Zuverlässigkeit der Flugbereitschaft

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

Frau Ministerin von der Leyen wird heute in der Presse (z.B. Link unten) zitiert:
„Mit nur zwei Prozent Ausfallquote bei Regierungsflügen in den letzten beiden Jahren und einer durchschnittlichen Einsatzbereitschaft von 89 Prozent ist die Flugbereitschaft statistisch sehr zuverlässig“

Bitte senden Sie mir alle relevanten Dokumente, aus denen die hier genannten Informationen hervorgehen einschließlich der Berechnungsgrundlage. Es sollte bitte ersichtlich sein, wie die genannten Prozentzahlen errechnet wurden, welche Art von Flügen (z.B. Leerflüge) eingerechnet wurden und wann ein Flug als „ausgefallen“ oder „zuverlässig“ gewertet wurde. Einzelne Flugdaten oder Daten zu einzelnen Passagieren sind nicht Teil meiner Anfrage.

Spiegel Online: http://www.spiegel.de/panorama/nach-merkel-panne-von-der-leyen-verteidigt-flugbereitschaft-a-1241453.html

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. Dezember 2018
  • Frist
    4. Januar 2019
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, Frau Ministerin von der Leyen wird heute in der Pres…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zuverlässigkeit der Flugbereitschaft [#34999]
Datum
1. Dezember 2018 18:31
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, Frau Ministerin von der Leyen wird heute in der Presse (z.B. Link unten) zitiert: „Mit nur zwei Prozent Ausfallquote bei Regierungsflügen in den letzten beiden Jahren und einer durchschnittlichen Einsatzbereitschaft von 89 Prozent ist die Flugbereitschaft statistisch sehr zuverlässig“ Bitte senden Sie mir alle relevanten Dokumente, aus denen die hier genannten Informationen hervorgehen einschließlich der Berechnungsgrundlage. Es sollte bitte ersichtlich sein, wie die genannten Prozentzahlen errechnet wurden, welche Art von Flügen (z.B. Leerflüge) eingerechnet wurden und wann ein Flug als „ausgefallen“ oder „zuverlässig“ gewertet wurde. Einzelne Flugdaten oder Daten zu einzelnen Passagieren sind nicht Teil meiner Anfrage. Spiegel Online: http://www.spiegel.de/panorama/nach-merkel-panne-von-der-leyen-verteidigt-flugbereitschaft-a-1241453.html Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-910 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 01.12.20…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: Zuverlässigkeit der Flugbereitschaft [#34999]
Datum
3. Dezember 2018 15:24
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-910 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 01.12.2018 (s.u.) Sehr geehrtAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres auf das IFG gestützten Antrags vom 1. Dezember 2018 (Bezug). Dieser wird unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/-910 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Zuverlässigkeit der Flugbereitschaft“ vom 01.1…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Antwort: IFG-Anfrage zur Zuverlässigkeit der Flugbereitschaft [#34999]
Datum
5. Januar 2019 12:14
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Zuverlässigkeit der Flugbereitschaft“ vom 01.12.2018 (Ihr Aktenzeichen: 39-22-17/-910) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 34999 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-910 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 01.12.…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
IFG-Anfrage "Zuverlässigkeit der Flugbereitschaft [34999]"
Datum
16. Januar 2019 15:43
Status
Anfrage abgeschlossen
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-910 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 01.12.2018 2. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-910 vom 03.12.2018 3. Ihre E-Mail vom 05.01.2019 Sehr geehrtAntragsteller/in Ihren auf das IFG gestützten Antrag vom 1. Dezember 2018 zum Thema "Zuverlässigkeit der Flugbereitschaft" beantworte ich wie folgt: Die Flugbereitschaft BMVg (FlBschft BMVg) der Luftwaffe zeichnet sich bei der Durchführung des politisch-parlamentarischen Flugverkehrs durch eine hohe Einsatzbereitschaft aus. Der technische Klarstand der FlBschft BMVg entspricht dem großer ziviler Fluggesellschaften. Dies ermöglicht eine sehr zuverlässige Durchführung von Regierungsflügen. Detaillierte Statistiken zu technischen Defekte und/oder Flug(-teil)ausfällen bei der Durchführung des politisch-parlamentarischen Flugverkehrs und zu den Luftfahrzeugen FlBschft BMVg werden von der Luftwaffe nicht vorgehalten, sondern anlassbezogen (z.B. auf Fragen von Medienvertretern) generiert. Hintergrund sind u.a. verschiedene Anfragezeiträume, unterschiedliche Schlagworte, wie etwa Ausfall des Fluges, Art der technischen Störung, Zeitraum der Verzögerung / Verspätung usw.. Bei Prozentangaben werden dabei – insbesondere bei Äußerungen in der Öffentlichkeit – aus Gründen der besseren Verständlichkeit oftmals Rundungen vorgenommen. Zu den in Rede stehenden Äußerungen können wir Ihnen Folgendes mitteilen: „Zwei Prozent Ausfallquote bei Regierungsflügen“ Im Zeitraum 01.01.2016 – 30.11.2018 gab es bei 1.668 Einsatzflügen (Missionen) aller im politisch parlamentarischen Flugbetrieb eingesetzten Lfz der FlBschft BMVg insgesamt 18 Flüge, ausnahmslos aus technischen Gründen, die nicht durchgeführt werden konnten oder abgebrochen werden mussten. Dies entspricht in diesem Fall einer Ausfallquote von 1,08%. Im Durchschnitt liegt die statistische Ausfallquote damit unter zwei Prozent. „Einsatzbereitschaft von 89%“ Der FlBschft BMVg standen zum Zeitpunkt der Beantwortung acht Flächenluftfahrzeuge (vier Global 5000, zwei Airbus A319 sowie zwei Airbus A340) für die Durchführung des politisch-parlamentarischen Flugverkehrs zur Verfügung. Die Einsatzbereitschaft der in Frage stehenden Airbus A340 betrug dabei im Jahresdurchschnitt 2017 ca. 89% Zur Erhebung der Daten: Vom Gesamtbestand des jeweiligen Systems (hier Airbus A 340) werden diejenigen Luftfahrzeuge abgezogen, die den Organisationsbereichen (hier Luftwaffe) nicht zur Verfügung stehen, weil sie zum Beispiel an die Industrie zu einer längerfristigen Instandhaltung abgegeben wurden. Zu dieser Bemessungsbasis werden die für den Flugbetrieb verfügbaren und damit materiell einsatzbereiten Systeme ins Verhältnis gesetzt. Für die Überschreitung der Frist nach § 7 Abs. 5 S. 2 IFG bitte ich um Entschuldigung. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, herzlichen Dank für Ihre Mühe und die Auskunft! Mit freundlichen Grüßen Antragste…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Anfrage "Zuverlässigkeit der Flugbereitschaft [34999]" [#34999]
Datum
17. Januar 2019 11:24
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, herzlichen Dank für Ihre Mühe und die Auskunft! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 34999 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>