Zuwendungen an gemeinnützige Vereine

Anfrage an: Sparkasse Mainz

Eine Auflistung Ihrer in 2017, 2018 und 2019 gemeinnützig vergebenen Zuwendungen, (z.B. Sponsoring, Spenden, ...) sofern vorhanden mit

a) Namen des Begünstigten,
b) Höher der Zuwendung, sowie
c) Grund der Zuwendung.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    12. Oktober 2019
  • Frist
    16. November 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Auflistung I…
An Sparkasse Mainz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zuwendungen an gemeinnützige Vereine [#168460]
Datum
12. Oktober 2019 23:57
An
Sparkasse Mainz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Auflistung Ihrer in 2017, 2018 und 2019 gemeinnützig vergebenen Zuwendungen, (z.B. Sponsoring, Spenden, ...) sofern vorhanden mit a) Namen des Begünstigten, b) Höher der Zuwendung, sowie c) Grund der Zuwendung.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Sparkasse Mainz
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Von
Sparkasse Mainz
Betreff
Betreff versteckt
Datum
12. Oktober 2019 23:57
Status
Anfrage abgeschlossen

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Sparkasse Mainz
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Mail vom 12. Oktober 2019, in der Sie sich auf das Landestransp…
Von
Sparkasse Mainz
Betreff
AW: Zuwendungen an gemeinnützige Vereine [#168460]
Datum
16. Oktober 2019 19:27
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Mail vom 12. Oktober 2019, in der Sie sich auf das Landestransparenzgesetz (LTranspG) und das Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG) beziehen. Gemäß § 3 Abs. 6 S. 1 LTranspG sind die Sparkassen vom Anwendungsbereich des Gesetzes ausgenommen. Der Anwendungsbereich des VIG ist ersichtlich ebenfalls nicht eröffnet. Insofern bitten wir um Verständnis, dass wir Ihnen die gewünschten Informationen nicht zur Verfügung stellen. Freundliche Grüße