Zusendung Ihres Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten

Nach Art. 30 Abs. 1 DSGVO muss jeder Datenverantwortliche ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten führen.
Dies gilt auch für die LDI als Behörde i.S.d. Art. 51 DSGVO.

Nach § 4 Abs. 1 IFG bitte ich um Zusendung des Verzeichnisses, das für die Tätigkeit der Behörde LDI erstellt wurde.

Es geht mir also nicht um ein Blanko-Muster, wie es auf Ihrer Homepage verfügbar ist, sondern um das spezifische Verzeichnis für die Datenverarbeitungen in der LDI.

Mein Antrag umfasst nicht die Offenlegung Ihrer technischen Maßnahmen, soweit diese aus Zweckmäßigkeitsgründen der Geheimhaltung unterliegen würden.
Ein Ablehnungsbescheid ist insoweit nicht erforderlich.

Ausweislich der Nr.16.3 Ihres 23. Datenschutz- und Informationsberichts 2017 kann dieser Antrag öffentlich gestellt werden.
Eine der von Ihnen genannten Fallgruppen, die einer öffentlichen Antragsstellung und Beantwortung entgegen stehen würde, liegt nicht vor.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. November 2018
  • Frist
    11. Dezember 2018
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zusendung Ihres Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten [#34566]
Datum
9. November 2018 20:47
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Nach Art. 30 Abs. 1 DSGVO muss jeder Datenverantwortliche ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten führen. Dies gilt auch für die LDI als Behörde i.S.d. Art. 51 DSGVO. Nach § 4 Abs. 1 IFG bitte ich um Zusendung des Verzeichnisses, das für die Tätigkeit der Behörde LDI erstellt wurde. Es geht mir also nicht um ein Blanko-Muster, wie es auf Ihrer Homepage verfügbar ist, sondern um das spezifische Verzeichnis für die Datenverarbeitungen in der LDI. Mein Antrag umfasst nicht die Offenlegung Ihrer technischen Maßnahmen, soweit diese aus Zweckmäßigkeitsgründen der Geheimhaltung unterliegen würden. Ein Ablehnungsbescheid ist insoweit nicht erforderlich. Ausweislich der Nr.16.3 Ihres 23. Datenschutz- und Informationsberichts 2017 kann dieser Antrag öffentlich gestellt werden. Eine der von Ihnen genannten Fallgruppen, die einer öffentlichen Antragsstellung und Beantwortung entgegen stehen würde, liegt nicht vor.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 09.11.2018 wird hiermit bestätigt. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener …
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Zusendung Ihres Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten [#34566]
Datum
12. November 2018 10:05
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 09.11.2018 wird hiermit bestätigt. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Zusendung Ihres Verzeichnis der Verarbeitungst…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Zusendung Ihres Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten [#34566]
Datum
13. Dezember 2018 09:15
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Zusendung Ihres Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten“ vom 09.11.2018 (#34566) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Bitte informieren Sie mich über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 34566 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 13.12.2018 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informa…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Zusendung Ihres Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten [#34566]
Datum
14. Dezember 2018 09:49
Status
Anfrage abgeschlossen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 13.12.2018 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.

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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Ihr IFG-Antrag vom 09.11.2018 Sehr geehrtAntragsteller/in anhängend übersende ich Ihnen antragsgemäß das Verzeich…
Sehr geehrtAntragsteller/in anhängend übersende ich Ihnen antragsgemäß das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten gemäß Art. 30 Abs. 1 Datenschutz-Grundverordnung der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW. Die verspätete Übersendung bitte ich zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen