Zuständigkeit für Verkehrsführung bei Baustellen

Anfrage an: Polizei Bremen

Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir das Dokument zu, aus dem hervorgeht, wer in der Stadt Bremen für die Ahndung und das Einleiten von Korrekturmaßnahmen zuständig ist, wenn die Verkehrsführung einer Baustelle falsch ausgeschildert ist.

Ich gehe davon aus, dass dies entweder das Amt für Straßen und Verkehr oder die Polizei Bremen sein kann und dass es folglich ein Dokument geben muss, in dem die Zuständigkeit festgelegt wird.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 3 Abs. 3 Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG), soweit die Weiterverwendung aller bei öffentlichen Stellen vorhanden Informationen betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. Mai 2018
  • Frist
    5. Juni 2018
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Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir das Dokument zu, au…
An Polizei Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zuständigkeit für Verkehrsführung bei Baustellen [#29377]
Datum
3. Mai 2018 10:09
An
Polizei Bremen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir das Dokument zu, aus dem hervorgeht, wer in der Stadt Bremen für die Ahndung und das Einleiten von Korrekturmaßnahmen zuständig ist, wenn die Verkehrsführung einer Baustelle falsch ausgeschildert ist. Ich gehe davon aus, dass dies entweder das Amt für Straßen und Verkehr oder die Polizei Bremen sein kann und dass es folglich ein Dokument geben muss, in dem die Zuständigkeit festgelegt wird. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 3 Abs. 3 Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG), soweit die Weiterverwendung aller bei öffentlichen Stellen vorhanden Informationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Zuständigkeit für Verkehrsführung bei Baustell…
An Polizei Bremen Details
Von
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Betreff
AW: Zuständigkeit für Verkehrsführung bei Baustellen [#29377]
Datum
5. Juni 2018 07:27
An
Polizei Bremen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Zuständigkeit für Verkehrsführung bei Baustellen“ vom 03.05.2018 (#29377) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 29377 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Zuständigkeit für Verkehrsführung bei Baustell…
An Polizei Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Zuständigkeit für Verkehrsführung bei Baustellen [#29377]
Datum
21. Juni 2018 08:55
An
Polizei Bremen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Zuständigkeit für Verkehrsführung bei Baustellen“ vom 03.05.2018 (#29377) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 17 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 29377 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Zuständigkeit für Verkehrsführung bei Baustellen“ [#29377]
Datum
25. Juni 2018 10:11
An
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bremen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/29377 Ich bin der Meinung, die Polizei Bremen müsste mir mittlerweile wenigstens den Eingang bestätigen und den Bearbeitungsstatus mitteilen. Da ich gar nichts höre, bitte ich Sie um Vermittlung! Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 29377 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen
Sehr geehrtAntragsteller/in Sie haben insofern Recht, als die Polizei Bremen Ihren Antrag gemäß § 7 Abs. 6 Bremer…
Von
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Zuständigkeit für Verkehrsführung bei Baustellen“ [#29377]
Datum
26. Juni 2018 15:06
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Sie haben insofern Recht, als die Polizei Bremen Ihren Antrag gemäß § 7 Abs. 6 Bremer Informationsfreiheitsgesetz grundsätzlich unverzüglich, aber hier wohl zumindest innerhalb einer Frist von einem Monat zu bearbeiten gehabt hätte. Sofern die Polizei nicht über die von Ihnen gewünschte Information verfügen sollte, weil - wie ich vermute - hier das Amt für Straßen und Verkehr zuständig sein dürfte, wäre Ihr Antrag innerhalb der Frist zumindest abzulehnen gewesen. Nicht erforderlich, aber bürgerfreundlich wäre es dann allerdings Sie zumindest an die zuständige Stelle zu verweisen. Um den Zeitraum, den Sie auf die Bearbeitung Ihrer Anfrage warten müssen, zu verkürzen, empfehle ich Ihre Anfrage gleich auch an das Amt für Straßen und Verkehr zu stellen. Dieses dürfte Ihnen dann - falls so detailliert vorhanden - den entsprechenden Geschäftsverteilungsplan zusenden. Falls Sie lediglich einen kompetenten Ansprechpartner suchen, empfehle ich Ihnen dagegen, stattdessen lieber das Bürgertelefon unter 115 oder gleich die Service-Nr. des Amts für Straßen und Verkehr für die Meldung von Störungen bei Baustellen anzurufen (Tel.: +49 421 361-16666). Ich hoffe, das hilft Ihnen weiter. Mit freundlichen Grüßen
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen
Sehr geehrtAntragsteller/in nach dem Absenden der untenstehenden E-Mail erhielt ich die automatische Antwort, das…
Von
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen
Betreff
WG: Vermittlung bei Anfrage „Zuständigkeit für Verkehrsführung bei Baustellen“ [#29377]
Datum
26. Juni 2018 15:27
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in nach dem Absenden der untenstehenden E-Mail erhielt ich die automatische Antwort, dass die E-Mail an die E-Mail-Adresse der Polizei Bremen, die bei fragdenstaat.de hinterlegt ist <<E-Mail-Adresse>> nicht zustellbar ist. Ich gehe daher davon aus, dass Ihre Anfrage die Polizei Bremen auch nicht erreicht hat, so dass die Bearbeitungsfrist gar nicht zu laufen begonnen hat. Eine solche automatische Antwort dürfte Ihnen vermutlich auch zugegangen sein. Vielleicht schauen Sie mal in Ihren Spamfilter. Ich habe jetzt in CC. zwei E-Mail-Adressen der Polizei Bremen gesetzt, die hoffentlich noch funktionsfähig sind und so die Informationen an den zuständigen Sachbearbeiter gelangen oder zumindest weitergeleitet werden. Weiterhin gehe ich aber davon aus, dass Sie beim Amt für Straßen und Verkehr eher die Antwort finden, die Sie suchen (s.u.). Ich empfehle Ihnen aber, bei fragdenstaat.de darauf hinzuweisen, dass die hinterlegte E-Mail-Adresse nicht mehr funktionsfähig ist und von fragdenstaat.de geändert werden muss, damit zukünftige Anfragen nicht ebenfalls im Nirwana verschwinden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre freundliche Antwort. Ich hatte mit Absicht nur eine An…
An Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Vermittlung bei Anfrage „Zuständigkeit für Verkehrsführung bei Baustellen“ [#29377]
Datum
26. Juni 2018 22:10
An
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre freundliche Antwort. Ich hatte mit Absicht nur eine Anfrage an eine Stelle gerichtet, weil ich nicht bei zwei mit Behörden mit derselben Anfrage doppelt Arbeit generieren wollte. Ich werde erst mal abwarten, ob die Polizei Bremen auf Ihre Antwort mit der - nun hoffentlich richtigen eMail-Adresse - reagiert. Mit der von Ihnen zitierten Rufnummer des ASV für die Meldung von Störungen bei Baustellen habe ich in der Vergangenheit leider schlechte Erfahrung gemacht (bzw. wurde bei Anrufen außerhalb der Bürozeiten an die Polizei verwiesen, die wiederum meinte, das ASV sei zuständig...). Daher wollte ich gerne einmal eine verbindliche Klärung zwischen den beiden Behörden einsehen, falls es diese gibt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 29377 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Polizei Bremen
Sehr geehrtAntragsteller/in für die von Ihnen geschilderte Aufgabe ist das Amt für Straßen und Verkehr zuständi…
Von
Polizei Bremen
Betreff
AW: Zuständigkeit für Verkehrsführung bei Baustellen [#29377]
Datum
27. Juni 2018 12:30
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
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1,7 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in für die von Ihnen geschilderte Aufgabe ist das Amt für Straßen und Verkehr zuständig. Als Anhang zu dieser Nachricht erhalten Sie einen entsprechenden Auszug der Organisationsregelung. Mit freundlichem Gruß