Zuwendungen an den Tafel Deutschland e.V. oder lokale bzw. regionale Tafeln

Antrag nach dem SächsUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Für viele Menschen ist es im Moment schwierig, ohne die Hilfe der Tafeln genug Lebensmittel zu bekommen. Durch Preissteigerungen aufgrund des Kriegs in der Ukraine sind vor allem Grundnahrungsmittel teurer geworden.

Uns interessiert, ob der Tafel Deutschland e. V. oder lokale bzw. regionale Tafeln sowie deren Träger staatliche aus dem Landeshaushalt Sachsens Zuwendungen erhalten:

Erhalten die Tafeln Förderungen auf Basis von projektbezogener oder institutioneller Förderung?

In welcher Höhe und seit wann werden Zuwendungen ausgezahlt?
Sind die Förderungen Zweckgebundenen und wenn ja für welche Zwecke?

Welche Sonderprogramme kommen den Tafeln zugute und welche Institutionen zahlen die Gelder aus?

Welche geldwerten Vorteile, wie zum Beispiel Fahrzeuge, können die Tafeln für sich nutzen?

Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldung und bedanken uns für Ihre Zeit.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 1 SächsUIG/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    1. Juni 2022
  • Frist
    5. Juli 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Für viele Mensch…
An Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zuwendungen an den Tafel Deutschland e.V. oder lokale bzw. regionale Tafeln [#250417]
Datum
1. Juni 2022 21:02
An
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Für viele Menschen ist es im Moment schwierig, ohne die Hilfe der Tafeln genug Lebensmittel zu bekommen. Durch Preissteigerungen aufgrund des Kriegs in der Ukraine sind vor allem Grundnahrungsmittel teurer geworden. Uns interessiert, ob der Tafel Deutschland e. V. oder lokale bzw. regionale Tafeln sowie deren Träger staatliche aus dem Landeshaushalt Sachsens Zuwendungen erhalten: Erhalten die Tafeln Förderungen auf Basis von projektbezogener oder institutioneller Förderung? In welcher Höhe und seit wann werden Zuwendungen ausgezahlt? Sind die Förderungen Zweckgebundenen und wenn ja für welche Zwecke? Welche Sonderprogramme kommen den Tafeln zugute und welche Institutionen zahlen die Gelder aus? Welche geldwerten Vorteile, wie zum Beispiel Fahrzeuge, können die Tafeln für sich nutzen? Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldung und bedanken uns für Ihre Zeit. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 1 SächsUIG/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 250417 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/250417/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Eingangsbestätigung - Poststelle des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenha…
Von
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Betreff
Eingangsbestätigung - Poststelle des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Datum
1. Juni 2022 21:11
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht, die während unserer werktäglichen Geschäftszeiten Montag bis Donnerstag von 7.00 Uhr bis 17.00 Uhr Freitag von 7.00 Uhr bis 14.00 Uhr zeitnah an den zuständigen Bereich weitergeleitet wird. Sollten Sie Auskünfte zu Ihrem Anliegen benötigen, wenden Sie sich bitte an die Bürgerbeauftragte, Telefon 0351/564-58000. Mit freundlichen Grüßen

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Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Die von Ihnen als Bezug für Ihr Auskunftser…
Von
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Betreff
AW: Zuwendungen an den Tafel Deutschland e.V. oder lokale bzw. regionale Tafeln [#250417]
Datum
17. Juni 2022 08:37
Status
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Die von Ihnen als Bezug für Ihr Auskunftsersuchen genannten rechtlichen Grundlagen Sächsisches Umweltinformationsgesetz (SächsUIG) und Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG) sind für die Begründung Ihres Auskunftsersuchens nicht geeignet. § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetzes (SächsUlG) enthält einen Auskunftsanspruch des Bürgers in Bezug auf Umweltinformationen. Umweltinformationen liegen vor allem dann vor, wenn sie den Zustand von Umweltbestandteilen wie Luft, Atmosphäre, Wasser, Boden, Landschaft, die natürlichen Lebensräume der Tiere und Pflanzen, die Artenvielfalt einschließlich genetisch veränderter Organismen, sowie die Wechselwirkungen und auf diese Bestandteile einwirkende Faktoren betreffen. § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG) enthält ebenfalls einen Auskunftsanspruch des Bürgers gegenüber Behörden. Voraussetzung ist hier, dass es sich bei dem Fragegegenstand um ein Lebensmittel, Futtermittel oder ein Produkt, das für Verbraucherinnen und Verbraucher bestimmt ist, handelt. Daher wird Ihr Auskunftsersuchen unter Bezugnahme auf öffentlich zugängliche Daten wie folgt als Bürgeranfrage beantwortet: Den Tafeln in Sachsen stehen im Doppelhaushalt 2021/22, Titel 08 10/ 893 58, je Jahr 400 T€ zur Förderung investiver Vorhaben zur Verfügung. Die Bewilligung der Mittel erfolgt über die Sächsische Aufbaubank. Rechtsgrundlage ist die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts vom 17. Dezember 2019 (SächsABl. SDr. 2020 S. S 29), in der jeweils geltenden Fassung Darüber hinaus stehen Mittel aus dem Ehrenamtsförderprogramm „Wir für Sachsen" auch für Träger von Tafelprojekten zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen