Zustimmungsbescheid gem. §80 BauO NRW für das Campusfestival Bielefeld

Am 25. Juni 2015 soll laut heutiger Tagespresse ein Festival auf dem neuen Campus der Universität und Fachhochschule Bielefeld stattfinden. Bitte teilen Sie mir den aktuellen Verfahrensstand sowie die Ansprechpartner in Ihrem Haus zum hierfür notwendigen Zustimmungsbescheid gem. §80 BauO NRW mit.

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  • Datum
    8. April 2015
  • Frist
    12. Mai 2015
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Niederlassung Bielefeld Details
Von
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Betreff
Zustimmungsbescheid gem. §80 BauO NRW für das Campusfestival Bielefeld [#9123]
Datum
8. April 2015 11:15
An
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Niederlassung Bielefeld
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Am 25. Juni 2015 soll laut heutiger Tagespresse ein Festival auf dem neuen Campus der Universität und Fachhochschule Bielefeld stattfinden. Bitte teilen Sie mir den aktuellen Verfahrensstand sowie die Ansprechpartner in Ihrem Haus zum hierfür notwendigen Zustimmungsbescheid gem. §80 BauO NRW mit.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Niederlassung Bielefeld
Genehmigung Campus Festival Sehr geehrtAntragsteller/in mit email vom 08.04.2015 fragten Sie uns nach dem Stand d…
Von
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Niederlassung Bielefeld
Betreff
Genehmigung Campus Festival
Datum
14. April 2015 07:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in mit email vom 08.04.2015 fragten Sie uns nach dem Stand des Genehmigungsverfahrens zum Campus Festival der Universität Bielefeld. Das Genehmigungsverfahren wird nicht im Verfahren nach § 80 BauO NW beurteilt. Die Universität Bielefeld wird die Veranstaltung bei der Stadt Bielefeld im Wege eine Nutzungserlaubnis genehmigen lassen. Zuständige Baubehörde ist also das Bauamt der Stadt Bielefeld und nicht der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW. Ich bitte Sie daher, sich dort um den weiteren Fortgang des Verfahrens zu erkundigen. Vielen Dank für Ihr Verständnis, mit freundlichen Grüßen

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AW: Genehmigung Campus Festival [#9123] Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr geehrt<< Anrede >> nach …
An Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Niederlassung Bielefeld Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Genehmigung Campus Festival [#9123]
Datum
5. Juni 2015 13:58
An
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Niederlassung Bielefeld
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr geehrt<< Anrede >> nach Aussage des Bauordnungsamtes der Stadt Bielefeld ist für das geplante Campusfestival doch ein Zustimmungsverfahren nach §80 BauO NRW notwendig. Bitte teilen Sie mir den aktuellen Verfahrensstand sowie die zuständigen Mitarbeiter in Ihrem Haus mit, vielen Dank! ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 9123 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>