Zusendung E-Mail-Adressen

Anfrage an: Auswärtiges Amt

die E-Mail-Adressen der folgenden Abteilungen, Referate, etc. und die Namen der Verantwortlichen:

01,010, 011, 011-8, 011-9
02, 02-MB, 02-8
030, 030-9
04, 040
05, 050, 013, 013-9
07, 07-1, 07-2, 07-3, 07-IK
KO-TRA
KO-RUS
KO-POL
MRHH-B
FM-B

1-B-1, 1-B-2, 107-RL
2-B-1, 2-B-2, 2-B-3
E-B-1, E-B-2, E-B-3
AB-B-1, AB-B-2
3-B-1, 3-B-2, 3-B-3
S-B-1, S-B-2
OR-B-1, OR-B-2, OR-B-3, CA-B
4-B-1, 4-B-2, 4-B-3, DT-B
5-B-1, 5-B-2
6-B-1, 6-B-2, 6-B-3
7-B

Falls Ihnen die Herausgabe einzelner E-Mail-Adressen nicht gestattet ist, begründen sie dies bitte.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    18. August 2018
  • Frist
    21. September 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die E-Mail-Adres…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zusendung E-Mail-Adressen [#32935]
Datum
18. August 2018 22:19
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die E-Mail-Adressen der folgenden Abteilungen, Referate, etc. und die Namen der Verantwortlichen: 01,010, 011, 011-8, 011-9 02, 02-MB, 02-8 030, 030-9 04, 040 05, 050, 013, 013-9 07, 07-1, 07-2, 07-3, 07-IK KO-TRA KO-RUS KO-POL MRHH-B FM-B 1-B-1, 1-B-2, 107-RL 2-B-1, 2-B-2, 2-B-3 E-B-1, E-B-2, E-B-3 AB-B-1, AB-B-2 3-B-1, 3-B-2, 3-B-3 S-B-1, S-B-2 OR-B-1, OR-B-2, OR-B-3, CA-B 4-B-1, 4-B-2, 4-B-3, DT-B 5-B-1, 5-B-2 6-B-1, 6-B-2, 6-B-3 7-B Falls Ihnen die Herausgabe einzelner E-Mail-Adressen nicht gestattet ist, begründen sie dies bitte.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Auswärtiges Amt
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz; E-Mailadressen und Namen; Vg. 360-2018 Sehr geehrtAntragsteller/in
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz; E-Mailadressen und Namen; Vg. 360-2018
Datum
21. August 2018 14:36
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingang wir hiermit bestätigen. Das Auswärtige Amt bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. In der Regel erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats ab Antragseingang. In wenigen Fällen kann die Bearbeitung länger dauern (z.B. wenn umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden). Sollte die Bearbeitung in Ihrem Fall ausnahmsweise länger als einen Monat in Anspruch nehmen, werden wir Sie darüber informieren. Bitte beachten Sie darüber hinaus folgende allgemeine Hinweise: - Geben Sie bei Rückfragen oder Ergänzungen zu Ihrem Antrag bitte immer Ihre in der Betreffzeile dieser E-Mail angegebene Vorgangsnummer an. - Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben (im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/ind… einsehbar). Einfache Anfragen, deren Bearbeitung weniger als insgesamt eine halbe Stunde in Anspruch nimmt, werden gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen EUR 15,00 und EUR 500,00 Euro erhoben werden. Eine Prognose zur Höhe der Gebühren kann nicht abgegeben werden, da die endgültige Höhe nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand berechnet wird. Informieren Sie uns bitte über eventuelle Gebührenermäßigungstatbestände (z. B. wissenschaftlicher Auftrag einer staatlichen Organisation, Recherchearbeiten, die im öffentlichen Interesse sind, Bezug von Sozialleistungen etc.), so dass eine eventuelle Gebührenermäßigung geprüft werden kann. Wenn Ihr Antrag auf Informationszugang abgelehnt wird, fallen keine Gebühren an. Für Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Hinweis zum Datenschutz: Bei der Bearbeitung wurden bzw. werden von Ihnen personenbezogene Daten verarbeitet. Welche Daten zu welchem Zweck und auf welcher Grundlage verarbeitet werden, ist abhängig von Ihrem Anliegen und den konkreten Umständen. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung (https://www.auswaertiges-amt.de/de/date…) des Auswärtigen Amts. Mit freundlichen Grüßen
Auswärtiges Amt
Ihre Anfrage vom 18.08.2018
Von
Auswärtiges Amt
Via
Briefpost
Betreff
Ihre Anfrage vom 18.08.2018
Datum
21. September 2018
Status
Anfrage abgeschlossen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz; E-Mailadressen und Namen; Vg. 360-2018 [#32935] Sehr geehrte Dam…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz; E-Mailadressen und Namen; Vg. 360-2018 [#32935]
Datum
21. September 2018 13:27
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Zusendung E-Mail-Adressen“ vom 18.08.2018 (#32935) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Vielen Dank Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 32935 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Auswärtiges Amt
AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz; E-Mailadressen und Namen; Vg. 360-2018 [#32935] Sehr geehrtAntra…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz; E-Mailadressen und Namen; Vg. 360-2018 [#32935]
Datum
21. September 2018 16:26
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in ich habe den Bescheid heute in den Postausgang gegeben. Er sollte Ihnen in Kürze zugehen. Die verzögerte Beantwortung bitte ich zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz; E-Mailadressen und Namen; Vg. 360-2018 [#32935] Sehr geehrt<&…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz; E-Mailadressen und Namen; Vg. 360-2018 [#32935]
Datum
21. September 2018 16:48
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 32935 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>