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Zuständige Stelle für Regelung der Auszahlung der sowjetischen Schulden an Privatpersonen

meine Anfrage wurde von Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz zu Bundesministerium der Finanzen weitergeleitet.

Anfrage:
UdSSR (Sowjetunion) hat Schulden gegenüber den deutschen Bürgern.

Welche Stelle in Deutschland ist zuständig für die Regelung der Auszahlung dieser Schulden aus dem Vermögen der UdSSR, das sich in Deutschland befindet?

PS: Russische Föderation wurde zu dieser Situation schon angefragt. Organe der Russischen Föderation sehen für sich keine Zuständigkeit. Somit müssen deutsche Bürger an ihrem Wohnort in Deutschland die Auszahlung mit deutschen Behörden zusammen regeln.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    25. Oktober 2019
  • Frist
    27. November 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: meine A…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zuständige Stelle für Regelung der Auszahlung der sowjetischen Schulden an Privatpersonen [#169249]
Datum
25. Oktober 2019 12:14
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
meine Anfrage wurde von Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz zu Bundesministerium der Finanzen weitergeleitet. Anfrage: UdSSR (Sowjetunion) hat Schulden gegenüber den deutschen Bürgern. Welche Stelle in Deutschland ist zuständig für die Regelung der Auszahlung dieser Schulden aus dem Vermögen der UdSSR, das sich in Deutschland befindet? PS: Russische Föderation wurde zu dieser Situation schon angefragt. Organe der Russischen Föderation sehen für sich keine Zuständigkeit. Somit müssen deutsche Bürger an ihrem Wohnort in Deutschland die Auszahlung mit deutschen Behörden zusammen regeln.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Finanzen
Sehr geehrte<Information-entfernt> anliegendes Schreiben übersende ich im Auftrag des Referates V B 5 des …
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
IFG; Zuständige Stelle für Regelung der Auszahlung der sowjetischen Schulden an Privatpersonen
Datum
1. November 2019 09:25
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte<Information-entfernt> anliegendes Schreiben übersende ich im Auftrag des Referates V B 5 des BMF. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium der Finanzen
WG: Schulden aus dem Vermögen der UdSSR Dok 2019/0998672 Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
WG: Schulden aus dem Vermögen der UdSSR Dok 2019/0998672
Datum
12. November 2019 16:44
Status
Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre Anfrage vom 25. Oktober 2019 an das Bundesministerium der Finanzen (BMF). Für Ihr Anliegen ist das BMF nicht der richtige Ansprechpartner, da diese Informationen hier nicht vorliegen. Gern wenden Sie sich gegebenenfalls an das Auswärtige Amt; die Kontaktdaten stehen Ihnen unter folgendem Link zur Verfügung: https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/buergerservice-faq-kontakt Nachrichtlich: Für das BMF ist es ein sehr wichtiges Anliegen, Ihre Privatsphäre und Ihre persönlichen Daten (nachfolgend „personenbezogene Daten“ genannt) zu schützen. Die mit dem 25. Mai 2018 geltende EU-Datenschutz-Grundverordnung, zu der Sie sich in einer FAQ auf der Webseite des BMI weiter informieren können, normiert europaweit einheitliche rechtliche Bedingungen, um diesen Schutz zu gewährleisten. Bitte nutzen Sie die Informationen unter folgendem Link: https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Meta/Datenschutz/datenschutz.html Freundliche Grüße
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