Zuwendungen an den Tafel Deutschland e.V. oder lokale bzw. regionale Tafeln

Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Für viele Menschen ist es im Moment schwierig, ohne die Hilfe der Tafeln genug Lebensmittel zu bekommen. Durch Preissteigerungen aufgrund des Kriegs in der Ukraine sind vor allem Grundnahrungsmittel teurer geworden.

Uns interessiert, ob der Tafel Deutschland e. V. oder lokale bzw. regionale Tafeln sowie deren Träger staatliche aus dem Landeshaushalt Brandenburgs Zuwendungen erhalten:

Erhalten die Tafeln Förderungen auf Basis von projektbezogener oder institutioneller Förderung?

In welcher Höhe und seit wann werden Zuwendungen ausgezahlt?
Sind die Förderungen Zweckgebundenen und wenn ja für welche Zwecke?

Welche Sonderprogramme kommen den Tafeln zugute und welche Institutionen zahlen die Gelder aus?

Welche geldwerten Vorteile, wie zum Beispiel Fahrzeuge, können die Tafeln für sich nutzen?

Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldung und bedanken uns für Ihre Zeit.

Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist.

Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte.

Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    21. Mai 2022
  • Frist
    25. Juni 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, …
An Staatskanzlei des Landes Brandenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zuwendungen an den Tafel Deutschland e.V. oder lokale bzw. regionale Tafeln [#249647]
Datum
21. Mai 2022 14:41
An
Staatskanzlei des Landes Brandenburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Für viele Menschen ist es im Moment schwierig, ohne die Hilfe der Tafeln genug Lebensmittel zu bekommen. Durch Preissteigerungen aufgrund des Kriegs in der Ukraine sind vor allem Grundnahrungsmittel teurer geworden. Uns interessiert, ob der Tafel Deutschland e. V. oder lokale bzw. regionale Tafeln sowie deren Träger staatliche aus dem Landeshaushalt Brandenburgs Zuwendungen erhalten: Erhalten die Tafeln Förderungen auf Basis von projektbezogener oder institutioneller Förderung? In welcher Höhe und seit wann werden Zuwendungen ausgezahlt? Sind die Förderungen Zweckgebundenen und wenn ja für welche Zwecke? Welche Sonderprogramme kommen den Tafeln zugute und welche Institutionen zahlen die Gelder aus? Welche geldwerten Vorteile, wie zum Beispiel Fahrzeuge, können die Tafeln für sich nutzen? Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldung und bedanken uns für Ihre Zeit. Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 249647 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/249647/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Staatskanzlei des Landes Brandenburg
Sehr << Antragsteller:in >> Ihren Antrag auf Akteneinsicht habe ich zuständigkeitshalber an das Minis…
Von
Staatskanzlei des Landes Brandenburg
Betreff
Aw: Zuwendungen an den Tafel Deutschland e.V. oder lokale bzw. regionale Tafeln [#249647]
Datum
23. Mai 2022 11:59
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihren Antrag auf Akteneinsicht habe ich zuständigkeitshalber an das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz, 14467 Potsdam, weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen

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Staatskanzlei des Landes Brandenburg
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage vom 21. Mai 2022, die Sie an die Staatskanz…
Von
Staatskanzlei des Landes Brandenburg
Betreff
AW: Zuwendungen an den Tafel Deutschland e.V. oder lokale bzw. regionale Tafeln [#249647]
Datum
5. Juli 2022 08:55
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage vom 21. Mai 2022, die Sie an die Staatskanzlei des Landes Brandenburg gerichtet hatten. Sie wurde an das für Soziales zuständige Ressort der Landesregierung weitergeleitet, so dass das Ministerium für Soziales, Integration, Gesundheit und Verbraucherschutz die Beantwortung der Frage übernimmt: Die Brandenburgische Landesregierung schätzt die Arbeit der Tafeln im Land sehr, weil sie verschiedenste Aufgaben für bedürftige Bevölkerungsgruppen wahrnehmen, wie beispielsweise als Bezugsstellen von günstigen und einwandfreien Lebensmitteln und Waren des täglichen Bedarfs, als Begegnungsstätten, als Beratungsstellen für eine gesunde Ernährung, als Ankerpunkte für das ehrenamtliche Engagement, als zentrale Institution, um die sich andere Einrichtungen für bedürftige Menschen wie Sozialkaufhäuser oder Kantinen etablieren, als mögliche Essenszulieferer für mobilitätseingeschränkte Menschen oder caritative Einrichtungen und nicht zuletzt als zentrale Stellen zur Vermeidung von Lebensmittelverschwendung. Darum unterstützt das Sozialministerium die Arbeit der Tafeln insbesondere bei der Anschaffung von teuren Kühlfahrzeugen. Allein seit 2015 sind hier Mittel aus der Lotto-Konzessionsabgabe in Höhe von mehr als 500.000 Euro verwendet worden. Unabhängig davon bitte ich zu beachten, dass sich Tafeln in Eigeninitiative gegründet haben mit dem Ziel, der Vernichtung überschüssiger, aber noch verwertbarer Lebensmittel entgegenzuwirken und unter bedürftigen Menschen aufzuteilen. Für die Arbeit der Tafeln gibt es keine gesetzliche Grundlage in den Sozialgesetzbüchern. Staatlicherseits haben bedürftige Menschen in erster Linie Anspruch auf finanzielle Leistungen zur Deckung der Bedarfe des notwendigen Lebensunterhalts nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende) oder dem SGB XII (Sozialhilfe). Mit den entsprechenden Regelsätzen sollten die Bedarfe der Menschen, und dazu gehören auch die Bedarfe für Lebensmittel, grundsätzlich vollständig abgedeckt werden. In diesem Jahr, das durch besondere Krisen und eine erhebliche Preissteigerung gekennzeichnet ist, werden staatlicherseits erhebliche finanzielle Hilfspakete ergänzend bereitgestellt. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob im jeweiligen Lebensbereich der bedürftigen Person eine Tafel existiert oder nicht. Daher findet auch keine institutionelle Förderung zum Aufbau und Erhalt von Tafeln aus dem Landeshaushalt statt, entsprechende Haushaltsmittel sind im Landeshaushalt nicht vorgesehen. Mit freundlichen Grüßen