Zuständigkeit des Bundesverwaltungsamtes

Anfrage an: Bundesverwaltungsamt

Welche Behörden und bundesunmittelbaren Sozialversichungen können die Dienstleistungen des Bundesverwaltungsamtes in Anspruch nehmen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. Juli 2017
  • Frist
    6. Oktober 2017
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KLAUS Karcher
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Welche Behörden …
An Bundesverwaltungsamt Details
Von
KLAUS Karcher
Betreff
Zuständigkeit des Bundesverwaltungsamtes [#23936]
Datum
16. Juli 2017 22:19
An
Bundesverwaltungsamt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Welche Behörden und bundesunmittelbaren Sozialversichungen können die Dienstleistungen des Bundesverwaltungsamtes in Anspruch nehmen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, KLAUS Karcher <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen KLAUS Karcher
Bundesverwaltungsamt
Sehr geehrter Herr Karcher, hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer vorbezeichneten Anfrage vom 04.09.2017 an das…
Von
Bundesverwaltungsamt
Betreff
Zuständigkeit des Bundesverwaltungsamtes [#23936]
Datum
7. September 2017 08:29
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Karcher, hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer vorbezeichneten Anfrage vom 04.09.2017 an das Bundesverwaltungsamt. Diese wird unter dem Aktenzeichen Z I 3 - i - 448/2017 geführt. Die Auskunftserteilung wird jedoch noch Zeit in Anspruch nehmen. Wir kommen jedoch unaufgefordert auf die Angelegenheit zurück. Mit freundlichen Grüssen
Bundesverwaltungsamt
Sehr geehrter Herr Karcher! Zu Ihrer Anfrage vom 04.09.2017 kann ich Ihnen folg. Informationen aus dem Bundesve…
Von
Bundesverwaltungsamt
Betreff
BVA IFG-i- 448/17, Zuständigkeit des Bundesverwaltungsamtes [#23936]
Datum
28. September 2017 12:27
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Karcher! Zu Ihrer Anfrage vom 04.09.2017 kann ich Ihnen folg. Informationen aus dem Bundesverwaltungsamt - BVA - weitergeben: Grundsätzlich können alle Behörden der unmittelbaren Bundesverwaltung die Dienstleistungen des Bundesverwaltungsamtes in Anspruch nehmen. Bundesunmittelbare Sozialversicherungsträger könnten das BVA grundsätzlich nur dann beauftragen, soweit diese auch im Bundeshaushalt aufgeführt sind. Grundsätzlich kann das BVA nur dann Aufgaben übertragen bekommen, wenn die erforderlichen Stellen durch den Auftraggeber übertragen worden sind (Kompensation, § 50 BHO, Umsetzung von Mitteln und Planstellen) , was nur innerhalb eines Haushaltes möglich ist. Darüber hinaus habe ich Ihnen die aktuelle Aufgabenbeschreibung des BVA beigefügt. Diese Information ergeht gem. § 10 Abs.1 IFG Kosten- und Gebühren frei. Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen
Bundesverwaltungsamt
Sehr geehrter Herr Karcher! Zu Ihrer Anfrage vom 04.09.2017 kann ich Ihnen folg. Informationen aus dem Bundesve…
Von
Bundesverwaltungsamt
Betreff
BVA IFG-i- 448/17, Zuständigkeit des Bundesverwaltungsamtes [#23936]
Datum
28. September 2017 12:29
Status
Sehr geehrter Herr Karcher! Zu Ihrer Anfrage vom 04.09.2017 kann ich Ihnen folg. Informationen aus dem Bundesverwaltungsamt - BVA - weitergeben: Grundsätzlich können alle Behörden der unmittelbaren Bundesverwaltung die Dienstleistungen des Bundesverwaltungsamtes in Anspruch nehmen. Bundesunmittelbare Sozialversicherungsträger könnten das BVA grundsätzlich nur dann beauftragen, soweit diese auch im Bundeshaushalt aufgeführt sind. Grundsätzlich kann das BVA nur dann Aufgaben übertragen bekommen, wenn die erforderlichen Stellen durch den Auftraggeber übertragen worden sind (Kompensation, § 50 BHO, Umsetzung von Mitteln und Planstellen) , was nur innerhalb eines Haushaltes möglich ist. Darüber hinaus habe ich Ihnen die aktuelle Aufgabenbeschreibung des BVA beigefügt. Diese Information ergeht gem. § 10 Abs.1 IFG Kosten- und Gebühren frei. Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen

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KLAUS Karcher
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die verständliche und nachvollziehbare Antwort. Mit freundlichen …
An Bundesverwaltungsamt Details
Von
KLAUS Karcher
Betreff
AW: BVA IFG-i- 448/17, Zuständigkeit des Bundesverwaltungsamtes [#23936]
Datum
2. Oktober 2017 09:58
An
Bundesverwaltungsamt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die verständliche und nachvollziehbare Antwort. Mit freundlichen Grüßen Klaus Karcher Anfragenr: 23936 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift KLAUS Karcher