Zusendung von Abzügen der durch die BEMFV (Verordnung (...) elektromagnetischer Felder) vorgeschriebenen Normen

Abzüge der Dokumente
DIN EN 50527-1 (Ausgabe Januar 2011),
DIN EN 50527-2-1 (Ausgabe Mai 2012) und
DIN EN 50413 (Ausgabe August 2009).

Ich bereite mich im Selbststudium auf eine Zulassung zum Amateurfunk vor. Diese Normen sind dafür zwingend erforderlich, da sie die gesetzlich verbindlichen Grenzwerte bestimmen. Jeder muss sich an Gesetze halten, also sollte auch Jeder freien Zugriff auf Gesetze erhalten.

So bestimmt auch sinnvollerweise der letzte Satz von §3 BEMFV (Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder), dass beim Deutschen Patent- und Markenamt diese in dieser Verordnung genannten Normen "archivmäßig gesichert niedergelegt" sein müssen.

Ich gehe daher davon aus, dass die genannten Normen im Archiv des Deutschen Patent- und Markenamtes niederlegt sind, und somit Abzüge möglich sind.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    12. März 2021
  • Frist
    18. Mai 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Abzüge der Dokumente DIN…
An Deutsches Patent- und Markenamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zusendung von Abzügen der durch die BEMFV (Verordnung (...) elektromagnetischer Felder) vorgeschriebenen Normen [#214935]
Datum
12. März 2021 12:02
An
Deutsches Patent- und Markenamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Abzüge der Dokumente DIN EN 50527-1 (Ausgabe Januar 2011), DIN EN 50527-2-1 (Ausgabe Mai 2012) und DIN EN 50413 (Ausgabe August 2009). Ich bereite mich im Selbststudium auf eine Zulassung zum Amateurfunk vor. Diese Normen sind dafür zwingend erforderlich, da sie die gesetzlich verbindlichen Grenzwerte bestimmen. Jeder muss sich an Gesetze halten, also sollte auch Jeder freien Zugriff auf Gesetze erhalten. So bestimmt auch sinnvollerweise der letzte Satz von §3 BEMFV (Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder), dass beim Deutschen Patent- und Markenamt diese in dieser Verordnung genannten Normen "archivmäßig gesichert niedergelegt" sein müssen. Ich gehe daher davon aus, dass die genannten Normen im Archiv des Deutschen Patent- und Markenamtes niederlegt sind, und somit Abzüge möglich sind.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 214935 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214935/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Deutsches Patent- und Markenamt
Sehr Antragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres Antrags vom 12. März 2021 auf Informationszugang nach dem …
Von
Deutsches Patent- und Markenamt
Betreff
WG: Zusendung von Abzügen der durch die BEMFV (Verordnung (...) elektromagnetischer Felder) vorgeschriebenen Normen [#214935]
Datum
18. März 2021 08:53
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres Antrags vom 12. März 2021 auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) / Umweltinformationsgesetz (UIG) / Verbraucherinformationsgesetz (VIG), mit dem Sie um Abzüge mehrerer DIN-Normen bitten. Bis zur Beantwortung Ihres Antrags bitte ich noch um etwas Geduld. Mit freundlichen Grüßen
Deutsches Patent- und Markenamt
Sehr Antragsteller/in mit angefügtem Schreiben beziehe ich mich auf Ihren Antrag nach IFG vom 12.03.2021, mit de…
Von
Deutsches Patent- und Markenamt
Betreff
Ihr Antrag nach IFG vom 12.03.2021 mit der Bitte um Zusendung von Abzügen der durch die BEMFV (Verordnung (...) elektromagnetischer Felder) vorgeschriebenen Normen [#214935]
Datum
8. April 2021 13:18
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in mit angefügtem Schreiben beziehe ich mich auf Ihren Antrag nach IFG vom 12.03.2021, mit dem Sie um Übersendung von Abzügen verschiedener DIN-Normen bitten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich danke Ihnen für Ihren ausführlichen Bescheid vom 08.04.2021 mit Aktenzeichen 1…
An Deutsches Patent- und Markenamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag nach IFG vom 12.03.2021 mit der Bitte um Zusendung von Abzügen der durch die BEMFV (Verordnung (...) elektromagnetischer Felder) vorgeschriebenen Normen [#214935]
Datum
8. April 2021 18:52
An
Deutsches Patent- und Markenamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich danke Ihnen für Ihren ausführlichen Bescheid vom 08.04.2021 mit Aktenzeichen 1458/1-4.3.1/2021-2. Leider kann ich Ihrer Entscheidung nicht zustimmen und sehe mich gezwungen, hiermit Widerspruch dagegen zu erheben. Die begehrten Dokumente sind keine rein private Angelegenheit zwischen mir und den Rechteinhabern, da sie durch die genannte Verordnung der Bundesregierung Rechtscharakter haben. Dadurch steht dem wirtschaftlichen Interesse dritter das berechtigte Interesse jedermanns an einem freien und unbeschränkten Zugang zu den Vorgaben des Gesetzgebers gegenüber. Daraus erwächst der Anspruch auf einen freien Zugang zu den Dokumenten, dem die kostenfreien Einsichtsstellen dritter als auch Ihrer entgegenkommen. Sie lehnen meinen Antrag Ihrem Ermessen nach unter Berufung auf § 9 Abs. 3 Alt. 2 IFG ab, weil ich mir die begehrten Informationen in zumutbarer Weise so aus allgemein zugänglichen Quellen beschaffen könne. Die Begründung meines Widerspruches ist, dass kein zumutbarer allgemeiner Zugang zu den Dokumenten besteht, weil die Interessen nicht angemessen ausgeglichen sind. Die Einsicht bei Ihnen in München oder bei den Einsichtsstellen dritter ist nicht zeitgemäß. Im Zuge der Digitalisierung ist es die Norm, dass Dokumente digital verfügbar sind. Aufgrund der laufenden Pandemie ist es wichtig, Reisen zu vermeiden. Dazu verweise ich auf die folgenden Informationen der Bundesregierung: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/faq-reisen-1735032 Die Fahrt würde Emissionen erzeugen, was im Zuge des Klimawandels vermieden werden soll. Ich verzichte hier darauf Ihnen Informationen zu dem Thema bereitzustellen, da es viele Quellen dazu gibt. Außerdem steht gegen eine Fahrt zu einer Einsichtsstelle der finanzielle und zeitliche Aufwand, der die Funktion der Einsichtsstellen, das wirtschaftliche Interesse dritter mit dem Recht auf Zugang zu Vorgaben des Gesetzgebers auszugleichen, untergräbt. Ich widerspreche hiermit außerdem für mich kostenpflichtigen Verfahren, da ich die durch den Gesetzgeber vorgegebene Beschaffung und Bereitstellung der Dokumente durch das DPMA als Ihre eigenständige Aufgabe ansehe. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 214935 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bu…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Zusendung von Abzügen der durch die BEMFV (Verordnung (...) elektromagnetischer Felder) vorgeschriebenen Normen“ [#214935]
Datum
20. April 2021 04:17
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: [geschwärzt] Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Ablehnung weder die aktuelle Situation durch die Corona-Pandemie noch die zeitliche Veränderung von Rahmenbedingungen berücksichtigt. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anhänge: - 214935.pdf - 2021-04-08_1-Schreibenvom_08.04.21.pdf Anfragenr: 214935 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 25-726/002 II#0152 Sehr Antragstelle…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Fwd: Vermittlung bei Anfrage „Zusendung von Abzügen der durch die BEMFV (Verordnung (...) elektromagnetischer Felder) vorgeschriebenen Normen“ [#214935] # 25-726/002 II#0152
Datum
27. April 2021 07:41
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
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1,5 KB


Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 25-726/002 II#0152 Sehr Antragsteller/in angefügtes Schreiben übersende ich zur Ihrer Information. Die Übermittlung erfolgt ausschließlich elektronisch. Mit freundlichen Grüßen
Deutsches Patent- und Markenamt
Ihre E-Mail vom 08.04.2021 betreffend den Zurückweisungsbescheid des Deutschen Patent- und Markenamts [#214935] Se…
Von
Deutsches Patent- und Markenamt
Betreff
Ihre E-Mail vom 08.04.2021 betreffend den Zurückweisungsbescheid des Deutschen Patent- und Markenamts [#214935]
Datum
15. Juni 2021 13:11
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in mit angefügtem Schreiben beziehe ich mich auf Ihre E-Mail vom 08.04.2021, mit der Sie gegen den Zurückweisungsbescheid des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) vom 08.04.2021 Widerspruch einlegen. Mit freundlichen Grüßen
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AW: Ihre E-Mail vom 08.04.2021 betreffend den Zurückweisungsbescheid des Deutschen Patent- und Markenamts [#214935…
An Deutsches Patent- und Markenamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre E-Mail vom 08.04.2021 betreffend den Zurückweisungsbescheid des Deutschen Patent- und Markenamts [#214935]
Datum
16. Juni 2021 00:21
An
Deutsches Patent- und Markenamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich danke Ihnen für Ihre Nachricht. Ich freue mich, dass Sie meinen Widerspruch als solchen anerkennen. Sie haben meinen Antrag mit einem Bescheid abgelehnt, der wichtige Abwägungsgründe nicht berücksichtigt, die allgemein erkennbar sind und nicht Darlegungen meinerseits bedurften. Ich bitte Sie daher die Möglichkeit der Rücknahme Ihres Bescheides und die Ausstellung eines Änderungsbescheides in Erwägung zu ziehen. Ich bitte Sie auf eine Kostenerhebung aufgrund von öffentlichem Interesse zu verzichten und deswegen ausnahmsweise über die formfalsche Einreichung meines Widerspruches hinwegzusehen und meinen Widerspruch trotzdem inhaltlich anzunehmen. Sollten Sie an der Ankündigung der Erhebung von Kosten festhalten, dann ziehe ich meinen Widerspruch zurück, da Sie mir bereits in Aussicht gestellt haben, ihn wegen Formfehlern abzulehnen. In jedem Fall widerspreche ich Ihrem Bescheid außerhalb des gesetzlich geregelten Widerspruchsverfahrens weiter. Ich bitte das BPMA die begehrten vorliegenden Dokumente von Amts wegen frei zugänglich zu machen, da für jedermann ein freier und angemessener Zugang zu Gesetzen und rechtlich verbindlichen Regeln bestehen muss. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 214935 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
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AW: Ihre E-Mail vom 08.04.2021 betreffend den Zurückweisungsbescheid des Deutschen Patent- und Markenamts [#214935…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre E-Mail vom 08.04.2021 betreffend den Zurückweisungsbescheid des Deutschen Patent- und Markenamts [#214935]
Datum
16. Juni 2021 00:25
An
Bundesministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr geehrter Mensch beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Gesetze und öffentlich vorgeschriebene Regeln müssen von jedem Menschen frei verfügbar und angemessen bezogen werden können. Ich hoffe Sie stimmen diesem Grundsatz zu. Mein Name ist [geschwärzt] Ich schreibe als Privatperson, die diesen Grundsatz in einem konkreten Fall verletzt sieht. Zur Ausgangslage: Die Bundesregierung hat durch die Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV) die Einhaltung von Grenzwerten verordnet, die dadurch rechtlich verbindlich sind. Die geltenden Grenzwerte sind in der Verordnung leider nicht direkt genannt, sondern wird für sie in §3 auf DIN EN 50527-1 (Ausgabe Januar 2011) und DIN EN 50527-2-1 (Ausgabe Mai 2012) verwiesen. Das Messverfahren wird in §5 durch DIN EN 50413 (Ausgabe August 2009) festgelegt. Da ich als Amateurfunker tätig werden möchte, muss ich auf die geltenden Grenzwerte achten. Ich sehe mich damit berechtigt, freien und angemessenen Zugang zu den verordneten Grenzwerten und den Messverfahren zu bekommen. Zum bisherigen Verlauf: Da ich im Netz keinen freien Zugriff auf diese Dokumente finden konnte, habe ich mich an das BPMA gewandt, was die genannten Dokumente laut dem letzten Satz von §3 der Verordnung haben muss. Das BPMA argumentiert, dass die von mir angeforderten Dokumente in Einsichtstellen kostenfrei gelesen und Kopien privatrechtlich erworben werden können, und dass mir daher nach dem Ermessen des BPMA kein Anspruch auf die Dokumente durch das BPMA zusteht. Der privatrechtliche Erwerb von Kopien der Dokumente kommt nicht dem Rechtscharakter der Dokumente in Verbindung mit dem oben genannten Grundsatz ausreichend entgegen, um angemessen zu sein. Ich wohne in [geschwärzt] und bin Student ohne Auto. Die Fahrt zur nächsten Einsichtstelle würde zwingend mit wesentlichem zeitlichen und finanziellen Aufwand einhergehen, der den Preis für privatrechtlich erworbene Kopien vielfach übersteigt. Das spricht gegen die Angemessenheit der Einsichtstellen und konterkariert ihre Funktion. Die Fahrt würde zum Klimawandel beitragen, was vermeiden werden sollte. Nicht zuletzt deswegen ist ein heute angemessener Zugriff ebenfalls digital über das Netz zu ermöglichen. Zum Zeitpunkt meiner Anfrage hat die Bundesregierung wegen der Seuche durch das SARS-CoV-2 öffentlich dazu aufgerufen, Reisen zu vermeiden. Das spricht ebenfalls zumindest zu jener Zeit gegen die Angemessenheit der Möglichkeit der Einsichtstellen. Die Einsichtstellen stellen also ebenfalls keinen angemessenen und freien Zugang zu den Dokumenten bereit. Ich sehe keine Möglichkeit, freien und an die heutige Zeit angemessenen Zugang auf die geltenden Regeln in diesem Fall zu erhalten. Zur Lösung: Ich bitte Sie, freien und an die heutige Zeit angemessenen Zugriff auf die geltenden Regeln sicherzustellen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 214935 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre E-Mail vom 08.04.2021 betreffend den Zurückweisungsbescheid des Deutschen Patent- und Markenamts [#214935…
An Deutsches Patent- und Markenamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre E-Mail vom 08.04.2021 betreffend den Zurückweisungsbescheid des Deutschen Patent- und Markenamts [#214935]
Datum
16. Juni 2021 00:40
An
Deutsches Patent- und Markenamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren des DPMA, In meiner vorherigen Nachricht an Sie, schrieb ich "Rücknahme" aber meinte stattdessen "Aufhebung". Ich bitte Sie das zu berücksichtigen und zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 214935 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Bundesministerium der Justiz
Ihre E-Mail vom 08.04.2021 betreffend den Zurückweisungsbescheid des Deutschen Patent- und Markenamts [#214935] Bu…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Ihre E-Mail vom 08.04.2021 betreffend den Zurückweisungsbescheid des Deutschen Patent- und Markenamts [#214935]
Datum
18. Juni 2021 07:55
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Referat Z B 6 Sehr Antragsteller/in das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) ist für Ihr Anliegen nicht der richtige Ansprechpartner. Zwar ist das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) eine Behörde im Geschäftsbereich des BMJV. Die von Ihnen genannte Verordnung, die von Bundesregierung erlassen wurde, wird allerdings vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie federführend betreut. Dies betrifft auch die Frage, in welcher Form DIN-Normen zugänglich zu machen sind. Die Kontaktdaten des BMWi lauten wie folgt: Postanschrift: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie 11019 Berlin Telefonzentrale: + 49 (0) 30 18 615 - 0 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen

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Deutsches Patent- und Markenamt
Ihre E-Mail vom 16.06.2021 [#214935] Sehr Antragsteller/in zu Ihrer E-Mail vom 16.06.2021 erhalten Sie das angef…
Von
Deutsches Patent- und Markenamt
Betreff
Ihre E-Mail vom 16.06.2021 [#214935]
Datum
19. Juli 2021 10:58
Status
Sehr Antragsteller/in zu Ihrer E-Mail vom 16.06.2021 erhalten Sie das angefügte Antwortschreiben vom 19.07.2021 des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA). Mit freundlichen Grüßen