Zuständigkeit der Stellvertretenden Senatssprecher

PRESSESPRECHER vermeldet, dass in der Senatskanzlei die Positionen der Stellvertretenden Senatssprecher mit den Zuständigkeiten der Sprecherfunktion von Bündnis 90/Die Gruenen und der Linkspartei geschaffen und besetzt wurden.

Ich bitte um Zusendung der Stellenbeschreibung und Ausschreibung.

Bezug: https://www.pressesprecher.com/personalien/mieth-ist-stellvertretender-senatssprecher-berlin-1675070943?utm_source=www.pressesprecher.com&utm_medium=sprecherszene&utm_campaign=20170202-szene-ps-19440&utm_content=108038

Information nicht vorhanden

  • Datum
    2. Februar 2017
  • Frist
    7. März 2017
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zuständigkeit der Stellvertretenden Senatssprecher [#20153]
Datum
2. Februar 2017 13:35
An
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
PRESSESPRECHER vermeldet, dass in der Senatskanzlei die Positionen der Stellvertretenden Senatssprecher mit den Zuständigkeiten der Sprecherfunktion von Bündnis 90/Die Gruenen und der Linkspartei geschaffen und besetzt wurden. Ich bitte um Zusendung der Stellenbeschreibung und Ausschreibung. Bezug: https://www.pressesprecher.com/personalien/mieth-ist-stellvertretender-senatssprecher-berlin-1675070943?utm_source=www.pressesprecher.com&utm_medium=sprecherszene&utm_campaign=20170202-szene-ps-19440&utm_content=108038
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Zuständigkeit der Stellvertretenden Senatsspre…
An Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Zuständigkeit der Stellvertretenden Senatssprecher [#20153]
Datum
7. März 2017 07:50
An
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Zuständigkeit der Stellvertretenden Senatssprecher“ vom 02.02.2017 (#20153) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 20153 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Zuständigkeit der Stellvertretenden Senatsspre…
An Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zuständigkeit der Stellvertretenden Senatssprecher [#20153]
Datum
20. März 2017 11:04
An
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Zuständigkeit der Stellvertretenden Senatssprecher“ vom 02.02.2017 (#20153) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 14 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 20153 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Zuständigkeit der Stellvertretenden Senatsspre…
An Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Zuständigkeit der Stellvertretenden Senatssprecher [#20153]
Datum
22. März 2017 22:28
An
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Zuständigkeit der Stellvertretenden Senatssprecher“ vom 02.02.2017 (#20153) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 16 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 20153 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Zuständigkeit der Stellvertretenden Senatssprecher“ [#20153]
Datum
22. März 2017 22:29
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Berlin (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/20153 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Senatsverwaltung bislang nicht reagiert hat. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 20153 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Frau Antragsteller/in Antragsteller/in nur per E-Mail an <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>>…
Von
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Betreff
Aw: Zuständigkeit der Stellvertretenden Senatssprecher [#20153]
Datum
28. März 2017 07:38
Status
Warte auf Antwort
image001.jpg
3,8 KB


Frau Antragsteller/in Antragsteller/in nur per E-Mail an <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> Ihre Anfrage nach dem Berliner IFG zur Stellenbeschreibung und Ausschreibung der Stellvertretenden Senatssprecher [# 20153] Sehr geehrtAntragsteller/in mit Ihrer über die Plattform „fragdenstaat.de“ an die Senatskanzlei von Berlin gerichteten Anfrage begehren Sie die Zusendung der Stellenbeschreibung und Ausschreibung der Stellen der Stellvertretenden Sprecherinnen und Sprecher des Senats. Diese Unterlagen können Ihnen von der Senatskanzlei nicht übersendet werden, da sie nicht existieren. Hintergrund dessen ist, dass es sich bei den Stellen der Stellvertretenden Sprecherinnen und Stellvertretenden Sprecher des Senats um Ämter handelt, die nicht ausgeschrieben werden müssen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> Vielen Dank für Ihre Rückantwort. Was die Frage der Ausschreibung anbelangt, …
An Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Aw: Zuständigkeit der Stellvertretenden Senatssprecher [#20153]
Datum
28. März 2017 09:43
An
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> Vielen Dank für Ihre Rückantwort. Was die Frage der Ausschreibung anbelangt, ist die Frage natürlich damit beantwortet. Allerdings dürfte es eine Stellenbeschreibung für die Stelle geben, insbesondere was die Funktion „Sprecher für die Linkspartei“ und „Sprecher für Bündnis 90/Die Grünen“ anbelangt. Insbesondere sieht dies sehr danach aus, dass hier staatliche Mittel zur Parteienfinanzierung verwendet werden, da Regierungssprecher eigentlich nicht einer Partei verpflichtet sind. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 20153 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
10. April 2017 13:00
Status
Anfrage abgeschlossen

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.