Zuständigkeit §15 viertes Buch Sozialges.buch

Wo beantrage ich als Selbstständiger Einzelunternehmer Entschädigung für die Anordnung der Schließung meines Betriebes (Goldschmiede) aufgrund der Coronaanordnungen?
Bitte zuständige Behörde mit Ansprechweg.(Mail,Tel,postalisch?)
Der Betrieb ist angemeldet in 79102 Freiburg i.Brsg (BW)
Vielen Dank vorab

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    20. März 2020
  • Frist
    22. April 2020
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wo beantrage ich al…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
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Betreff
Zuständigkeit §15 viertes Buch Sozialges.buch [#182998]
Datum
20. März 2020 14:38
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wo beantrage ich als Selbstständiger Einzelunternehmer Entschädigung für die Anordnung der Schließung meines Betriebes (Goldschmiede) aufgrund der Coronaanordnungen? Bitte zuständige Behörde mit Ansprechweg.(Mail,Tel,postalisch?) Der Betrieb ist angemeldet in 79102 Freiburg i.Brsg (BW) Vielen Dank vorab
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 182998 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182998 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium der Justiz
Ihre E-Mail-Anfrage vom 20. März 2020 Mit freundlichen Grüßen
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Ihre E-Mail-Anfrage vom 20. März 2020
Datum
24. März 2020 15:11
Status
Anfrage abgeschlossen
Mit freundlichen Grüßen