Zusicherung der Auflagen fuer den Ueberflug des Global Hawk

die Auflagen und die schriftliche Bestaetigung dieser durch die USA fuer die Genehmigung des Ueberflugs mit der US-Drohne Global Hawk.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    21. Dezember 2015
  • Frist
    22. Januar 2016
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Auflagen und di…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
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Betreff
Zusicherung der Auflagen fuer den Ueberflug des Global Hawk [#12246]
Datum
21. Dezember 2015 16:59
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Auflagen und die schriftliche Bestaetigung dieser durch die USA fuer die Genehmigung des Ueberflugs mit der US-Drohne Global Hawk.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Verteidigung
Sehr geehrteAntragsteller/in In Ihrem Antrag auf Auskünfte zum geplanten Überflug des Unbemannten Luftfahrzeugs …
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
WG: Informationsfreiheitsgesetz hier: Anfrage Zusicherung der Auflagen fuer den Ueberflug des Global Hawk [#12246]
Datum
15. Januar 2016 13:01
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in In Ihrem Antrag auf Auskünfte zum geplanten Überflug des Unbemannten Luftfahrzeugs Global Hawk gemäß des Informationsfreiheitsgesetz (IFG) haben Sie keine postalische Adresse eingestellt. Um Ihnen einen rechtsbehelfsmäßigen Bescheid übermitteln zu können, bitte ich um Mitteilung Ihrer postalische Adresse. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrteAntragsteller/in ich verstehe nicht, warum Sie eine postalische Adresse benoetigen? Ich bat um eine …
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Informationsfreiheitsgesetz hier: Anfrage Zusicherung der Auflagen fuer den Ueberflug des Global Hawk [#12246]
Datum
15. Januar 2016 19:04
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in ich verstehe nicht, warum Sie eine postalische Adresse benoetigen? Ich bat um eine Antwort auf elektronischem Weg gemaess §8 EGovG. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 12246 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Bundesministerium der Verteidigung
Sehr geehrteAntragsteller/in Die Bestimmung der Form der Auskunftserteilung steht im Ermessen der Verwaltung und…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: AW: WG: Informationsfreiheitsgesetz hier: Anfrage Zusicherung der Auflagen fuer den Ueberflug des Global Hawk [#12246]
Datum
18. Januar 2016 09:40
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Die Bestimmung der Form der Auskunftserteilung steht im Ermessen der Verwaltung und unterliegt nicht Ihrem Bestimmungsrecht. Anders als § 1 Abs. 2 Satz 2 IFG sieht § 7 Abs. 3 Satz 1 IFG gerade kein Wahlrecht des Antragstellers vor. Die Schriftform ist regelmäßig dann zu wählen, wenn ein Bescheid zugestellt werden soll. Dies kann u.a. der Fall sein, wenn rechtsbehelfsfähige Bescheide zu erstellen sind, deren Bekanntgabe mit Blick auf die Rechtsbehelfsfristen nachvollziehbar sein muss, oder wenn die Auskunft gebührenpflichtig ist, da hier zur Vermeidung von Nachteilen für die öffentlichen Kassen ( = die Steuerzahler) eine vollstreckungsfähige Anschrift vorliegen muss; außerdem wenn Belange Dritter betroffen sind oder die Erteilung einer Auskunft zu verweigern oder zu beschränken ist. Auf die vorherige Ankündigung des Grundes, z.B. der Gebührenpflicht, haben Sie keinen Anspruch. Im vorliegenden Fall ist Ihre Identität Voraussetzung für die weitere Bearbeitung. Sollten Sie Ihre Adresse nicht nennen, werde ich die weitere Bearbeitung ohne weitere Korrespondenz mit Ihnen einstellen. Im Auftrag Traurig Franz-Josef Traurig Hauptmann Sachbearbeiter Flugbetrieb <<E-Mail-Adresse>> Telefon: +49 (0) 228 - 12 - 14739 Fax: +49 (0) 228 - 12 - 44745 FspNBw: 3400 - 14739 PC-FAX: 3344745 Bundesministerium der Verteidigung Abteilung Führung Streitkräfte FüSK I 5 <<E-Mail-Adresse>> Postfach 13 28 53003 Bonn Von: Antragsteller/in An: <<E-Mail-Adresse>>, Datum: 15.01.2016 19:13 Betreff: AW: WG: Informationsfreiheitsgesetz hier: Anfrage Zusicherung der Auflagen fuer den Ueberflug des Global Hawk [#12246] Sehr geehrte Damen und Herren, ich verstehe nicht, warum Sie eine postalische Adresse benoetigen? Ich bat um eine Antwort auf elektronischem Weg gemaess §8 EGovG. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bun…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Zusicherung der Auflagen fuer den Ueberflug des Global Hawk" [#12246]
Datum
23. Januar 2016 15:53
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/12246 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht in dieser Form bearbeitet, weil ein wichtiger Grund fuer die schriftliche Form in diesem Vorgang (erforderlich nach § 1, Abs. 2 IFG) von der Behoerde nicht genannt wird, sondern nur auf § 7, Abs. 3 IFG sowie allgemein moegliche Gruende verwiesen wird. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 12246 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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Sehr geehrteAntragsteller/in ich habe den Bundesbeauftragten fuer den Datenschutz und die Informationsfreiheit zw…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
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Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage "Zusicherung der Auflagen fuer den Ueberflug des Global Hawk" [#12246]
Datum
23. Januar 2016 16:15
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in ich habe den Bundesbeauftragten fuer den Datenschutz und die Informationsfreiheit zwecks Vermittlung eingeschaltet. Ihre Auslegung des Gesetzes ist fuer mich nicht nachvollziehbar: § 1 Abs. 2 sieht explizit die Wahl des Informationszugangs durch den Antragsteller vor. Dies kann nur aus wichtigem Grund auf andere Art gewährt werden. Einen solchen haben Sie fuer diesen Vorgang nicht nachvollziehbar, sondern nur 4 allgemein moegliche Gruende vorgebracht. Warum ist meine Identitaet/Anschrift Voraussetzung für die weitere Bearbeitung? Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 12246 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
2. Februar 2016 08:25
Status
Warte auf Antwort

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
23. Februar 2016 17:25
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
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