Zuwendungen an die Charité 2018

Eine Übersicht aller im Jahre 2018 erhaltenen Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und Werbezuwendungen an die Hochschule mit Name des Geldgebers, Höhe der finanziellen Zuwendung, Art und Wert der materiellen Zuwendung, Empfänger der Zuwendung sowie gefördertem Projekt bzw. Veranstaltung, vorzugsweise in digitaler Form (z.B. als PDF).

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    30. August 2019
  • Frist
    1. Oktober 2019
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Julian Pascal Beier
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie…
An Charité Universitätsmedizin Berlin - Gliedkörperschaft der Freien Universität Berlin und der Humboldt-Universität zu Berlin Details
Von
Julian Pascal Beier
Betreff
Zuwendungen an die Charité 2018 [#165579]
Datum
30. August 2019 20:13
An
Charité Universitätsmedizin Berlin - Gliedkörperschaft der Freien Universität Berlin und der Humboldt-Universität zu Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Übersicht aller im Jahre 2018 erhaltenen Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und Werbezuwendungen an die Hochschule mit Name des Geldgebers, Höhe der finanziellen Zuwendung, Art und Wert der materiellen Zuwendung, Empfänger der Zuwendung sowie gefördertem Projekt bzw. Veranstaltung, vorzugsweise in digitaler Form (z.B. als PDF).
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Julian Pascal Beier << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier
Charité Universitätsmedizin Berlin - Gliedkörperschaft der Freien Universität Berlin und der Humboldt-Universität zu Berlin
Sehr geehrter Herr Beier, ich kann Ihnen den Eingang Ihrer E-Mail-Anfrage vom 30. August 2019 bestätigen und darf…
Sehr geehrter Herr Beier, ich kann Ihnen den Eingang Ihrer E-Mail-Anfrage vom 30. August 2019 bestätigen und darf Ihnen zunächst folgendes mitteilen: Gemäß § 16 IFG ist die Auskunft gebührenpflichtig. Die Bestimmung der Kostenhöhe beruht auf Nr. 1004 VGebO. Die Höhe der festzusetzenden Kosten kann dabei gemäß § 16 IFG Bln i.V.m Tarifstellennummer 1004 VGebO Bln folgende Beiträge umfassen: Amtshandlungen nach dem Berliner Informationsgesetz und vergleichbarer gesetzlicher Informationsansprüche a) Aktenauskunft 1. mündliche Auskunft 5 – 10 € 2. einfache schriftliche Auskunft 5 – 100 € 3. umfangreiche schriftliche Auskunft 100 – 250 € 4. schriftliche Auskunft, die einen außergewöhnlich hohen Verwaltungsaufwand verursacht 250 – 500 € b) Akteneinsicht 1. Akteneinsicht, die umfangreichen Verwaltungsaufwand verursacht, weil z.B. geheimhaltungsbedürftige Aktenteile unkenntlich zu machen oder abzutrennen sind 100 – 250 € 2. Akteneinsicht, die außergewöhnlich umfangreichen Verwaltungsaufwand verursacht, weil z.B. eine Vielzahl geheimhaltungsbedürftiger Aktenteile unkenntlich zu machen oder abzutrennen sind 250 – 500 € c) Widerspruchsverfahren gegen die Ablehnung der Akteneinsicht oder Aktenauskunft 10 – 50 € d) Anfertigung von Fotokopien bis zum Format DIN A 3, schwarzweiß, im Zusammenhang mit Akteneinsicht oder Aktenauskunft, je Fotokopie 0,15 € Der Vorgang befindet sich nun bei uns in der Prüfung. Mit freundlichen Grüßen
Julian Pascal Beier
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte vorab um Mitteilung, welche Kosten konkret für die Beantwortung de…
An Charité Universitätsmedizin Berlin - Gliedkörperschaft der Freien Universität Berlin und der Humboldt-Universität zu Berlin Details
Von
Julian Pascal Beier
Betreff
AW: [ext] Zuwendungen an die Charité 2018 [#165579]
Datum
3. September 2019 19:53
An
Charité Universitätsmedizin Berlin - Gliedkörperschaft der Freien Universität Berlin und der Humboldt-Universität zu Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte vorab um Mitteilung, welche Kosten konkret für die Beantwortung der Anfrage anfallen würden, damit ich über deren weitere Bearbeitung entscheiden kann. Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier Anfragenr: 165579 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Charité Universitätsmedizin Berlin - Gliedkörperschaft der Freien Universität Berlin und der Humboldt-Universität zu Berlin
Sehr geehrter Herr Beier, zu der von Ihnen beantragten IFG-Auskunft, weisen wir auf § 16 IFG Bln hin. Nach diese…
Sehr geehrter Herr Beier, zu der von Ihnen beantragten IFG-Auskunft, weisen wir auf § 16 IFG Bln hin. Nach dieser Vorschrift sind die Akteneinsicht und Aktenauskunft gebührenpflichtig. Die Höhe der festzusetzenden Kosten kann dabei gemäß § 16 IFG Bln i.V.m Tarifstellennummer 1004 VGebO Bln folgende Beiträge umfassen: Amtshandlungen nach dem Berliner Informationsgesetz und vergleichbarer gesetzlicher Informationsansprüche a) Aktenauskunft 1. mündliche Auskunft 5 – 10 € 2. einfache schriftliche Auskunft 5 – 100 € 3. umfangreiche schriftliche Auskunft 100 – 250 € 4. schriftliche Auskunft, die einen außergewöhnlich hohen Verwaltungsaufwand verursacht 250 – 500 € b) Akteneinsicht 1. einfache Akteneinsicht 5 – 100 € 2. Akteneinsicht, die umfangreichen Verwaltungsaufwand verursacht, weil z.B. geheimhaltungs bedürftige Aktenteile unkenntlich zu machen oder abzutrennen sind 100 – 250 € 3. Akteneinsicht, die außergewöhnlich umfangreichen Verwaltungsaufwand verursacht, weil z.B. eine Vielzahl geheimhaltungsbedürftiger Aktenteile unkenntlich zu machen oder abzutrennen sind 250 – 500 € c) Widerspruchsverfahren gegen die Ablehnung der Akteneinsicht oder Aktenauskunft 10 – 50 € d) Anfertigung von Fotokopien bis zum Format DIN A 3, schwarzweiß, im Zusammenhang mit Akteneinsicht oder Aktenauskunft, je Fotokopie 0,15 € Bei Ihrer Anfrage handelt es sich um eine umfangreiche Auskunft (siehe a) 3), bei der 100 – 250,- € Verwaltungsaufwand zum Tragen kommen. Wir bitten Sie um Rückmeldung, ob Sie den Auskunftsantrag aufrechterhalten. Mit freundlichen Grüßen
Julian Pascal Beier
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsges…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
Julian Pascal Beier
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Zuwendungen an die Charité 2018“ [#165579] [#165579]
Datum
10. September 2019 16:04
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Berlin (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/165579 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Anfrage einfach ist und somit Gebühren in Höhe von 250 € überhöht wären. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier Anhänge: - 165579.pdf Anfragenr: 165579 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Julian Pascal Beier
Sehr geehrte<< Anrede >> Sehr geehrte Damen und Herren, ich halte die angekündigten Gebühren für über…
An Charité Universitätsmedizin Berlin - Gliedkörperschaft der Freien Universität Berlin und der Humboldt-Universität zu Berlin Details
Von
Julian Pascal Beier
Betreff
AW: AW: [ext] Zuwendungen an die Charité 2018 [#165579]
Datum
10. September 2019 16:07
An
Charité Universitätsmedizin Berlin - Gliedkörperschaft der Freien Universität Berlin und der Humboldt-Universität zu Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> Sehr geehrte Damen und Herren, ich halte die angekündigten Gebühren für überhöht, da es sich um eine einfache Auskunft handelt. Entsprechend habe ich die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit angerufen und um Vermittlung gebeten. Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier Anfragenr: 165579 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Charité Universitätsmedizin Berlin - Gliedkörperschaft der Freien Universität Berlin und der Humboldt-Universität zu Berlin
Sehr geehrter Herr Beier, wir haben Ihren Antrag nach Rücksprache mit der Berliner Beauftragten für Datenschutz u…
Sehr geehrter Herr Beier, wir haben Ihren Antrag nach Rücksprache mit der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit erneut überprüft und festgestellt, dass unsere Kostenprognose hinfällig ist. Die von Ihnen gewünschte Übersicht ist hier nicht vorhanden, so dass wir Ihrem Antrag nicht entsprechen können. Der Anspruch nach dem IFG richtet sich nur auf in den Akten bereits vorhandene Informationen. Dagegen ist die angefragte Stelle nach dem Gesetz nicht verpflichtet eine bislang nicht vorhandene Information (wie hier die Übersicht) erst auf Grund eines IFG-Antrages zu generieren. Wir bedauern Ihnen keine günstigere Nachricht geben zu können, hoffen aber dennoch, Ihnen mit diesen Erläuterungen weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen
Julian Pascal Beier
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsges…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
Julian Pascal Beier
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Zuwendungen an die Charité 2018“ [#165579] [#165579]
Datum
28. September 2019 18:08
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Berlin (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/165579 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die begehrten Informationen der Behörde vorliegen und diese gem. IFG ggf. zur Aufbereitung verpflichtet wäre. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier Anhänge: - 165579.pdf Anfragenr: 165579 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihre E-Mail vom 28. Sept. 2019 Sehr geehrter Herr Beier, leider können wir Ihrer Bitte um Vermittlung nicht entsp…
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihre E-Mail vom 28. Sept. 2019
Datum
1. Oktober 2019 13:41
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Beier, leider können wir Ihrer Bitte um Vermittlung nicht entsprechen, denn die Auffassung der Charité in der Nachricht vom 24. Sept. 2019 (die zuvor mit mir abgestimmt wurde) ist zutreffend: Das IFG verpflichtet öffentliche Stellen gerade nicht dazu, erst aufgrund eines IFG-Antrages die dort gewünschte - aber bislang nicht vorhandene -  Aufbereitung von Informationen (hier in Form einer Übersicht) vorzunehmen. Mit freundlichen Grüßen