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Zustimmung des Landtags zum Zwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag gemäß Art. 72 Abs. 2 der Verfassung des Freistaates Bayern

Der Zwanzigster Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Zwanzigster Rundfunkänderungsstaatsvertrag) wurde am 08.12.2016 von Herr Horst Seehofer unterzeichnet.
https://www.rlp.de/fileadmin/rlp-stk/pdf-Dateien/Medienpolitik/20._RAEStV_endg_m.Unterschriften.pdf

Der Landtag des Freistaates Bayern hat mit Beschluss vom 29. März 2017 dem Zwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag zugestimmt.
https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP17/GVBl/2017/GVBl-2017-Nr-08.pdf

Art. 72 Abs. 2 der Verfassung des Freistaates Bayern legt die Reihenfolge fest: zuerst die Zustimmung des Landtags und erst danach die Unterschrift des Ministerpräsidenten. "Staatsverträge werden vom Ministerpräsidenten nach vorheriger Zustimmung des Landtags abgeschlossen." Es muss also eine Zustimmung des Landtags vor 08.12.2016 existieren.

Bitte schicken Sie mir Zustimmung des Landtags dem Zwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag gemäß Art. 72 Abs. 2 der Verfassung des Freistaates Bayern.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. November 2017
  • Frist
    8. Dezember 2017
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Der Z…
An Bayerischer Landtag Landtagsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zustimmung des Landtags zum Zwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag gemäß Art. 72 Abs. 2 der Verfassung des Freistaates Bayern [#25222]
Datum
8. November 2017 14:00
An
Bayerischer Landtag Landtagsamt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Der Zwanzigster Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Zwanzigster Rundfunkänderungsstaatsvertrag) wurde am 08.12.2016 von Herr Horst Seehofer unterzeichnet. https://www.rlp.de/fileadmin/rlp-stk/pdf-Dateien/Medienpolitik/20._RAEStV_endg_m.Unterschriften.pdf Der Landtag des Freistaates Bayern hat mit Beschluss vom 29. März 2017 dem Zwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag zugestimmt. https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP17/GVBl/2017/GVBl-2017-Nr-08.pdf Art. 72 Abs. 2 der Verfassung des Freistaates Bayern legt die Reihenfolge fest: zuerst die Zustimmung des Landtags und erst danach die Unterschrift des Ministerpräsidenten. "Staatsverträge werden vom Ministerpräsidenten nach vorheriger Zustimmung des Landtags abgeschlossen." Es muss also eine Zustimmung des Landtags vor 08.12.2016 existieren. Bitte schicken Sie mir Zustimmung des Landtags dem Zwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag gemäß Art. 72 Abs. 2 der Verfassung des Freistaates Bayern.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 36 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bayerischer Landtag Landtagsamt
Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihrer Anfrage können wir Ihnen mitteilen, dass Ihre Recherche Sie bereits zur gesu…
Von
Bayerischer Landtag Landtagsamt
Betreff
Zustimmung des Landtags zum Zwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag gemäß Art. 72 Abs. 2 der Verfassung des Freistaates Bayern [#25222]
Datum
22. November 2017 13:17
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihrer Anfrage können wir Ihnen mitteilen, dass Ihre Recherche Sie bereits zur gesuchten Zustimmung des Landtags geführt hat. Sie finden diese in Drs. 17/16207; Beschluss des Landtags vom 29.03.2017. Entgegen Ihrer in der Mail geäußerten Annahme muss es im Hinblick auf Art. 72 Abs. 2 Bayerische Verfassung auch keine Zustimmung vor diesem Datum geben. Näheres zum Verfahren beim Abschluss von Staatsverträgen finden Sie in den Ausführungen der Kommentarliteratur zum Grundgesetz und der Bayerischen Verfassung, beispielsweise bei Meder/Brechmann, Kommentar zur Bayerischen Verfassung, Art. 72 Rn. 5. Ich darf Ihnen nachfolgend kurz die Grundzüge skizzieren: Bei allen Staatsverträgen führt die Bayerische Staatsregierung jeweils die Verhandlungen mit den anderen Ländern. Nach Abschluss der Verhandlungen wird der Vertragstext - im Fall der Rundfunkstaatsverträge - auf der Jahreskonferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder zur Kenntnis genommen. Im Anschluss daran wird dann der jeweilige Vertragstext dem Bayerischen Landtag zugeleitet und diesem gem. Art. 2 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m .Abs. 2 Parlamentsbeteiligungsgesetz (PBG) Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Details hierzu regelt die Vereinbarung zum PBG in Ziff. III. Beabsichtigte Staatsverträge. Demnach darf frühestens vier Wochen nach der Zuleitung der Vertrag durch den Ministerpräsidenten unterzeichnet werden. Mit dieser Unterzeichnung erfolgt noch kein rechtlich bindender Abschluss des Staatsvertrages. Vielmehr wird damit erst die Grundlage für die parlamentarische Behandlung des Staatsvertrags in den Landesparlamenten geschaffen. Mit gesondertem Schreiben bittet die Bayerische Staatsregierung den Bayerischen Landtag um Zustimmung zu dem Staatsvertrag. Im konkreten Fall tat sie dies mit Schreiben vom 19.01.2017 (s. Drs. 17/15018). Mit Beschluss - im vorliegenden Fall vom 29.03.2017 - erteilte der Landtag seine Zustimmung zum Staatsvertrag. Erst durch diese Zustimmung wird der Ministerpräsident ermächtigt, den Staatsvertrag durch eine rechtlich bindende Erklärung abzuschließen – die so genannte Ratifikation. Der Vollständigkeit halber dürfen wir Sie darauf hinweisen, dass wir Ihre Anfrage als eine der vielen, täglichen Anfragen von an unserer Arbeit interessierter Bürgerinnen und Bürger betrachtet haben. Unsere Auskunft beruht daher nicht auf einer der von Ihnen zitierten Rechtsgrundlagen, insbesondere nicht auf dem Bayerischen Umweltinformationsgesetz oder dem Bayerischen Verbraucherschutzgesetz oder gar dem Verwaltungsverfahrensgesetz. Wir bedanken uns für Ihr Interesse an der Tätigkeit des Bayerischen Landtags und verbleiben mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<Information-entfernt> Sie schreiben: "Bei allen Staatsverträgen führt die Bayerische Staa…
An Bayerischer Landtag Landtagsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Zustimmung des Landtags zum Zwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag gemäß Art. 72 Abs. 2 der Verfassung des Freistaates Bayern [#25222]
Datum
22. November 2017 19:47
An
Bayerischer Landtag Landtagsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> Sie schreiben: "Bei allen Staatsverträgen führt die Bayerische Staatsregierung jeweils die Verhandlungen mit den anderen Ländern. Nach Abschluss der Verhandlungen wird der Vertragstext - im Fall der Rundfunkstaatsverträge - auf der Jahreskonferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder zur Kenntnis genommen. Im Anschluss daran wird dann der jeweilige Vertragstext dem Bayerischen Landtag zugeleitet und diesem gem. Art. 2 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m .Abs. 2 Parlamentsbeteiligungsgesetz (PBG) Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Details hierzu regelt die Vereinbarung zum PBG in Ziff. III. Beabsichtigte Staatsverträge. Demnach darf frühestens vier Wochen nach der Zuleitung der Vertrag durch den Ministerpräsidenten unterzeichnet werden." 1. Ministerpräsidentenkonferenz in Rostock war am 28.10.2016. 2. Der Text des Staatsvertrages wurde an darauffolgenden Tagen dem Bayerischen Landtag zur Stellungnahme zugeleitet. 3. 4 Wochen danach (notwendige Frist) hat der Ministerpräsident den Staatsvertrag am 08.12.2016 unterzeichnet. Bitte schicken Sie mir folgende Informationen (es müsste vor 08.12.2016 stattgefunden haben): - wann genau hat der Bayerischer Landtag den Text des Staatsvertrages zur Stellungnahme bekommen? - welche Stellungnahme hat der Bayerische Landtag dazu abgegeben? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 25222 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in

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Bayerischer Landtag Landtagsamt
Sehr geehrtAntragsteller/in wir haben den Text am 8.11.2016 mit der Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten. Der L…
Von
Bayerischer Landtag Landtagsamt
Betreff
AW: Zustimmung des Landtags zum Zwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag gemäß Art. 72 Abs. 2 der Verfassung des Freistaates Bayern [#25222]
Datum
23. November 2017 10:12
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in wir haben den Text am 8.11.2016 mit der Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten. Der Landtag hat keine Stellungnahme abgegeben. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.