Zuwendungen an den Tafel Deutschland e.V. oder lokale bzw. regionale Tafeln

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umwbitte senden Sie mir Folgendes zu:

Für viele Menschen ist es im Moment schwierig, ohne die Hilfe der Tafeln genug Lebensmittel zu bekommen. Durch Preissteigerungen aufgrund des Kriegs in der Ukraine sind vor allem Grundnahrungsmittel teurer geworden.

Uns interessiert, ob der Tafel Deutschland e. V. oder lokale bzw. regionale Tafeln sowie deren Träger staatliche aus dem Bundeshaushalt Berlins Zuwendungen erhalten:

Erhalten die Tafeln Förderungen auf Basis von projektbezogener oder institutioneller Förderung?

In welcher Höhe und seit wann werden Zuwendungen ausgezahlt?
Sind die Förderungen Zweckgebundenen und wenn ja für welche Zwecke?

Welche Sonderprogramme kommen den Tafeln zugute und welche Institutionen zahlen die Gelder aus?

Welche geldwerten Vorteile, wie zum Beispiel Fahrzeuge, können die Tafeln für sich nutzen?

Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldung und bedanken uns für Ihre Zeit.
eltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    7. Juni 2022
  • Frist
    9. Juli 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Dies ist ein An…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zuwendungen an den Tafel Deutschland e.V. oder lokale bzw. regionale Tafeln [#250828]
Datum
7. Juni 2022 19:57
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umwbitte senden Sie mir Folgendes zu: Für viele Menschen ist es im Moment schwierig, ohne die Hilfe der Tafeln genug Lebensmittel zu bekommen. Durch Preissteigerungen aufgrund des Kriegs in der Ukraine sind vor allem Grundnahrungsmittel teurer geworden. Uns interessiert, ob der Tafel Deutschland e. V. oder lokale bzw. regionale Tafeln sowie deren Träger staatliche aus dem Bundeshaushalt Berlins Zuwendungen erhalten: Erhalten die Tafeln Förderungen auf Basis von projektbezogener oder institutioneller Förderung? In welcher Höhe und seit wann werden Zuwendungen ausgezahlt? Sind die Förderungen Zweckgebundenen und wenn ja für welche Zwecke? Welche Sonderprogramme kommen den Tafeln zugute und welche Institutionen zahlen die Gelder aus? Welche geldwerten Vorteile, wie zum Beispiel Fahrzeuge, können die Tafeln für sich nutzen? Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldung und bedanken uns für Ihre Zeit. eltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 250828 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/250828/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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