Zuverlässigkeitsüberprüfungen UEFA EM Europameisterschaft 2020 2021 München

Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

in Ihrem 27. Tätigkeitsbericht erwähnen Sie unter 3.2 im Zusammenhang mit dem G7-Gipfel die Zuverlässigkeitsüberprüfungen, "die im Vorfeld des G7-Gipfels vom Landeskriminalamt durchgeführt wurden".

Sie hielten fest: "Alle Beschäftigten externer Dienstleistungsunternehmen, die Sicherheitsbereiche betreten durften, wurden hinsichtlich ihrer Zuverlässigkeit überprüft. Hierfür glich das Landeskriminalamt die vom Landratsamt Garmisch-Partenkirchen übermittelten Beschäftigtendaten mit dem polizeilichen Datenbestand, insbesondere INPOL, ab und teilte das Ergebnis in Form eines Positiv- oder Negativvotums dem Landratsamt mit. Die Speicherung der im Zusammenhang mit der Akkreditierung übermittelten Daten war nur für die Dauer von drei Monaten, in Ausnahmefällen maximal ein Jahr, ab Beendigung des G7-Gipfels vorgesehen. Auf meine Nachfrage im September 2015 teilte mir das Landeskriminalamt mit, dass mittlerweile sämtliche Personendaten in der betreffenden Datenbank gelöscht seien."

Nun gab es auch zur UEFA Europameisterschaft 2020 bzw. 2021 in München Zuverlässigkeitsüberprüfungen, doch während für den G7-Gipfel "das Ergebnis in Form eines Positiv- oder Negativvotums dem Landratsamt" mitgeteilt wurde, erfolgte zur Europameisterschaft die Übermittlung nicht an eine staatliche Institution bzw. Behörde sondern an einen privaten Verband, die UEFA.

Waren Sie hierbei datenschutzrechtlich involviert bzw. gedenken Sie die Weitergabe an die UEFA zu prüfen?

Wie wird sichergestellt, dass die UEFA, die im "Zusammenhang mit der Akkreditierung übermittelten Daten nur für die Dauer von drei Monaten" maximal speicherte?

Haben Sie eine Bestätigung von Seiten der UEFA, dass bereits sämtliche in diesem Zusammenhang erhobenen Daten gelöscht worden sind?

Wie bewerten Sie die Weitergabe der Information der Zuverlässigkeitsüberprüfung der UEFA an ihre externen Dienstleister, wie z.B. die Firma Do & Co?

Gibt es bei Ihnen Überlegungen sich für die 2024 anstehende UEFA Europameisterschaft in München bereits frühzeitig über das Datenschutz-Konzept hinzuziehen zu lassen?

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    3. Februar 2022
  • Frist
    5. März 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, in Ihrem 27. Tätigkeitsbericht erwähnen Sie unter …
An Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zuverlässigkeitsüberprüfungen UEFA EM Europameisterschaft 2020 2021 München [#239813]
Datum
3. Februar 2022 13:23
An
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, in Ihrem 27. Tätigkeitsbericht erwähnen Sie unter 3.2 im Zusammenhang mit dem G7-Gipfel die Zuverlässigkeitsüberprüfungen, "die im Vorfeld des G7-Gipfels vom Landeskriminalamt durchgeführt wurden". Sie hielten fest: "Alle Beschäftigten externer Dienstleistungsunternehmen, die Sicherheitsbereiche betreten durften, wurden hinsichtlich ihrer Zuverlässigkeit überprüft. Hierfür glich das Landeskriminalamt die vom Landratsamt Garmisch-Partenkirchen übermittelten Beschäftigtendaten mit dem polizeilichen Datenbestand, insbesondere INPOL, ab und teilte das Ergebnis in Form eines Positiv- oder Negativvotums dem Landratsamt mit. Die Speicherung der im Zusammenhang mit der Akkreditierung übermittelten Daten war nur für die Dauer von drei Monaten, in Ausnahmefällen maximal ein Jahr, ab Beendigung des G7-Gipfels vorgesehen. Auf meine Nachfrage im September 2015 teilte mir das Landeskriminalamt mit, dass mittlerweile sämtliche Personendaten in der betreffenden Datenbank gelöscht seien." Nun gab es auch zur UEFA Europameisterschaft 2020 bzw. 2021 in München Zuverlässigkeitsüberprüfungen, doch während für den G7-Gipfel "das Ergebnis in Form eines Positiv- oder Negativvotums dem Landratsamt" mitgeteilt wurde, erfolgte zur Europameisterschaft die Übermittlung nicht an eine staatliche Institution bzw. Behörde sondern an einen privaten Verband, die UEFA. Waren Sie hierbei datenschutzrechtlich involviert bzw. gedenken Sie die Weitergabe an die UEFA zu prüfen? Wie wird sichergestellt, dass die UEFA, die im "Zusammenhang mit der Akkreditierung übermittelten Daten nur für die Dauer von drei Monaten" maximal speicherte? Haben Sie eine Bestätigung von Seiten der UEFA, dass bereits sämtliche in diesem Zusammenhang erhobenen Daten gelöscht worden sind? Wie bewerten Sie die Weitergabe der Information der Zuverlässigkeitsüberprüfung der UEFA an ihre externen Dienstleister, wie z.B. die Firma Do & Co? Gibt es bei Ihnen Überlegungen sich für die 2024 anstehende UEFA Europameisterschaft in München bereits frühzeitig über das Datenschutz-Konzept hinzuziehen zu lassen? Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 239813 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/239813/

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Ihre Anfrage über fragdenstaat.de #239813 vom 3. Februar 2022 Mit freundlichen Grüßen
Von
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Betreff
Ihre Anfrage über fragdenstaat.de #239813 vom 3. Februar 2022
Datum
14. Februar 2022 09:50
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,5 MB
Mit freundlichen Grüßen