Zustandsbericht über die Bäderverwaltung der Stadt Münster

Den in den Medien genannten Zustandsbericht zur Bäderverwaltung der Stadt Münster (https://www.wn.de/Muenster/4169413-Zustandsbericht-zur-Baederverwaltung-Suche-nach-undichter-Stelle-Stadt-erstattet-Anzeige).

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Anfrage abgelehnt

  • Datum
    13. März 2020
  • Frist
    15. April 2020
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Kommunalverwaltung Münster Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zustandsbericht über die Bäderverwaltung der Stadt Münster [#182542]
Datum
13. März 2020 10:31
An
Kommunalverwaltung Münster
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den in den Medien genannten Zustandsbericht zur Bäderverwaltung der Stadt Münster (https://www.wn.de/Muenster/4169413-Zustandsbericht-zur-Baederverwaltung-Suche-nach-undichter-Stelle-Stadt-erstattet-Anzeige). Gerne können Sie personenbezogene Daten schwärzen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 182542 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182542 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Zustandsbericht über die Bäderverwaltung der Sta…
An Kommunalverwaltung Münster Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Zustandsbericht über die Bäderverwaltung der Stadt Münster [#182542]
Datum
15. April 2020 09:34
An
Kommunalverwaltung Münster
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Zustandsbericht über die Bäderverwaltung der Stadt Münster“ vom 13.03.2020 (#182542) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 182542 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182542
Kommunalverwaltung Münster
Ihre Anfrage Sehr geehrteAntragsteller/in seit gestern bin ich im Sportamt der Stadt Münster für die Bäder zustän…
Von
Kommunalverwaltung Münster
Betreff
Ihre Anfrage
Datum
16. April 2020 21:50
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in seit gestern bin ich im Sportamt der Stadt Münster für die Bäder zuständig. Frau Dewaldt, die Amtsleitung, hat ihre Erinnerungsmail erhalten aber leider nicht Ihre ursprüngliche Anfrage. Deshalb ist bis jetzt auch noch keine Beantwortung erfolgt. Könnten Sie mir bitte freundlicherweise Ihre Anfrage erneut zusenden? Wir werden uns dann um die Beantwortung kümmern. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage [#182542] Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die Rückmeldung. Meine Anfrage lautete wi…
An Kommunalverwaltung Münster Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage [#182542]
Datum
16. April 2020 22:46
An
Kommunalverwaltung Münster
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die Rückmeldung. Meine Anfrage lautete wie folgt "Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den in den Medien genannten Zustandsbericht zur Bäderverwaltung der Stadt Münster (https://www.wn.de/Muenster/4169413-Zustandsbericht-zur-Baederverwaltung-Suche-nach-undichter-Stelle-Stadt-erstattet-Anzeige). Gerne können Sie personenbezogene Daten schwärzen. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in" Sie können die Anfrage auch gerne unter https://fragdenstaat.de/a/182542 einsehen. Viele Grüße Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 182542 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182542
Kommunalverwaltung Münster
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Von
Kommunalverwaltung Münster
Betreff
Betreff versteckt
Datum
16. April 2020 22:46
Status
Warte auf Antwort

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AW: Automatische Antwort: Ihre Anfrage [#182542] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage …
An Kommunalverwaltung Münster Details
Von
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Betreff
AW: Automatische Antwort: Ihre Anfrage [#182542]
Datum
21. April 2020 09:38
An
Kommunalverwaltung Münster
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Zustandsbericht über die Bäderverwaltung der Stadt Münster“ vom 13.03.2020 (#182542) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 7 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 182542 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182542
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AW: Automatische Antwort: Ihre Anfrage [#182542] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage …
An Kommunalverwaltung Münster Details
Von
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Betreff
AW: Automatische Antwort: Ihre Anfrage [#182542]
Datum
24. April 2020 10:27
An
Kommunalverwaltung Münster
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Zustandsbericht über die Bäderverwaltung der Stadt Münster“ vom 13.03.2020 (#182542) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 10 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 182542 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182542
Kommunalverwaltung Münster
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Kommunalverwaltung Münster
Betreff
Betreff versteckt
Datum
24. April 2020 10:27
Status
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AW: Automatische Antwort: Ihre Anfrage [#182542] Sehr geehrteAntragsteller/in Herr Köster scheint meine Informati…
An Kommunalverwaltung Münster Details
Von
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Betreff
AW: Automatische Antwort: Ihre Anfrage [#182542]
Datum
24. April 2020 10:34
An
Kommunalverwaltung Münster
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Herr Köster scheint meine Informationsfreiheitsanfrage „Zustandsbericht über die Bäderverwaltung der Stadt Münster“ vom 13.03.2020 (#182542) wohl weiterhin nicht zu erreichen, obwohl er mir mit seiner entsprechenden Mailadresse am 16.04.2020 geantwortet hatte. Bei Mails an ihn bekomme ich immer eine automatische Antwort von ihm, dass ich mich doch an Frau Hillebrand wenden solle, welche aber ja nicht in der Bäderverwaltung arbeitet, oder? Können Sie meine Anfrage bitte weiterleiten? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 182542 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182542
Kommunalverwaltung Münster
Ihre Anfrage Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer Information möchte ich Ihnen mitteilen, dass ich Ihre Anfrage …
Von
Kommunalverwaltung Münster
Betreff
Ihre Anfrage
Datum
25. April 2020 10:00
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer Information möchte ich Ihnen mitteilen, dass ich Ihre Anfrage umgehend am 16.04.2020 an die Leitung des Sportamtes, Frau Dewaldt, weitergeleitet habe. Von dort erhalten Sie eine Antwort. Bitte haben Sie etwas Geduld, denn wie Sie sich sicherlich denken können, bestehen hier zurzeit viele Aufgaben, die auf Grund der Wichtigkeit einer Beantwortung Ihrer Anfrage vorgezogen werden müssen. Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Münster
Ihre Anfrage Sehr geehrteAntragsteller/in zunächst bitte ich, die verspätete Beantwortung Ihrer IFG-Anfrage vom 1…
Von
Kommunalverwaltung Münster
Betreff
Ihre Anfrage
Datum
29. April 2020 21:11
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in zunächst bitte ich, die verspätete Beantwortung Ihrer IFG-Anfrage vom 13.03.2020 zu entschuldigen. Mit Ihrer Anfrage bitten Sie unter Bezugnahme auf das IFG NRW um Zusendung des in den Medien genannten Zustandsberichtes der Bäderverwaltung der Stadt Münster. Damit gemeint ist der Bericht des Amtes für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision über die Prüfung der Geldannahmestellen der städtischen Bäder. Diesen Antrag auf Auskunft nach dem IFG NRW lehnt die Stadt Münster ab. Sie kann Ihrem IFG-Antrag nicht entsprechen, da gem. §§ 6 bis 9 IFG NRW kein Recht auf Auskunft besteht. Der Bericht des Amtes für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision ist vertraulich und nichtöffentlich. Er ist daher auch in der nichtöffentlichen Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses behandelt worden. Er enthält Informationen sowie Bemerkungen und Hinweise zu Geschäftsprozessen und zum Handeln des Amtes, wobei ein Personenbezug herstellbar ist. Der Bericht des Amtes für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision ist zudem für den Willensbildungsprozess innerhalb der Verwaltung zur Neuorganisation der Bäderverwaltung von Relevanz. Das Bekanntwerden des Berichts würde den anstehenden Umstrukturierungsprozess der Bäderverwaltung erheblich beeinträchtigen. Gemäß § 5 Abs. 2 Satz 4 i.V.m. § 13 Abs. 3 IFG NRW bin ich verpflichtet, Sie auf Ihr Recht hinzuweisen, die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit als Beauftragte für das Recht auf Informationen anzurufen. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage [#182542] Sehr geehrteAntragsteller/in vielen herzlichen Dank für die Rückmeldung. Sie stützen…
An Kommunalverwaltung Münster Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage [#182542]
Datum
30. April 2020 15:53
An
Kommunalverwaltung Münster
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen herzlichen Dank für die Rückmeldung. Sie stützen die Entscheidung den Antrag abzulehnen, Ihren Ausführung nach hauptsächlich auf §7 und 9 des IFG NRW. §9 sollte bei Schwärzung der Dokumente nicht mehr einschlägig sein und §6 sollte hier auch nicht einschlägig sein, es sei denn es ist §6c) gemeint. Hier würde ich um eine Präzisierung bitten. Den Zustandsbericht würde ich in §7(1) einordnen, sodass ich Sie bitten möchte, den Bericht nach Abschluss der Verfahren zu veröffentlichen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 182542 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182542
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage [#182542] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Zustandsbericht über …
An Kommunalverwaltung Münster Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage [#182542]
Datum
18. Mai 2020 09:49
An
Kommunalverwaltung Münster
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Zustandsbericht über die Bäderverwaltung der Stadt Münster“ vom 13.03.2020 (#182542) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 34 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 182542 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182542
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage [#182542] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Zustandsbericht über …
An Kommunalverwaltung Münster Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage [#182542]
Datum
26. Mai 2020 17:15
An
Kommunalverwaltung Münster
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Zustandsbericht über die Bäderverwaltung der Stadt Münster“ vom 13.03.2020 (#182542) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 42 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 182542 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182542

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Kommunalverwaltung Münster
Re: Ihre Anfrage [#182542] Sehr geehrteAntragsteller/in konkret gemeint sind § 6 b) IFG NRW und § 7 Abs. 1 und Ab…
Von
Kommunalverwaltung Münster
Betreff
Re: Ihre Anfrage [#182542]
Datum
26. Mai 2020 21:38
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in konkret gemeint sind § 6 b) IFG NRW und § 7 Abs. 1 und Abs. 2 a) IFG NRW. Im Übrigen habe ich meiner Antwort vom 29.04.2020 nichts hinzuzufügen, da weitergehende Ausführungen zu einem Offenbaren geschützter Informationen führen könnte. Mit freundlichen Grüßen