Zustrom von Patienten in Krankenhäuser zu bewältigen"...
"Zustrom von Patienten in Krankenhäuser zu bewältigen"...
Die Europäische Menschenrechtskonvention vom 4. November 1950, die von allen Staaten des europäischen Kontinents, vom Vereinigten Königreich bis Russland, unterzeichnet wurde, erlaubt "die rechtmäßige Inhaftierung einer Person, die eine ansteckende Krankheit verbreiten könnte" (Artikel 5), NICHT JEDOCH um den Zustrom von Patienten in Krankenhäuser zu bewältigen!!!
Die Verträge der Europäischen Union sind noch anspruchsvoller, indem sie erklären, dass das "Recht auf Bewegungsfreiheit" konstitutiv für die Identität der EU ist.
De facto haben die EU-Regierungen nicht nur gegen eigene Verträge verstossen, sondern auch gegen die Europäische Menschenrechtskonvention.
Haben die Regierungen sich ihrer Legitimität beraubt?
Information nicht vorhanden
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Datum13. April 2020
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16. Mai 2020
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