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Zustaendige Datenschutzaufsichtsbehoerde und zustaendiges Registergericht f. den f. die Verarbeitung Verantwortlichen im TM Hotel Duesseldorf

Zustaendige Datenschutzaufsichtsbehoerde und zustaendiges Registergericht f. den f. die Verarbeitung Verantwortlichen im TM Hotel Duesseldorf, das ohne abrufbare Datenschutzerklaerung und unter Geheimhaltung der obligatorischen Impressumsangaben Daten auf der Website und sonst verarbeitet.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    14. November 2022
  • Frist
    16. Dezember 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zustaendige Datenschutzaufsichtsbehoerde und zustaendiges Registergericht f. den f. die Verarbeitung Verantwortlichen im TM Hotel Duesseldorf [#263208]
Datum
14. November 2022 13:24
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Zustaendige Datenschutzaufsichtsbehoerde und zustaendiges Registergericht f. den f. die Verarbeitung Verantwortlichen im TM Hotel Duesseldorf, das ohne abrufbare Datenschutzerklaerung und unter Geheimhaltung der obligatorischen Impressumsangaben Daten auf der Website und sonst verarbeitet.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 263208 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/263208/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 14.11.2022 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Zustaendige Datenschutzaufsichtsbehoerde und zustaendiges Registergericht f. den f. die Verarbeitung Verantwortlichen im TM Hotel Duesseldorf [#263208]
Datum
14. November 2022 13:40
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 14.11.2022 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde. Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte schicken Sie mir auch die Information betr. das (Nicht-)Vorhandensein einer …
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Zustaendige Datenschutzaufsichtsbehoerde und zustaendiges Registergericht f. den f. die Verarbeitung Verantwortlichen im TM Hotel Duesseldorf [#263208]
Datum
22. November 2022 19:52
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte schicken Sie mir auch die Information betr. das (Nicht-)Vorhandensein einer Datenschutzerklaerung auf der datenverarbeitenden Homepage des impressumspflichtignoranten Hotels bzw. das Kalenderdatum ihrer Einstellung auf der Website. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 263208 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/263208/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 22.11.2022 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert au…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Zustaendige Datenschutzaufsichtsbehoerde und zustaendiges Registergericht f. den f. die Verarbeitung Verantwortlichen im TM Hotel Duesseldorf [#263208]
Datum
23. November 2022 09:16
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 22.11.2022 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf. Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Sehr << Antragsteller:in >> ich komme zurück auf Ihre E-Mail vom 14.11.2022. Hierin beantragen Sie, I…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Az. LDI NRW: 41.2.5.1-8023/22 - Zustaendige Datenschutzaufsichtsbehoerde und zustaendiges Registergericht f. den f. die Verarbeitung Verantwortlichen im TM Hotel Duesseldorf [#263208]
Datum
23. November 2022 13:43
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> ich komme zurück auf Ihre E-Mail vom 14.11.2022. Hierin beantragen Sie, Ihnen die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde und das zuständigen Registergerichts für den für die Verarbeitung Verantwortlichen im TM Hotel Düsseldorf mitzuteilen. Für die datenschutzrechtliche Aufsicht über Verarbeitungen personenbezogener Daten durch das TM Hotel Düsseldorf als verantwortliche Stelle ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in NRW (LDI NRW) die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde. Die Frage, welches Register- bzw. Amtsgericht für das TM Hotel Düsseldorf zuständig ist, fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich der LDI NRW. Es dürfte sich hierbei jedoch um das Amtsgericht Düsseldorf handeln. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> woher leiten Sie die Vermutung ab, dass der datenschutzerklaerungsvorenthaltungserf…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Az. LDI NRW: 41.2.5.1-8023/22 - Zustaendige Datenschutzaufsichtsbehoerde und zustaendiges Registergericht f. den f. die Verarbeitung Verantwortlichen im TM Hotel Duesseldorf [#263208]
Datum
23. November 2022 13:49
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> woher leiten Sie die Vermutung ab, dass der datenschutzerklaerungsvorenthaltungserfahrene und in Ihrem Verantwortungsbereich nach Art. 58, 77 DSGVO-EU insbes. auch die Art. 13, 14 DSGVO-EU missachtende f. die Verarbeitung Verantwortliche des TM Hotel Duesseldorf am Amtsgericht Duesseldorf und nicht etwa am Amtsgericht Osnabrueck in Niedersachsen registriert sein koennte Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 263208 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/263208/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, das Amtsgericht Duesseldorf teilt Ihre Vermutung nicht. Auf der Website selbst is…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Az. LDI NRW: 41.2.5.1-8023/22 - Zustaendige Datenschutzaufsichtsbehoerde und zustaendiges Registergericht f. den f. die Verarbeitung Verantwortlichen im TM Hotel Duesseldorf [#263208]
Datum
4. Dezember 2022 17:29
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, das Amtsgericht Duesseldorf teilt Ihre Vermutung nicht. Auf der Website selbst ist nach Anschreiben durch Landesanstalt f. Medien nunmehr ein anonymer "Haftungsausschuss" zu finden. Was bedeutet der Hinweis mangels Datenschutzerklaerung? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 263208 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/263208/
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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Zustaendige Datenschutzaufsichtsbehoerde und zustaendiges Register…
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Betreff
AW: Az. LDI NRW: 41.2.5.1-8023/22 - Zustaendige Datenschutzaufsichtsbehoerde und zustaendiges Registergericht f. den f. die Verarbeitung Verantwortlichen im TM Hotel Duesseldorf [#263208]
Datum
16. Dezember 2022 12:04
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Zustaendige Datenschutzaufsichtsbehoerde und zustaendiges Registergericht f. den f. die Verarbeitung Verantwortlichen im TM Hotel Duesseldorf“ vom 14.11.2022 (#263208) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit erschoepfend beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Ist das Amtsgericht Hagen zustaendig und sitzt der Verantwortliche zufaellig in Schwerte (und nicht in der Landeshauptstadt, wie Sie als Aufsicht vermutet haben)? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Zustaendige Datenschutzaufsichtsbehoerde und zustaendiges Register…
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Betreff
AW: Az. LDI NRW: 41.2.5.1-8023/22 - Zustaendige Datenschutzaufsichtsbehoerde und zustaendiges Registergericht f. den f. die Verarbeitung Verantwortlichen im TM Hotel Duesseldorf [#263208]
Datum
28. Dezember 2022 14:56
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Zustaendige Datenschutzaufsichtsbehoerde und zustaendiges Registergericht f. den f. die Verarbeitung Verantwortlichen im TM Hotel Duesseldorf“ vom 14.11.2022 (#263208) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 13 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Zudem: Ist booking.com der f. die Verarbeitung allein Verantwortliche f. saemtliche auf der Website gelisteten und aktiven Anbieter? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
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Sehr << Antragsteller:in >> ich komme zurück auf Ihre Eingabe vom 14.11.2022. Ich verweise auf unsere …
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Betreff
AW: Az. LDI NRW: 41.2.5.1-8023/22 - Zustaendige Datenschutzaufsichtsbehoerde und zustaendiges Registergericht f. den f. die Verarbeitung Verantwortlichen im TM Hotel Duesseldorf [#263208]
Datum
4. Januar 2023 10:23
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> ich komme zurück auf Ihre Eingabe vom 14.11.2022. Ich verweise auf unsere E-Mail Antwort vom 23.11.2022. Den Vorgang habe ich geschlossen. Mit freundlichen Grüßen

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Guten Tag, Sie meinen also öffentlich unter Bezugnahme auf Ihre Email vom 23.11.22 in irreführender Hinsicht, das…
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Betreff
AW: Az. LDI NRW: 41.2.5.1-8023/22 - Zustaendige Datenschutzaufsichtsbehoerde und zustaendiges Registergericht f. den f. die Verarbeitung Verantwortlichen im TM Hotel Duesseldorf [#263208]
Datum
12. Januar 2023 10:46
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Sie meinen also öffentlich unter Bezugnahme auf Ihre Email vom 23.11.22 in irreführender Hinsicht, das Amtsgericht Düsseldorf sei das Registergericht? Kennen Sie zufällig Art. 82 Abs. 4 DSGVO-EU und die Rechtsprechung des BFH vom 28.6.22 zum Schadensersatz aus Staatshaftung? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 263208 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/263208/
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.