Zuweisung der Justiz Thüringen an Grundschule in Baden-Württemberg

In ihrer Liste der Geldauflagenzuweisungen des Landes Thüringen für das Jahr 2013 finde ich folgende Zuweisung:

Verein der Freunde und Förderer der Humboldt-Hauptschule mit Werkrealschule e.V. , Sitz Mannheim: 5.000,00 €

Quelle:
https://correctiv.org/media/investigations/justizgelder/data/thueringen/2013/olg/olg_jena_2013.pdf

Wie kam es zu der ungewöhnlichen Entscheidung, die Freunde speziell dieser Grundschule in Baden-Württemberg zu unterstützen?
Bitte senden Sie mir Unterlagen und Informationen, die diese Entscheidung nachvollziehbar machen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    31. Mai 2015
  • Frist
    3. Juli 2015
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In ihrer…
An Thüringer Oberlandesgericht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zuweisung der Justiz Thüringen an Grundschule in Baden-Württemberg [#10051]
Datum
31. Mai 2015 11:51
An
Thüringer Oberlandesgericht
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In ihrer Liste der Geldauflagenzuweisungen des Landes Thüringen für das Jahr 2013 finde ich folgende Zuweisung: Verein der Freunde und Förderer der Humboldt-Hauptschule mit Werkrealschule e.V. , Sitz Mannheim: 5.000,00 € Quelle: https://correctiv.org/media/investigations/justizgelder/data/thueringen/2013/olg/olg_jena_2013.pdf Wie kam es zu der ungewöhnlichen Entscheidung, die Freunde speziell dieser Grundschule in Baden-Württemberg zu unterstützen? Bitte senden Sie mir Unterlagen und Informationen, die diese Entscheidung nachvollziehbar machen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes (ThürIFG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 3 ThürIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Gegebenenfalls werde ich nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachsuchen. Ich möchte Sie schließlich um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Thüringer Oberlandesgericht
-----Ursprüngliche Nachricht----- Von: Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Gesendet:…
Von
Thüringer Oberlandesgericht
Betreff
AW: Zuweisung der Justiz Thüringen an Grundschule in Baden-Württemberg [#10051]
Datum
26. Juni 2015 15:10
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
49,8 KB
-----Ursprüngliche Nachricht----- Von: Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Gesendet: Sonntag, 31. Mai 2015 11:51 An: THOLG Poststelle Betreff: Zuweisung der Justiz Thüringen an Grundschule in Baden-Württemberg [#10051] Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In ihrer Liste der Geldauflagenzuweisungen des Landes Thüringen für das Jahr 2013 finde ich folgende Zuweisung: Verein der Freunde und Förderer der Humboldt-Hauptschule mit Werkrealschule e.V. , Sitz Mannheim: 5.000,00 € Quelle: https://correctiv.org/media/investigations/justizgelder/data/thueringen/2013/olg/olg_jena_2013.pdf Wie kam es zu der ungewöhnlichen Entscheidung, die Freunde speziell dieser Grundschule in Baden-Württemberg zu unterstützen? Bitte senden Sie mir Unterlagen und Informationen, die diese Entscheidung nachvollziehbar machen. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes (ThürIFG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 3 ThürIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Gegebenenfalls werde ich nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachsuchen. Ich möchte Sie schließlich um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> ich bedanke mich für Ihre Mail, die mich naturgemäß nicht ganz zufriedenstell…
An Thüringer Oberlandesgericht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Zuweisung der Justiz Thüringen an Grundschule in Baden-Württemberg [#10051]
Datum
1. Juli 2015 18:08
An
Thüringer Oberlandesgericht
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> ich bedanke mich für Ihre Mail, die mich naturgemäß nicht ganz zufriedenstellt. Ich möchte meine Anfrage wie folgt ergänzen: 1. Ich gehe davon aus, dass das Geld nicht willkürlich verteilt wird. Bitte senden Sie mir Informationen und Unterlagen (Richtlinien, Anweisungen, o.ä.) die allgemein die Kritierien für die Verteilung der Zuwendungen und die Anforderungen an die Empfänger nachvollziehbar machen. 2. Bitte senden Sie mir Name des Gerichts und Aktenzeichen des Urteils meiner ursprünglichen Anfrage. Meines Erachtens handelt es sich immer noch um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 10051 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Thüringer Oberlandesgericht
Liste der Geldauflagenzuweisungen
Von
Thüringer Oberlandesgericht
Via
Briefpost
Betreff
Liste der Geldauflagenzuweisungen
Datum
14. Juli 2015
Status
Warte auf Antwort

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Thüringer Oberlandesgericht
Liste der Geldauflagenzuweisungen
Von
Thüringer Oberlandesgericht
Betreff
Liste der Geldauflagenzuweisungen
Datum
14. Juli 2015 09:36
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
dok1.doc
78,5 KB