Zuwendungen an Begabtenförderungswerke

1. Übersicht über die finanziellen Zuwendungen des BMBF aufgeschlüsselt nach den Begabtenförderungswerken (bei Möglichkeit der letzten 10 Jahre, ggf. mit der jeweiligen Anzahl der Geförderten)

2. Kriterien, nach denen sich die Förderhöhe je Begabtenförderungswerk bestimmt. (Konkret: Gibt es ausschließlich eine Pauschale je Stipendiat? Oder werden auch die Verwaltung bzw. Seminare o.ä. gefördert?)

3. Nach welchen Kriterien wird eine Institution als Begabtenförderungswerk eingestuft?

Ergebnis der Anfrage

Die Höhe der finanziellen Förderungen des BMBF an die Begabtenförderungswerke steht nur in der Summe, nicht speziell pro Institution kostenlos zur Verfügung. Zusätzlich zu den Studienförderungen wird eine Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 14% gezahlt.
Kriterien für die Aufnahme in den Kreis der vom BMBF unterstützen Werke sind eine bundesweite Tätigkeit, "dauerhaft [...] besondere gesellschaftliche Relevanz", leistungsorientierte Auswahl- und Kontrollverfahren sowie ein eigenständiges Bildungs- und Betreuungsprogramm für StipendiatInnen.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    7. Januar 2018
  • Frist
    9. Februar 2018
  • Kosten dieser Information:
    60,00 Euro
  • 3 Follower:innen
Till Seyer
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Übersicht übe…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
Till Seyer
Betreff
Zuwendungen an Begabtenförderungswerke [#25959]
Datum
7. Januar 2018 10:28
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Übersicht über die finanziellen Zuwendungen des BMBF aufgeschlüsselt nach den Begabtenförderungswerken (bei Möglichkeit der letzten 10 Jahre, ggf. mit der jeweiligen Anzahl der Geförderten) 2. Kriterien, nach denen sich die Förderhöhe je Begabtenförderungswerk bestimmt. (Konkret: Gibt es ausschließlich eine Pauschale je Stipendiat? Oder werden auch die Verwaltung bzw. Seminare o.ä. gefördert?) 3. Nach welchen Kriterien wird eine Institution als Begabtenförderungswerk eingestuft?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Till Seyer <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Till Seyer

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Bundesministerium für Bildung und Forschung
Az.: 122-18501/3 (2018) Betreff: Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 07.01.2018 Sehr geehrter He…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
AW: Zuwendungen an Begabtenförderungswerke
Datum
25. Januar 2018 13:28
Status
Anfrage abgeschlossen
Az.: 122-18501/3 (2018) Betreff: Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 07.01.2018 Sehr geehrter Herr Seyer, vielen Dank für Ihren Antrag auf Informationszugang zum Thema Zuwendungen an die Begabtenförderungswerke vom 07.01.2018. Ihre Anfrage kann ich wie folgt beantworten: 1. Auf der BMBF-Homepage finden Sie unter https://www.bmbf.de/de/die-begabtenfoer… ein Dokument mit einer Übersicht über die Gesamtzuwendungen des BMBF an die Begabtenförderungswerke und die Anzahl der insgesamt Geförderten nach Jahren (1998-2016). Die Aktualisierung der Übersicht bezüglich der Angaben zum Jahr 2017 erfolgt nach Eingang und Auswertung der Verwendungsnachweise im Laufe des zweiten Quartals. Eine Aufstellung in der von Ihnen erbetenen Form (Übersicht über die finanziellen Zuwendungen aufgeschlüsselt nach den Begabtenförderungswerken nach Möglichkeit der letzten 10 Jahre, ggf. mit der Anzahl der jeweiligen Geförderten) existiert so nicht und müsste erstellt werden. Aufgrund des prognostizierten Aufwandes würden hierfür Gebühren in Höhe von 60 Euro anfallen. 2. Das BMBF stellt den 13 Begabtenförderungswerken Mittel für Stipendien zur Verfügung. Zusätzlich erhalten sie eine Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 14 Prozent der Stipendienmittel. Die Einzelheiten für die Stipendienvergabe gibt das BMBF in den „Zusätzlichen Nebenbestimmungen zur Förderung begabter Studierender sowie begabter Nachwuchswissenschaftlerinnen und –wissenschaftler“ vor, die Sie ebenfalls auf der Homepage des BMBF unter https://www.bmbf.de/de/die-begabtenfoer… finden. Die Bewirtschaftung der Haushaltsmittel aus Titel 3002 / 681 10 „Zuschüsse an Begabtenförderungswerke“ erfolgt projektbezogen auf der Grundlage jährlich vorzulegender Anträge. Die Verteilung der Haushaltsmittel orientiert sich deshalb vornehmlich an der jährlich vorzulegenden Bedarfsanmeldung, den bisherigen Gefördertenzahlen, der Größe und gesellschaftlichen Bedeutung des betreffenden Werkes und den verfügbaren Haushaltsmitteln. 3. Im Sinne einer Investition in die zukünftige Innovations- und Leistungsfähigkeit unserer Gesellschaft haben die Begabtenförderungswerke die Aufgabe, Studierende und Promovierende zu fördern, deren Begabung und Persönlichkeit besondere Leistungen im Studium und Beruf bzw. einen besonderen Beitrag zur Forschung erwarten lassen. Der Pluralität von Begabungen wird durch die unterschiedliche Ausrichtung der 13 unterstützten Begabtenförderungswerke Rechnung getragen. Neben dem größten Begabtenförderungswerk, der in weltanschaulicher Hinsicht neutralen Studienstiftung des Deutschen Volkes, werden Stipendien durch religiös geprägte Begabtenförderungswerke sowie durch Begabtenförderungswerke vergeben, die den politischen Parteien und den Sozialpartnern nahe stehen. Für die Aufnahme eines Studienförderwerks in den Kreis der vom BMBF unterstützen Begabtenförderungswerke sind hohe Anforderungen zu erfüllen. Das Studienwerk muss in seiner Ausrichtung dauerhaft eine besondere gesellschaftliche Relevanz aufweisen; es muss zudem bundesweit tätig sein und darf keine fachlichen Beschränkungen vorsehen. Erforderlich sind weiter eine klare, nachweisbare Leistungsorientierung sowie die Einrichtung hieran orientierter Auswahl- und Kontrollverfahren. Das Begabtenförderungswerk muss seinen Stipendiatinnen und Stipendiaten ein eigenständiges Bildungs- und Betreuungsprogramm im Sinne einer ideellen Förderung zur Verfügung stellen. Darüber hinaus müssen administrative Strukturen gegeben sein, die ein ordnungsgemäßes Verwaltungshandeln gewährleisten sowie klare Zuständigkeiten und Adressaten für Bundeszuwendungen vorsehen. Mit freundlichen Grüßen