Zuständigkeitsstreiten Deutsche Rentenversicherung - Jobcenter

Anfrage an: Bundessozialgericht

Die Leistungsträger Jobcenter und DRV haben mir trotz Aufforderung Jobcenter vom 26.04.2007-
30.6.2010 Leistungen vorenthalten. ALG 2 ab 1.7.2010 - 15.04.2013. Rentenaufforderung Jobcenter vom 26.04.2007 wurde nicht weitergegeben. Vermögensschaden wegen Leistungsverweigerung, Antragsverschleppung und massiver Falschberatung >240 T€. Private Altersvorsorge, Eigenheimverwertung und Wertverlust und Leistungsverweigerung sowie Sanktionen KdUA sowie Miete statt Eigenheim als geschütztes Vermögen sowie Rentenversicherungslücke usw.
Kann ich den Schaden einfordern bzw. dringend vorläufige Leistungen einfordern und bei wem.
Dies alles nach 40 Jahren Beitragszahlung und weil der Arbeitsmarkt einem 56jährigen Schwerbehinderten keine Chance gegeben hat. Das Jobcenter hat von 2007 - 2015 keinerlei
Leistungen erbracht. Mir wurde mit Urteil vom 18.07.2013 kurz vor der Altersrente für Schwerbehinderte zum 01.12.2014 nach 6 Jahren Verfahren die gesamte Existenz genommen.
Jobcenter war über die Rentenantragsstellung von Anfang an informiert.
Ich habe mich während meines Arbeitslebens weder sozialwidrig noch gesetzeswidrig verhalten
und strafrechtlich ist mir auch nichts vorzuwerfen.
Deutschland in dem sich gut und gerne leben läßt.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    17. April 2018
  • Frist
    19. Mai 2018
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Leistungsträ…
An Bundessozialgericht Details
Von
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Betreff
Zuständigkeitsstreiten Deutsche Rentenversicherung - Jobcenter [#28988]
Datum
17. April 2018 12:32
An
Bundessozialgericht
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Leistungsträger Jobcenter und DRV haben mir trotz Aufforderung Jobcenter vom 26.04.2007- 30.6.2010 Leistungen vorenthalten. ALG 2 ab 1.7.2010 - 15.04.2013. Rentenaufforderung Jobcenter vom 26.04.2007 wurde nicht weitergegeben. Vermögensschaden wegen Leistungsverweigerung, Antragsverschleppung und massiver Falschberatung >240 T€. Private Altersvorsorge, Eigenheimverwertung und Wertverlust und Leistungsverweigerung sowie Sanktionen KdUA sowie Miete statt Eigenheim als geschütztes Vermögen sowie Rentenversicherungslücke usw. Kann ich den Schaden einfordern bzw. dringend vorläufige Leistungen einfordern und bei wem. Dies alles nach 40 Jahren Beitragszahlung und weil der Arbeitsmarkt einem 56jährigen Schwerbehinderten keine Chance gegeben hat. Das Jobcenter hat von 2007 - 2015 keinerlei Leistungen erbracht. Mir wurde mit Urteil vom 18.07.2013 kurz vor der Altersrente für Schwerbehinderte zum 01.12.2014 nach 6 Jahren Verfahren die gesamte Existenz genommen. Jobcenter war über die Rentenantragsstellung von Anfang an informiert. Ich habe mich während meines Arbeitslebens weder sozialwidrig noch gesetzeswidrig verhalten und strafrechtlich ist mir auch nichts vorzuwerfen. Deutschland in dem sich gut und gerne leben läßt.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Zuständigkeitsstreiten Deutsche Rentenversiche…
An Bundessozialgericht Details
Von
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Betreff
AW: Zuständigkeitsstreiten Deutsche Rentenversicherung - Jobcenter [#28988]
Datum
20. Mai 2018 10:47
An
Bundessozialgericht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Zuständigkeitsstreiten Deutsche Rentenversicherung - Jobcenter“ vom 17.04.2018 (#28988) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage da sämtliche Leistungsträger sich gesetzeswidrig verhalten. Mein Antrag vom 23.03.2018 wird unnötigerweise wiederum hinausgezögert. Selbst Anträge am Sozialgericht zur Erbringung vorläufiger Leistungen werden von der DRV ignoriert. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 28988 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Bundessozialgericht
Informationszugang nach dem IFG Mit freundlichen Grüßen
Von
Bundessozialgericht
Betreff
Informationszugang nach dem IFG
Datum
30. Mai 2018 08:57
Status
Warte auf Antwort
Mit freundlichen Grüßen

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AW: Informationszugang nach dem IFG [#28988] Sehr geehrte Damen und Herren, Ich möchte mich ganz herzlich für ihr…
An Bundessozialgericht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationszugang nach dem IFG [#28988]
Datum
30. Mai 2018 10:50
An
Bundessozialgericht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich möchte mich ganz herzlich für ihre Auskunft bedanken. Auf den Hinweis des Richters am Sozialgericht habe ich ausdrücklich bei beiden Leistungsträgern Ansprüche angemeldet. Sowohl das Bundesversicherungsamt als auch die deutsche Rentenversicherung sowie das Jobcenter wurden um Stellungnahmen gebeten. Dies zieht sich allerdings nach 10 Jahren wiederum in die Länge. Ich werde Sie über den Fortgang des Verfahrens in Kenntnis setzen. Es hat mich sehr gefreut das meine Bitte als kleiner Bürger beantwortet wurde. Nochmals Danke. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 28988 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>