Zuwendungen an die Hochschule 2011 bis 2014

Anfrage an: Universität Rostock

Eine Übersicht aller In den Jahren 2012, 2013 und 2014 erhaltenen Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und Werbezuwendungen an die Hochschule mit Name des Geldgebers, Höhe der finanziellen Zuwendung, Art und Wert der materiellen Zuwendung, Empfänger der Zuwendung sowie gefördertem Projekt bzw. Veranstaltung, sofern der Zuwendungsbetrag 1000 Euro überschreitet.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    21. Juli 2015
  • Frist
    22. August 2015
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Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Über…
An Universität Rostock Details
Von
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Betreff
Zuwendungen an die Hochschule 2011 bis 2014 [#10743]
Datum
21. Juli 2015 23:32
An
Universität Rostock
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Übersicht aller In den Jahren 2012, 2013 und 2014 erhaltenen Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und Werbezuwendungen an die Hochschule mit Name des Geldgebers, Höhe der finanziellen Zuwendung, Art und Wert der materiellen Zuwendung, Empfänger der Zuwendung sowie gefördertem Projekt bzw. Veranstaltung, sofern der Zuwendungsbetrag 1000 Euro überschreitet.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich gehe davon aus, dass dies eine einfache Anfrage nach § 13 LIFG ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn nach an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich bitte Sie um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Universität Rostock
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr per E-Mail an die Universität Rostock gerichteter Antrag nach dem Informationsfre…
Von
Universität Rostock
Betreff
AW: Zuwendungen an die Hochschule 2011 bis 2014 [#10743]
Datum
22. Juli 2015 10:52
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr per E-Mail an die Universität Rostock gerichteter Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz M-V entspricht nicht der gemäß § 10 Abs. 1 IFG M-V gebotenen Form. Zur Einhaltung der gesetzlich geforderten Schriftform ist die Vorlage eines handschriftlich unterzeichneten Antrags erforderlich, alternativ sieht das Gesetz die Antragstellung zur Niederschrift bei der Behörde vor (was persönliches Erscheinen erfordert, eine telefonische Antragstellung ist unzulässig). Die Universität Rostock bearbeitet per E-Mail zugegangene Anträge nicht. Eine Bearbeitung erfolgt erst nach Vorlage eines ordnungsgemäßen Antrags. Mit freundlichen Grüßen