Zuständigkeit Ehrensold

Alle Unterlagen (Protokolle, E- Mails, Vermerke, und so weiter) im Zusammenhang mit der Entscheidung des Innenministeriums hinsichtlich der Zuständigkeit des Bundespräsidialamtes für die Beratung über die Bewilligung eines Ehrensolds an den ehemaligen Bundespräsidenten.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    2. März 2012
  • Frist
    3. April 2012
  • Ein:e Follower:in
Carolin Glandorf
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Ges…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Carolin Glandorf
Betreff
Zuständigkeit Ehrensold
Datum
2. März 2012 18:13
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind und zwar zu folgendem Vorgang:
Alle Unterlagen (Protokolle, E- Mails, Vermerke, und so weiter) im Zusammenhang mit der Entscheidung des Innenministeriums hinsichtlich der Zuständigkeit des Bundespräsidialamtes für die Beratung über die Bewilligung eines Ehrensolds an den ehemaligen Bundespräsidenten.
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen, Carolin Glandorf Postanschrift Carolin Glandorf Gerichtstr. 23 Vorderhaus 1. OG 13347 Berlin
Mit freundlichen Grüßen Carolin Glandorf
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Informationsfreiheitsgesetz. Hier: Zuständigkeit des Bundespräsidialamtes für die Bewilligung des Ehrensolds an de…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz. Hier: Zuständigkeit des Bundespräsidialamtes für die Bewilligung des Ehrensolds an den ehemaligen Bundespräsidenten
Datum
29. März 2012
Status
Anfrage teilweise erfolgreich
Sehr geehrte Frau Glandorf, mit E-Mail vom 02. März 2012 beantragen Sie auf Grundlage des Informationsfrei- heitsgesetzes (IFG) Zugang zu allen Unterlagen (Protokolle, E- Mails, Vermerke usw.) „im Zusammenhang mit der Entscheidung“ des Bundesministeriums des Innern (BMI) „hinsichtlich der Zuständigkeit des Bundespräsidialamtes für die Beratung über die Bewilligung eines Ehrensolds an den ehemaligen Bundespräsidenten“. Für das Blvii bestand im Zusammenhang mit dem Rücktritt des Bundespräsidenten a.D. Wulff wegen der eindeutigen Rechtslage keine Veranlassung, eine Entschei- dung über die Zuständigkeit bezüglich der Festsetzung des Ehrensoldes nach 1 des Gesetzes über die Ruhebezüge des Bundespräsidenten (BPräsRuhebezG) zu treffen. Gemäß Buchstabe A, I., Satz 2 (Klammerzusatz) der Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten auf den Gebieten der Beamtenversongung des Bundes und des Versorgungsausgieichs (Beamtenversorgungs-Zuständigkeitsanordnung - BeamtVZustAnO) ist das Bundespräsidiaiamt für die Berechnung und erste Festset- zung des Ehrensoldes eines ehemaligen Bundespräsidenten zuständig. Für die wei- tere Bearbeitung der Versorgung sind die Service­Center der Bundesfinanzdirektio- nen zuständig. Dies entspricht der Stellung des Bundespräsidialamtes als Eigenver- waltung des Verfassungsorgans Bundespräsident, die nicht in die Ministerialverwal- tung der Bundesregierung eingeordnet ist, und einer 60jährigen ständigen Staatsprei- xis. Die BeamtZustAnO trat am 1. August 2010 in Kraft und wurde zuletzt zum 1. Januar 2011 geändert. Die Frage der Zuständigkeit war von der Änderung nicht berührt. Die Zuständigkeit des Bundespräsidialamtes in dieser Frage war bereits durch die seit 1. Februar 2000 geltende Vorgängerversion, der Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet der beamtenrechttichen Versorgung und des Versorgungsausgleichs sowie der Entscheidung über Widersprüche und der Vertre- tung bei Klagen aus den vorgenannten Bereichen (BMF-Zuständigkeitsanordnung Versorgung - ZustAO), gegeben. Auch die Zuständigkeitsanordnung vom 13. Sep- tember 1973 hatte hinsichtlich der Zuständigkeit für die Erstfestsetzung der Versor- gungsbezüge für den Bundespräsidenten keine andere Regelung getroffen. Ich hoffe, Ihnen mit dieser Auskunft weitergeholfen zu haben. Von einer Beifügung der zitierten Vorschriften habe ich abgesehen, da zumindest die Regelungen aus den Jahren 2000 und 2010 im Internet frei zugänglich sind. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Menz
Carolin Glandorf
Sehr geehrter Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Zuständigkeit Ehrensold" vom 02.03.…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Carolin Glandorf
Betreff
AW: Zuständigkeit Ehrensold
Datum
3. April 2012 09:19
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Sehr geehrter Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Zuständigkeit Ehrensold" vom 02.03.2012 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 9 Stunden, 18 Minuten überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Carolin Glandorf Postanschrift Carolin Glandorf Gerichtstr. 23 Vorderhaus 1. OG 13347 Berlin

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Carolin Glandorf
Sehr geehrte Damen und Herren, inzwischen ist Ihre Antwort auf meine Anfrage postalisch eingegangen. Damit der Au…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Carolin Glandorf
Betreff
AW: AW: Zuständigkeit Ehrensold , AZ Z4 - 004 294 22II Glandorf /1#1
Datum
8. April 2012 15:25
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, inzwischen ist Ihre Antwort auf meine Anfrage postalisch eingegangen. Damit der Austausch mit Bürgern fristgerecht, kosten- und ressourcensparend von Statten geht, möchte ich Sie dazu ermuntern, Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz, soweit möglich, per E-Mail zu beantworten. Mit freundlichen Grüßen Postanschrift Carolin Glandorf Gerichtstr. 23 Vorderhaus 1. OG 13347 Berlin