Zustandsbericht Bundeswehr

Warum wurde der Bericht zur Einsatzbereitschaft der Bundeswehr dieses Jahr erstmals zur Geheimsache erklärt und können wir in den kommenden Jahren wieder mit einer Veröffentlichung der Zustandsberichte rechnen?

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    11. Juli 2019
  • Frist
    13. August 2019
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Warum wurde der Ber…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zustandsbericht Bundeswehr [#157221]
Datum
11. Juli 2019 14:58
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Warum wurde der Bericht zur Einsatzbereitschaft der Bundeswehr dieses Jahr erstmals zur Geheimsache erklärt und können wir in den kommenden Jahren wieder mit einer Veröffentlichung der Zustandsberichte rechnen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1076 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 11.07.20…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: Zustandsbericht Bundeswehr [#157221]
Datum
15. Juli 2019 10:38
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1076 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 11.07.2019 (s.u.) Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres Antrags vom 11. Juli 2019 (Bezug). Mit Ihren dort aufgeworfenen Fragestellungen begehren Sie bewertende bzw. kommentierende Stellungnahmen zu einem von Ihnen dargestellten Sachverhalt. Derartige Fragen unterfallen nicht dem IFG, welches den Zugang zu (bereits vorhandenen) amtlichen Informationen regelt. Ihr Antrag wurde daher der für den Bürgerdialog im Bundesministerium der Verteidigung zuständigen Stelle mit der Bitte um Bearbeitung als Bürgeranfrage zugeleitet. Von dort erhalten Sie weitere Nachricht. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme an hier liegt ein Missverständnis vor. Ich habe nicht darum gebeten mir den…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort: Zustandsbericht Bundeswehr [#157221]
Datum
20. Juli 2019 10:30
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme an hier liegt ein Missverständnis vor. Ich habe nicht darum gebeten mir den Zustandsbericht der Bundeswehr vorzulegen, sondern lediglich erfragt, ob er zukünftig wieder der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden wird. Ich begehre also keine "bewertende bzw. kommentierende Stellungnahmen zu einem von Ihnen dargestellten Sachverhalt", sondern lediglich eine Aussage darüber, ob dieses Dokument auch in Zukunft Geheimsache bleibt. Es tut mir leid, sollte diese Anfrage von mir missverständlich formuliert worden sein. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 157221 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>