Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP)

Was unternimmt der Staat, um die "Zuverlässigkeit" von Piloten zu überprüfen? Welches Raster wird benutzt? Welche Datein und Archive werden überprüft? Welche Möglichkeiten hat ein Betroffener zu widersprechen?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    15. Mai 2018
  • Frist
    16. Juni 2018
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Ulf Dr. Merbold
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Was unternimmt d…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
Ulf Dr. Merbold
Betreff
Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) [#29800]
Datum
15. Mai 2018 11:07
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Was unternimmt der Staat, um die "Zuverlässigkeit" von Piloten zu überprüfen? Welches Raster wird benutzt? Welche Datein und Archive werden überprüft? Welche Möglichkeiten hat ein Betroffener zu widersprechen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Ulf Dr. Merbold <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Ulf Dr. Merbold << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Ulf Dr. Merbold
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur Mail-Anfrage vom Referat L 24 – Bürgerservice – weitergel…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
Az.: L 24 - MB 9309 Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) [#29800]
Datum
18. Mai 2018 14:09
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur Mail-Anfrage vom Referat L 24 – Bürgerservice – weitergeleitet an das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat Liebe Kolleginnen und Kollegen, nach Rücksprache in den Fachabteilungen des BMVI wurde ich auf Ihre Zuständigkeit hingewiesen. Ich bitte deshalb um Übernahme der Anfrage und abschließende Beantwortung. Herr Dr. Merbold erhält gleichlautende Mail als Kopie (CC) zu seiner Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
180518, Merbold, Ulf, Zuverlässigkeit von Piloten Az: G6-12007/1#1 - Merbold, Ulf   Sehr geehrter Herr Dr. Merbo…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
180518, Merbold, Ulf, Zuverlässigkeit von Piloten
Datum
5. Juni 2018 14:23
Status
Az: G6-12007/1#1 - Merbold, Ulf   Sehr geehrter Herr Dr. Merbold, vielen Dank für Ihre Zuschrift vom 18.05.2018, in der Sie fragen, was der Staat unternehme, um die "Zuverlässigkeit" von Piloten zu überprüfen? Ihre Zuschrift habe ich an das zuständige Fachreferat im Hause zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet, weil der Bürgerservice Ihr Anliegen mit den hier vorliegenden Informationen nicht sachgerecht beantworten kann. Ich bitte um Ihr Verständnis! Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
B3-50011/21#3 Sehr geehrter Herr Dr. Merbold, zu Ihrer Anfrage vom 15. Mai 2018 wird wie folgt Stellung genommen…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
AW: Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) [#29800]
Datum
8. Juni 2018 09:48
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
DINOAnfrage.html
6,7 KB
B3-50011/21#3 Sehr geehrter Herr Dr. Merbold, zu Ihrer Anfrage vom 15. Mai 2018 wird wie folgt Stellung genommen: Die luftsicherheitsrechtliche Zuverlässigkeitsüberprüfung ist in § 7 des Luftsicherheitsgesetzes (LuftSiG) und in der Luftsicherheits-Zuverlässigkeitsüberprüfungsverordnung geregelt. Wird eine luftsicherheitsrechtliche Zuverlässigkeitsüberprüfung für Piloten durchgeführt, stehen der Luftsicherheitsbehörde die gesetzlich, insbesondere in § 7 Absatz 3 LuftSiG, vorgesehenen Befugnisse zur Überprüfung zur Verfügung. Hierzu darf die Luftsicherheitsbehörde unter anderem bei den Polizeivollzugs- und den Verfassungsschutzbehörden der Länder sowie, soweit im Einzelfall erforderlich, bei den genannten Behörden des Bundes Anfragen stellen. Die Überprüfung erfolgt auf Antrag des Betroffenen, § 7 Absatz 2 Satz 1 LuftSiG. Die maßgeblichen Vorschriften sind im Internet abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/luftsig/ http://www.gesetze-im-internet.de/luftsiz_v/ Den Betroffenen stehen die im jeweiligen Bundesland statthaften Rechtsbehelfe gegen die Entscheidung offen. Mit freundlichen Grüßen

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Ulf Dr. Merbold
Sehr geehrte Damen und Herren, für Ihre Antwort auf meinen Anfrage, welche Recherchen der "Staat" im Ra…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
Ulf Dr. Merbold
Betreff
AW: AW: Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) [#29800]
Datum
2. Juli 2018 15:38
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, für Ihre Antwort auf meinen Anfrage, welche Recherchen der "Staat" im Rahmen der ZÜP anstellt, danke ich verbindlich. Die administrativen Umstände sind für mich hinreichend erklärt worden. Ihrem Kern nach bleibt die ZÜP ein großes Ärgernis. Der Widerspruch, weshalb der "Staat" einen Piloten auf Zuverlässigkeit überprüft, der mit einem Sportflugzeug von einer Wiese zur nächsten fliegt, während am deutschen Himmel hunderte Tonnen schwere Fluzeuge aus nahezu allen Ländern dieser Erde unterwegs sind, ohne dass die Piloten überprüft worden sind, bleibt unaufgelöst. Mit freundlichen Grüßen Ulf Merbold Ulf Dr. Merbold Anfragenr: 29800 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Ulf Dr. Merbold << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>