Zuständigkeitsverordnung der Berliner Finanzämter bzgl. Körperschaften

In 2016 wurden die Zuständigkeiten der Berliner Finanzämter für Körperschaften geändert. Sehr aufwändig wurden Aktenmassen im Kreis bewegt, Personal notdürftig umgeschult, um Aufgaben halbwegs zu erfüllen, für die an anderer Stelle Spezialisten saßen (z.B. für GmbH & Co.KGs). Seither ist "Zuständigkeit finden" eine komplizierte Wissenschaft für Bürger und Steuerberater geworden. Häufige Aktenabgaben finden unter den vier Ämtern statt. Der Sinn des Ganzen erschließt sich nicht. Es sollten wohl ursprünglich Betriebsprüfungen erleichtert werden.
Fragen:
1. Für wieviel Prozent der Körperschaften findet in Berlin tatsächlich jährlich eine Betriebsprüfung statt?
2. Wie viele Aktenabgaben dieser vier Finanzämter untereinander fanden in
2014 und zum Vergleich in 2019 statt? (Jedes Mal wird das Besteuerungsverfahren unterbrochen und völlig neues Personal muss sich in den Fall einarbeiten!)
3. Wie hat sich die Zahl der offenen Stellen in diesem Zeitraum entwickelt bzw. wie viele Beschäftigte haben sich seither aus diesen Ämtern wegbeworben?
4. Was hat diese Umstrukturierung den Steuerzahler gekostet?

Anfrage eingeschlafen

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  • Datum
    11. Februar 2020
  • Frist
    14. März 2020
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Senatsverwaltung für Finanzen Details
Von
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Betreff
Zuständigkeitsverordnung der Berliner Finanzämter bzgl. Körperschaften [#180092]
Datum
11. Februar 2020 18:37
An
Senatsverwaltung für Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In 2016 wurden die Zuständigkeiten der Berliner Finanzämter für Körperschaften geändert. Sehr aufwändig wurden Aktenmassen im Kreis bewegt, Personal notdürftig umgeschult, um Aufgaben halbwegs zu erfüllen, für die an anderer Stelle Spezialisten saßen (z.B. für GmbH & Co.KGs). Seither ist "Zuständigkeit finden" eine komplizierte Wissenschaft für Bürger und Steuerberater geworden. Häufige Aktenabgaben finden unter den vier Ämtern statt. Der Sinn des Ganzen erschließt sich nicht. Es sollten wohl ursprünglich Betriebsprüfungen erleichtert werden. Fragen: 1. Für wieviel Prozent der Körperschaften findet in Berlin tatsächlich jährlich eine Betriebsprüfung statt? 2. Wie viele Aktenabgaben dieser vier Finanzämter untereinander fanden in 2014 und zum Vergleich in 2019 statt? (Jedes Mal wird das Besteuerungsverfahren unterbrochen und völlig neues Personal muss sich in den Fall einarbeiten!) 3. Wie hat sich die Zahl der offenen Stellen in diesem Zeitraum entwickelt bzw. wie viele Beschäftigte haben sich seither aus diesen Ämtern wegbeworben? 4. Was hat diese Umstrukturierung den Steuerzahler gekostet?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 180092 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/180092
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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