Zuständigkeit Polizei NRW
1. Welche Zuständigkeit sieht das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Polizei im Zusammenhang mit Behinderung im Straßenverkehr?
Ich beziehe mich dabei auf das "Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2009 Nr. 29 vom 9.11.2009 Seite 501 bis 516"
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=7&vd_id=11682&ver=8&val=11682&sg=0&menu=0&vd_back=N
Besonders unter dem Blick auf
3 Verkehrsüberwachung
3.3 Einschreiten nach Verkehrsverstößen
2. Ist die Polizei dazu angewiesen Verkehrsbehinderung bei Kenntnis zu beseitigen?
Anfrage erfolgreich
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Datum20. Oktober 2021
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23. November 2021
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Zuständigkeit Polizei NRW [#231468]
- Datum
- 20. Oktober 2021 19:12
- An
- Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: Zuständigkeit Polizei NRW [#231468]
- Datum
- 23. November 2021 09:21
- An
- Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
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- Von
- Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
- Betreff
- 2021-11-24 - Ihr Schreiben vom 20.10.2021 231468]
- Datum
- 24. November 2021 12:42
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: 2021-11-24 - Ihr Schreiben vom 20.10.2021 231468] [#231468]
- Datum
- 20. März 2022 18:40
- An
- Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
- Betreff
- 2022-03-21 - AN 2 - Ihre weitere Zuschrift vom 20.03.2022
- Datum
- 21. März 2022 16:11
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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- Von
- Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
- Betreff
- Antwortschreiben Polizei NRW - Verkehrssicherheitsarbeit
- Datum
- 28. März 2022 16:27
- Status
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