der Dritten am Ausschluss des Informationszugangs gegenüber Ihrem Informationsinteresse überwiegt und keine Einwilligung des Dritten vorliegt. Darüberhinausgehende Schwärzungen wurden nicht vorgenommen. Ergänzend zu den o. g. Anlagen weisen wir als wissenschaftliche Hintergrundinformation auf den in diesem Kontext veröffentlichten Artikel im Epidemiologische Bulletin zur weiteren vertiefenden Lektüre hin, den Sie unter https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2021/19/Art_01.html abrufen können. Mit freundlichen Grüßen