Zustellung von IFG-Bescheiden per PZU

Anfrage an: Kraftfahrt-Bundesamt

Anzahlen der mit Postzustellungsunkunden verschickten Bescheidungen zu Anfragen per Informationsfreiheitsgesetz im Jahr 2019, aufgeschlüsselt nach Monat

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    19. Juli 2020
  • Frist
    22. August 2020
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Anzahlen der mit Po…
An Kraftfahrt-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zustellung von IFG-Bescheiden per PZU [#193068]
Datum
19. Juli 2020 02:53
An
Kraftfahrt-Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Anzahlen der mit Postzustellungsunkunden verschickten Bescheidungen zu Anfragen per Informationsfreiheitsgesetz im Jahr 2019, aufgeschlüsselt nach Monat
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 193068 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193068/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Kraftfahrt-Bundesamt
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre untenstehende Anfrage wurde mir zur Bearbeitung zugeleitet. Hiermit bestätige ic…
Von
Kraftfahrt-Bundesamt
Betreff
AW: Zustellung von IFG-Bescheiden per PZU [#193068]
Datum
21. Juli 2020 11:05
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre untenstehende Anfrage wurde mir zur Bearbeitung zugeleitet. Hiermit bestätige ich Ihnen gerne den Eingang. Wäre es Ihnen eventuell möglich Ihre Anfrage zu konkretisieren? Es könnte sich nach erster Einschätzung etwas schwierig für die unterschiedlichen Bereiche des Amtes gestalten, ohne erhöhten Aufwand festzustellen, ob hinter einer versandten Postzustellungsurkunde auch ein IFG-Bescheid steckt. Bei Fragen und/oder Unklarheiten stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen