Zustand der Zelle des Gefangenen Hanno Berger (Cum-Ex)

Während der Verhandlung im Strafprozess gegen Hanno Berger bzgl. Cum-Ex vor dem LG Bonn im April 2022 führte selbiger die Umstände seiner Haft in der JVA Köln-Ossendorf aus; so wären u.a. die Wände voller Schimmel gewesen.

1. Ich bitte Sie, mir sämtliche Informationen zur Zelle des Gefangenen Hanno Berger zuzusenden, insbesondere Berichte, Gutachten, vorliegende Bilder, etc.
2. Ferner bitte ich um Zusendung jeglichen Schrift- und E-Mail-Verkehrs hinsichtlich der Zelle und Haftumstände von Hanno Berger.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    30. Mai 2022
  • Frist
    1. Juli 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Justizvollzugsanstalt Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zustand der Zelle des Gefangenen Hanno Berger (Cum-Ex) [#250181]
Datum
30. Mai 2022 15:43
An
Justizvollzugsanstalt Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Während der Verhandlung im Strafprozess gegen Hanno Berger bzgl. Cum-Ex vor dem LG Bonn im April 2022 führte selbiger die Umstände seiner Haft in der JVA Köln-Ossendorf aus; so wären u.a. die Wände voller Schimmel gewesen. 1. Ich bitte Sie, mir sämtliche Informationen zur Zelle des Gefangenen Hanno Berger zuzusenden, insbesondere Berichte, Gutachten, vorliegende Bilder, etc. 2. Ferner bitte ich um Zusendung jeglichen Schrift- und E-Mail-Verkehrs hinsichtlich der Zelle und Haftumstände von Hanno Berger.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 250181 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/250181/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Zustand der Zelle des Gefangenen Hanno Berger …
An Justizvollzugsanstalt Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Zustand der Zelle des Gefangenen Hanno Berger (Cum-Ex) [#250181]
Datum
1. Juli 2022 10:03
An
Justizvollzugsanstalt Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Zustand der Zelle des Gefangenen Hanno Berger (Cum-Ex)“ vom 30.05.2022 (#250181) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Zustand der Zelle des Gefangenen Hanno Berger …
An Justizvollzugsanstalt Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Zustand der Zelle des Gefangenen Hanno Berger (Cum-Ex) [#250181]
Datum
2. August 2022 21:44
An
Justizvollzugsanstalt Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Zustand der Zelle des Gefangenen Hanno Berger (Cum-Ex)“ vom 30.05.2022 (#250181) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 33 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Zustand der Zelle des Gefangenen Hanno Berger …
An Justizvollzugsanstalt Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Zustand der Zelle des Gefangenen Hanno Berger (Cum-Ex) [#250181]
Datum
24. September 2022 11:21
An
Justizvollzugsanstalt Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Zustand der Zelle des Gefangenen Hanno Berger (Cum-Ex)“ vom 30.05.2022 (#250181) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 86 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Andernfalls werde ich mit Ablauf des 4.10.2022 Untätigkeitsklage gem. § 75 S. 1 VwGO vor dem VG Köln gegen Sie erheben. Bitte beachten Sie außerdem, dass ich unter der in meiner ursprünglichen Anfrage genannten Postadresse nicht mehr zu erreichen bin. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze N…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Zustand der Zelle des Gefangenen Hanno Berger (Cum-Ex)“ [#250181]
Datum
27. November 2022 22:39
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/250181/ Meine Anfrage wurde überhaupt nicht bearbeitet. Insbesondere freue ich mich über eine Einschätzung, inwieweit die JVA dem IFG NRW unterliegt. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 250181.pdf Anfragenr: 250181 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/250181/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag auf Informationszugang vom 30.5.2022 Aktenzeichen…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Informationsfreiheit: Vermittlung bei der Anfrage "Zustand der Zelle des Gefangenen Hanno Berger (Cum-Ex)"
Datum
28. November 2022 12:23
Status
Warte auf Antwort
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag auf Informationszugang vom 30.5.2022 Aktenzeichen: 209.2.3.1.15-8371/22 ________________________________ Sehr geehrte Damen und Herren, Herr << Antragsteller:in >> hat sich nach § 13 Abs. 2 IFG NRW an mich gewandt und mitgeteilt, bei Ihnen den o.g. Antrag auf Informationszugang über die Seite von fragdenstaat.de (https://fragdenstaat.de/anfrage/zustand-der-zelle-des-gefangenen-hanno-berger-cum-ex/) gestellt zu haben. Bislang habe er trotz mehrmaliger Erinnerung keine Rückmeldung von Ihnen erhalten. Hierzu bitte ich Sie unter Berücksichtigung nachstehender Ausführungen um Stellungnahme. Gemäß § 4 Abs. 1 IFG NRW hat jede natürliche Person grundsätzlich einen Anspruch auf Zugang zu den bei einer öffentlichen Stelle vorhandenen Informationen. Der Antrag kann gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 IFG NRW schriftlich, mündlich oder in elektronischer Form gestellt werden. Kommt die öffentliche Stelle zu dem Ergebnis, dass einer der Verweigerungsgründe der §§ 6-9 IFG NRW vorliegt, muss sie die Ablehnung gemäß § 5 Abs. 2 Satz 3 IFG NRW begründen. Nach § 5 Abs. 2 Satz 1 IFG NRW soll die Information unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Antragstellung, zugänglich gemacht werden. Da der Antrag vor beinahe einem halben Jahr gestellt wurde, bitte ich um kurzfristige Mitteilung, wie Sie weiter verfahren werden. Ich habe dem Antragsteller eine Kopie meines Auskunftsersuchens zur Information übersandt. Ferner beabsichtige ich, ihm Ihre Stellungnahme zur Kenntnis zu übersenden; sollten gegen diese Vorgehensweise Bedenken bestehen, bitte ich Sie, diese mitzuteilen. Bei Rückfragen bin ich gerne auch telefonisch unter der u.g. Durchwahl zu erreichen. Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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Justizvollzugsanstalt Köln
Antwort der JVA Die Äußerungen von Hanno Berger entsprachen anscheinend nicht der Wahrheit.
Von
Justizvollzugsanstalt Köln
Via
Briefpost
Betreff
Antwort der JVA
Datum
31. März 2023
Status
Anfrage abgeschlossen
Die Äußerungen von Hanno Berger entsprachen anscheinend nicht der Wahrheit.

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<< Anfragesteller:in >>
Ihr Az.: 209.2.3.1.15-8371/22 [#250181] Sehr << Anrede >> die JVA Köln hat nun endlich auf meine IFG…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ihr Az.: 209.2.3.1.15-8371/22 [#250181]
Datum
15. April 2023 16:44
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> die JVA Köln hat nun endlich auf meine IFG-Anfrage aus dem letzten Jahr geantwortet - ich danke Ihnen für Ihre Vermittlung! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 250181 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/250181/