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Zutrittsbeschränkung Hambacher Wald
Anfrage an:
Landesbetrieb Wald und Holz NRW
RWE hat heute öffentlich bekanntgegeben, den Zustritt zum Hambacher Wald in Kürze verbieten zu wollen und hierfür einen Zaun um das gesamte Waldgebiet zu errichten.
Ist für diese Maßnahme die nach §4 LFoG erforderliche Genehmigung erteilt worden?
bzw.
Liegt ein dahingehender Antrag von RWE vor?
Aufgrund der erheblichen öffentlichen Interesses bitte ich um Offenlegung des Antrages und ggf. der Genehmigung.
Anfrage erfolgreich
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Datum2. Oktober 2018
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3. November 2018
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