Zuständigkeitsbereich des BMI

Antrag nach dem IFG

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit dem Start der im März diesen Jahres neu gewählten Bundesregierung ist die Zuständigkeit des Bundesministerium des Inneren gegenüber der vorherigen Bundesregierung um die Bereiche "Bau" und "Heimat" erweitert worden.

Diesbezüglich bitte ich Sie, mir folgende Auskünfte zu erteilen:
1. Wie wird im BMI der Begriff "Heimat" definiert?
2. Welche konkreten neuen Zuständigkeiten ergeben sich im Detail aus dem Ressortbereich "Heimat"?
3. Welche neuen Abteilungen, Sachgebiete, Dezernate o. ä. wurden bereits oder werden voraussichtlich für den Ressortbereich "Heimat" geschaffen?
4. Welche Staatssekretäre sind für das Heimatressort spaziell zuständig?
5. Wie viele Personalstellen wurden bereits oder werden voraussichtlich für die neue Zuständigkeit "Heimat" im BMI geschaffen? Welcher jährliche finanzielle Mehraufwand ergibt sich daraus voraussichtlich?

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. April 2018
  • Frist
    23. Mai 2018
  • Ein:e Follower:in
Matthias Koster
Antrag nach dem IFG Sehr geehrte Damen und Herren, mit dem Start der im März diesen Jahres neu gewählten Bunde…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Matthias Koster
Betreff
Zuständigkeitsbereich des BMI [#29025]
Datum
19. April 2018 16:09
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG Sehr geehrte Damen und Herren, mit dem Start der im März diesen Jahres neu gewählten Bundesregierung ist die Zuständigkeit des Bundesministerium des Inneren gegenüber der vorherigen Bundesregierung um die Bereiche "Bau" und "Heimat" erweitert worden. Diesbezüglich bitte ich Sie, mir folgende Auskünfte zu erteilen: 1. Wie wird im BMI der Begriff "Heimat" definiert? 2. Welche konkreten neuen Zuständigkeiten ergeben sich im Detail aus dem Ressortbereich "Heimat"? 3. Welche neuen Abteilungen, Sachgebiete, Dezernate o. ä. wurden bereits oder werden voraussichtlich für den Ressortbereich "Heimat" geschaffen? 4. Welche Staatssekretäre sind für das Heimatressort spaziell zuständig? 5. Wie viele Personalstellen wurden bereits oder werden voraussichtlich für die neue Zuständigkeit "Heimat" im BMI geschaffen? Welcher jährliche finanzielle Mehraufwand ergibt sich daraus voraussichtlich? Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen,
Matthias Koster <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Matthias Koster << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
180419, Koster, Matthias, Fragen zur Abteilung Az: O3-12007/1#1 - Koster, Matthias Sehr geehrter Herr Koster, vi…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
180419, Koster, Matthias, Fragen zur Abteilung
Datum
20. April 2018 15:12
Status
Anfrage abgeschlossen
Az: O3-12007/1#1 - Koster, Matthias Sehr geehrter Herr Koster, vielen Dank für Ihre E-Mail und den darin gestellten Fragen vom 19. April 2018. Folgendes kann ich Ihnen dazu mittteilen: zu Frage 1. Einen Auszug aus der Rede von Herrn Bundesinnenminister Horst Seehofer vom 23.03.2018 zur näheren Beschreibung des Begriffs Heimat im Kontext der Aufgaben des Bundesinnenministeriums (BMI) füge ich Ihnen zur Kenntnisnahme bei. zu Fragen 2. und 3. Neue Aufgaben ergeben sich aus den neuen Unterabteilungen „Gesellschaftlicher Zusammenhalt und Integration“, „Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse“ sowie „Raumordnung“. zu Frage 4. Zuständig für die Abteilung Heimat im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) sind der  Parlamentarische Staatssekretär Marco Wanderwitz sowie der beamtete Staatssekretär Dr. Markus Kerber. https://www.bmi.bund.de/DE/ministerium/parlamentarische-staatssekretaere/marco-wanderwitz/marco-wanderwitz-node.html https://www.bmi.bund.de/DE/ministerium/beamtete-staatssekretaere/markus-kerber/markus-kerber-node.html zu Frage 5. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages billigte Anfang April 2018 für das BMI 104 und das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat sie ausgebracht. Zahlen zum finanziellem Mehraufwand liegen hier nicht vor. Diese können beim zuständigen BMF erfragt werden.   Mit freundlichen Grüßen