Zustimmung des Landtags zum Zwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag gemäß Art. 72 Abs. 2 der Verfassung des Freistaates Bayern
Der Zwanzigster Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Zwanzigster Rundfunkänderungsstaatsvertrag) wurde am 08.12.2016 von Herr Horst Seehofer unterzeichnet.
https://www.rlp.de/fileadmin/rlp-stk/pdf-Dateien/Medienpolitik/20._RAEStV_endg_m.Unterschriften.pdf
Der Landtag des Freistaates Bayern hat mit Beschluss vom 29. März 2017 dem Zwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag zugestimmt.
https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP17/GVBl/2017/GVBl-2017-Nr-08.pdf
Art. 72 Abs. 2 der Verfassung des Freistaates Bayern legt die Reihenfolge fest: zuerst die Zustimmung des Landtags und erst danach die Unterschrift des Ministerpräsidenten. "Staatsverträge werden vom Ministerpräsidenten nach vorheriger Zustimmung des Landtags abgeschlossen." Es muss also eine Zustimmung des Landtags vor 08.12.2016 existieren.
Bitte schicken Sie mir Zustimmung des Landtags dem Zwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag gemäß Art. 72 Abs. 2 der Verfassung des Freistaates Bayern.
Anfrage erfolgreich
-
Datum8. November 2017
-
8. Dezember 2017
-
Ein:e Follower:in
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!