Zusendung: Externe Qualitätskontrolle der GIZ: Ergebnisbericht 2016

Die externe Qualitätskontrolle der GIZ: Ergebnisbericht 2016. Dieser Bericht wurde von der GIZ im Auftrag des BMZ erstellt.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. Mai 2017
  • Frist
    20. Juni 2017
  • Kosten dieser Information:
    262,50 Euro
  • 4 Follower:innen
Claudia Schwegmann
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die externe Qual…
An Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Details
Von
Claudia Schwegmann
Betreff
Zusendung: Externe Qualitätskontrolle der GIZ: Ergebnisbericht 2016 [#21561]
Datum
19. Mai 2017 14:41
An
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die externe Qualitätskontrolle der GIZ: Ergebnisbericht 2016. Dieser Bericht wurde von der GIZ im Auftrag des BMZ erstellt.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Claudia Schwegmann <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Claudia Schwegmann << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Claudia Schwegmann
Claudia Schwegmann
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Zusendung: Externe Qualitätskontrolle der GIZ:…
An Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Details
Von
Claudia Schwegmann
Betreff
AW: Zusendung: Externe Qualitätskontrolle der GIZ: Ergebnisbericht 2016 [#21561]
Datum
20. Juni 2017 09:36
An
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Zusendung: Externe Qualitätskontrolle der GIZ: Ergebnisbericht 2016“ vom 19.05.2017 (#21561) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Claudia Schwegmann Anfragenr: 21561 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Claudia Schwegmann << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Eingangsbestätigung Ihres IFG-Antrags "Externe Qualitätskontrolle der GIZ: Ergebnisbericht 2016 [#21561]"…
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
Eingangsbestätigung Ihres IFG-Antrags "Externe Qualitätskontrolle der GIZ: Ergebnisbericht 2016 [#21561]"
Datum
21. Juni 2017 15:33
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Schwegmann, hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Antrags auf Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 19.05.2017 zur externen Qualitätskontrolle der GIZ: Ergebnisbericht 2016 [#21561]. Ihr Antrag wurde an das im BMZ zuständige Fachreferat weitergeleitet. Die Bearbeitung soll gemäß § 7 Abs. 5 IFG innerhalb eines Monats erfolgen, soweit nicht schutzwürdige Interessen eine Beteiligung Dritter erforderlich machen. Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren und Auslagen nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben, sofern es sich nicht um die Erteilung einer kostenfreien einfachen Auskunft im Sinne der IFGGebV handelt. Die IFGGebV kann im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html eingesehen werden. Für IFG-Anfragen können je nach Arbeitsaufwand Gebühren bis zur Höhe von 500,00 Euro sowie Kosten für Auslagen erhoben werden. Die Gebührenerhebung soll nicht kostendeckend erfolgen. Die Gebühren werden daher nicht auf Grundlage der tatsächlichen Kosten sondern in Höhe der vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) bezüglich der IFGGebV festgelegten pauschalen Personalkostensätze erhoben. Diese betragen: 60,00 EURO pro Stunde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des höheren Dienstes 45,00 EURO pro Stunde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des gehobenen Dienstes 30,00 EURO pro Stunde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des mittleren Dienstes. Für den Fall, dass beabsichtigt ist Gebühren zu erheben, werden Sie darüber vor der Bescheidung Ihres Antrags informiert und dann auch gebeten, BMZ über eventuelle Gebührenbefreiungs- und -ermäßigungstatbestände gemäß § 2 IFGGebV vor der Bescheidung zu unterrichten. Mit freundlichen Grüßen
Claudia Schwegmann
AW: Eingangsbestätigung Ihres IFG-Antrags "Externe Qualitätskontrolle der GIZ: Ergebnisbericht 2016 [#21561]&…
An Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Details
Von
Claudia Schwegmann
Betreff
AW: Eingangsbestätigung Ihres IFG-Antrags "Externe Qualitätskontrolle der GIZ: Ergebnisbericht 2016 [#21561]" [#21561]
Datum
21. Juni 2017 18:11
An
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Antwort und die Information zu eventuellen Gebühren. Ich bin bereit eventuelle Gebühren der Bereitstellung dieser Informationen zu tragen und möchte Sie bitten mir das Dokument zur Verfügung zu stellen. Bei der Berechnung der eventueller Gebühren bitte ich Sie um eine detaillierte Kostenaufstellung. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen Claudia Schwegmann Anfragenr: 21561 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Claudia Schwegmann << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Information über Gebühren für Ihren IFG-Antrag "Externe Qualitätskontrolle der GIZ: Ergebnisbericht 2016 [#21…
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
Information über Gebühren für Ihren IFG-Antrag "Externe Qualitätskontrolle der GIZ: Ergebnisbericht 2016 [#21561]"
Datum
6. Juli 2017 16:53
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Schwegmann, mit Schreiben vom 19.05.2017 beantragten sie Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) zur externen Qualitätskontrolle der GIZ: Ergebnisbericht 2016 [#21561]. Sie wurden bereits in der Vorkorrespondenz darüber informiert, dass für IFG-Anfragen je nach Arbeitsaufwand Gebühren bis zur Höhe von 500,00 Euro sowie Kosten für Auslagen erhoben werden können. Per e-mail vom 21.06.2017 baten Sie um Aufschlüsselung der Gebühren. Dazu informiere ich Sie gerne wie folgt: Die Gebührenerhebung soll nicht kostendeckend erfolgen. Die Gebühren werden daher nicht auf Grundlage der tatsächlichen Kosten sondern in Höhe der vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) bezüglich der IFGGebV festgelegten pauschalen Personalkostensätze erhoben. Diese betragen: 60,00 EURO pro Stunde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des höheren Dienstes 45,00 EURO pro Stunde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des gehobenen Dienstes 30,00 EURO pro Stunde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des mittleren Dienstes. Wegen der Vielzahl an auszuwertenden Akten wird in Ihrem Fall nach Auskunft des Fachreferats ein Arbeitsaufwand von voraussichtlich 4 Stunden für Mitarbeiter des höheren Dienstes und eine halbe Stunde für Mitarbeiter des gehobenen Dienstes anfallen. Daher werden sich die Gebühren für die Bearbeitung Ihrer Anfrage voraussichtlich auf insgesamt 262,50 EURO belaufen. Im Hinblick auf die zu erwartenden Gebühren bitte ich um Ihre Mitteilung, ob Ihr Antrag auf dieser Grundlage weiter bearbeitet werden soll. Bis zu Ihrer Rückäußerung werde ich zunächst auf eine weitere Befassung des zuständigen Fachreferats verzichten. Mit freundlichen Grüßen
Claudia Schwegmann
AW: Information über Gebühren für Ihren IFG-Antrag "Externe Qualitätskontrolle der GIZ: Ergebnisbericht 2016 …
An Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Details
Von
Claudia Schwegmann
Betreff
AW: Information über Gebühren für Ihren IFG-Antrag "Externe Qualitätskontrolle der GIZ: Ergebnisbericht 2016 [#21561]" [#21561]
Datum
8. Juli 2017 14:04
An
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich bin bereit etwaige Gebühren auf der Grundlage der von Ihnen genannten Beträge zu zahlen und möchte Sie bitten meine IFG Anfrage weiter zu bearbeiten. Mit freundlichen Grüßen Claudia Schwegmann Anfragenr: 21561 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Claudia Schwegmann << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 19.05.2017 betreffend "Externe Qualitätskontrolle d…
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 19.05.2017 betreffend "Externe Qualitätskontrolle der GIZ"
Datum
25. Juli 2017 13:10
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Schwegmann, ich beziehe mich auf Ihren o.a. Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz und übersende Ihnen anbei meinen Bescheid vom 25.07.2017 nebst Anlage. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Ihr Antrag nach IFG betreffend externe Qualitätskontrolle der GIZ vom 19.5.2017, Ihre Nachricht vom 8.7.2017, Mein Bescheid vom 25.7.2017, Ihr Widerspruchsschreiben vom 3.8.2017, eingegangen hier am 7.8.2017
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag nach IFG betreffend externe Qualitätskontrolle der GIZ vom 19.5.2017, Ihre Nachricht vom 8.7.2017, Mein Bescheid vom 25.7.2017, Ihr Widerspruchsschreiben vom 3.8.2017, eingegangen hier am 7.8.2017
Datum
21. August 2017
Status

Dokumente