Zustrom von Patienten in Krankenhäuser zu bewältigen"...

"Zustrom von Patienten in Krankenhäuser zu bewältigen"...

Die Europäische Menschenrechtskonvention vom 4. November 1950, die von allen Staaten des europäischen Kontinents, vom Vereinigten Königreich bis Russland, unterzeichnet wurde, erlaubt "die rechtmäßige Inhaftierung einer Person, die eine ansteckende Krankheit verbreiten könnte" (Artikel 5), NICHT JEDOCH um den Zustrom von Patienten in Krankenhäuser zu bewältigen!!!
Die Verträge der Europäischen Union sind noch anspruchsvoller, indem sie erklären, dass das "Recht auf Bewegungsfreiheit" konstitutiv für die Identität der EU ist.
De facto haben die EU-Regierungen nicht nur gegen eigene Verträge verstossen, sondern auch gegen die Europäische Menschenrechtskonvention.

Haben die Regierungen sich ihrer Legitimität beraubt?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    13. April 2020
  • Frist
    16. Mai 2020
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Sven Huppert
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: "Zustr…
An Bundesverfassungsgericht Details
Von
Sven Huppert
Betreff
Zustrom von Patienten in Krankenhäuser zu bewältigen"... [#184530]
Datum
13. April 2020 23:20
An
Bundesverfassungsgericht
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
"Zustrom von Patienten in Krankenhäuser zu bewältigen"... Die Europäische Menschenrechtskonvention vom 4. November 1950, die von allen Staaten des europäischen Kontinents, vom Vereinigten Königreich bis Russland, unterzeichnet wurde, erlaubt "die rechtmäßige Inhaftierung einer Person, die eine ansteckende Krankheit verbreiten könnte" (Artikel 5), NICHT JEDOCH um den Zustrom von Patienten in Krankenhäuser zu bewältigen!!! Die Verträge der Europäischen Union sind noch anspruchsvoller, indem sie erklären, dass das "Recht auf Bewegungsfreiheit" konstitutiv für die Identität der EU ist. De facto haben die EU-Regierungen nicht nur gegen eigene Verträge verstossen, sondern auch gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. Haben die Regierungen sich ihrer Legitimität beraubt?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Sven Huppert Anfragenr: 184530 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184530 Postanschrift Sven Huppert << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Sven Huppert
Bundesverfassungsgericht
autoreply to Wichtiger Hinweis: Ihre E-Mail ist beim Bundesverfassungsgericht Karlsruhe eingegangen. Dieser Komm…
Von
Bundesverfassungsgericht
Betreff
autoreply to
Datum
13. April 2020 23:21
Status
Anfrage abgeschlossen
Wichtiger Hinweis: Ihre E-Mail ist beim Bundesverfassungsgericht Karlsruhe eingegangen. Dieser Kommunikationsweg steht ausschliesslich fuer Verwaltungsangelegenheiten zur Verfuegung. Es wird darauf hingewiesen, dass mit diesem Kommunikationsmittel Verfahrensantraege oder Schriftsaetze nicht rechtswirksam eingereicht werden koennen. Sollte Ihre Nachricht einen entsprechenden Schriftsatz beinhalten, ist eine Wiederholung der Uebermittlung mittels Telefax (Nr.: 0721-9101382) oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich. Sonstige Anfragen und andere Anschreiben per E-Mail koennen nur bei Angabe einer postalischen Adresse beantwortet werden. Personenbezogene Informationen (bspw. Name, Vorname, Anschrift, E-Mailadresse usw.), die Sie uns uebermitteln, werden von uns ausschliesslich zum Zwecke der Bearbeitung Ihres Anliegens bzw. Ihrer Eingabe verarbeitet. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. e DSGVO i.V.m. �� 3 BDSG. Weitere Informationen zum Schutz Ihrer personenbezogenen Daten nach Art. 13 und 14 DSGVO finden Sie in unserer Datenschutzerklaerung, die Sie auf unserer Internetseite ueber den Button ���Datenschutz��� erreichen. Auf Wunsch koennen Ihnen diese Informationen auch in Papierform zugesendet werden. Dies ist eine automatisch erstellte Rueckantwort. ---------------- Important notice: Your email has been received by the German Federal Constitutional Court. This communication channel may only be used for administrative matters. Please note that procedural motions or briefs cannot be submitted by email with legal effect. If your email contains such a document, it is mandatory to send the procedural motion or brief again by mail or by telefax (no. +49 721 9101382). A reply to other email enquiries or communications will only be made if a postal address is provided. We will only process personal data (e.g. name, first name, address, e-mail address etc.) that you have transmitted to us for the purpose of handling your request or your submission. Art. 6(1) first sentence letter a of the General Data Protection Regulation (GDPR) in conjunction with �� 3 of the Federal Data Protection Act (Bundesdatenschutzgesetz) provides the legal basis in this regard. For further information regarding the protection of your personal data pursuant to Arts. 13 and 14 GDPR, please refer to our data protection statement. You can access it on our website by clicking on the button ���Data Protection���. You may also request a paper-based version of the data protection statement. This is an automatically generated reply.
Bundesverfassungsgericht
Auskunft gemäß Informationsfreiheitsgesetz *Auskunft gemäß Informationsfreiheitsgesetz* *Ihr Antrag vom 13. April…
Von
Bundesverfassungsgericht
Betreff
Auskunft gemäß Informationsfreiheitsgesetz
Datum
12. Mai 2020 14:50
Status
*Auskunft gemäß Informationsfreiheitsgesetz* *Ihr Antrag vom 13. April 2020*
Sven Huppert
AW: Auskunft gemäß Informationsfreiheitsgesetz [#184530] Sehr geehrte<< Anrede >> eine sehr schwache …
An Bundesverfassungsgericht Details
Von
Sven Huppert
Betreff
AW: Auskunft gemäß Informationsfreiheitsgesetz [#184530]
Datum
20. Juni 2020 17:49
An
Bundesverfassungsgericht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> eine sehr schwache Auskunft die meiner Meinung nach schon in Richtung der Auskunftsverweigerung geht. Sind Sie so weisungsgebunden und können dadurch nicht einmal ansatzmäßig eine anfragenbezogene Antwort geben? Mit freundlichen Grüßen Sven Huppert Anfragenr: 184530 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184530/

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Bundesverfassungsgericht
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Von
Bundesverfassungsgericht
Betreff
Betreff versteckt
Datum
20. Juni 2020 17:50
Status

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