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Zuwendungen an Open Knowledge Foundation

Welche Zuwendungen bzw. Förderungen wurden an die Open Knowledge Foundation gewährt für die Jahre 2010 - bis heute.
Bitte führen Sie dabei auf:
-> welchen Zweck die Förderung hatte,
-> aus welchem Haushaltstitel die Zuwendung erfolgt ist
-> welche Ausschreibung bzw. Ausschreibungsunterlagen (sofern nicht im Netz verfügbar)
-> Projektantrag / -anträge
-> Evaluation und
-> Zuwendungsbescheid

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    7. Oktober 2018
  • Frist
    9. November 2018
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr <Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Welche Zuwendu…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zuwendungen an Open Knowledge Foundation [#33918]
Datum
7. Oktober 2018 01:36
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr <Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Welche Zuwendungen bzw. Förderungen wurden an die Open Knowledge Foundation gewährt für die Jahre 2010 - bis heute. Bitte führen Sie dabei auf: -> welchen Zweck die Förderung hatte, -> aus welchem Haushaltstitel die Zuwendung erfolgt ist -> welche Ausschreibung bzw. Ausschreibungsunterlagen (sofern nicht im Netz verfügbar) -> Projektantrag / -anträge -> Evaluation und -> Zuwendungsbescheid
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 07.10.2018 Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemanns…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 07.10.2018
Datum
7. November 2018 11:30
Status
Warte auf Antwort
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: Z24-18501/87(2018) Bonn, 07.11.2018 Betreff: Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 07.10.2018 Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihren Antrag auf Informationszugang zum Thema Förderungen an die Open Knowledge Foundation vom 07.10.2018. Ihre Anfrage kann ich wie folgt beantworten: 1. Förderportal des Bundes Die Zuwendungen, die in den Jahren 2010 bis heute an die Open Knowledge Foundation gewährt wurden, können Sie dem Förderportal des Bundes entnehmen. a) https://foerderportal.bund.de/foekat/js… b) https://foerderportal.bund.de/foekat/js… c) https://foerderportal.bund.de/foekat/js… d) https://foerderportal.bund.de/foekat/js… 2. Zweck der Förderung Informationen zum Zweck der Förderung finden Sie unter a) https://www.wissenschaft-im-dialog.de/p… b) https://www.bmbf.de/de/software-sprint-… c) https://www.bmbf.de/foerderungen/bekann… d) https://www.wissenschaftsjahr.de/2016-1… 3. Haushaltstitel Die Förderung erfolgte aus folgenden Haushaltstiteln a) 3003 / 54101 b) 3004 / 68321 c) 3004 / 68513 d) 3003 / 54101 4. Ausschreibungsunterlagen Die Förderung erfolgte auf Grundlage der unter Ziffer 2. ersichtlichen Ausschreibungsunterlagen. 5. Projektanträge, Evaluationen und Zuwendungsbescheide – personenbezogene Daten Dritter (§ 5 IFG) sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse und Rechte am geistigen Eigentum (§ 6 IFG) Für den Zugang zu weitergehenden Unterlagen bitte ich Sie, Ihren Antrag innerhalb einer Frist von drei Wochen ab Zugang dieses Schreibens zu begründen. Zwar bedürfen Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) grundsätzlich keiner Begründung. Ausnahmsweise sieht § 7 Abs. 1 S. 3 IFG jedoch eine Begründungspflicht vor, wenn der Antrag Belange Dritter im Sinne der §§ 5 und 6 IFG berührt. Die von Ihnen begehrten Unterlagen berühren Belange Dritter in diesem Sinne, da sie teilweise personenbezogene Daten Dritter (§ 5 IFG) sowie eventuell Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse und Rechte am geistigen Eigentum (§ 6 IFG) enthalten. Ich möchte Sie bereits jetzt darauf hinweisen, dass für die Gewährung des Zugangs zu den von Ihnen begehrten weiteren Informationen voraussichtlich Gebühren anfallen werden. Sollte ich innerhalb von drei Wochen ab Zugang dieses Schreibens keine Rückmeldung von Ihnen erhalten, gehe ich davon aus, dass Sie Ihren Antrag nicht weiterverfolgen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 07.10.2018 [#33918] Sehr <Information-entfernt> es hand…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 07.10.2018 [#33918]
Datum
7. November 2018 22:17
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr <Information-entfernt> es handelt sich hierbei Steuergelder. Dazu kommt noch dass der Zweck der Förderung der OKF nicht ganz ersichtlich ist, da sie ja auch ganz eindeutig sich politisch positioniert. Auch wenn Sie sich als Teil der Zivilgesellschaft sieht. Sollte ihrerseits die Unterlagen nicht herausgegeben werden, müssen dieses am Ende die Verwaltungsgerichte entscheiden. Ich hoffe, dieses ist nicht notwendig. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 33918 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Bundesministerium für Bildung und Forschung
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Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
Betreff versteckt
Datum
7. November 2018 22:18
Status
Anfrage abgeschlossen

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AW: Automatische Antwort: Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 07.10.2018 [#33918] Sehr <Information…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 07.10.2018 [#33918]
Datum
20. November 2018 14:49
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr <Information-entfernt> die Bearbeiterin /Z24 – Bundesministerium für Bildung und Forschung scheint nicht anwesend zu sein. Könnten Sie die Anfrage weiterbearbeiten?! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 33918 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Bundesministerium für Bildung und Forschung
WG: Automatische Antwort: Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 07.10.2018 [#33918] Bundesministerium fü…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
WG: Automatische Antwort: Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 07.10.2018 [#33918]
Datum
20. November 2018 15:44
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: Z24-18501/87(2018) Bonn, 20.11.2018 Betreff: Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 07.10.2018 – Ihre E-Mail vom 07.11.2018 Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 07.11.2018. Bezugnehmend auf meine E-Mail vom 07.11.2018 bitte ich Sie, für den Zugang zu weitergehenden Unterlagen, Ihren Antrag innerhalb einer Frist von drei Wochen ab Zugang dieses Schreibens zu begründen. Zwar bedürfen Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) grundsätzlich keiner Begründung. Ausnahmsweise sieht § 7 Abs. 1 S. 3 IFG jedoch eine Begründungspflicht vor, wenn der Antrag Belange Dritter im Sinne der §§ 5 und 6 IFG berührt. Dies ist vorliegend der Fall. Sollte ich innerhalb von drei Wochen ab Zugang dieses Schreibens keine Rückmeldung von Ihnen erhalten, gehe ich davon aus, dass Sie Ihren Antrag nicht weiterverfolgen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: WG: Automatische Antwort: Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 07.10.2018 [#33918] Sehr <Informa…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Automatische Antwort: Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 07.10.2018 [#33918]
Datum
30. November 2018 17:21
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr <Information-entfernt> es handelt sich hierbei Steuergelder. Dazu kommt noch dass der Zweck der Förderung der OKF nicht ganz ersichtlich ist, da sie ja auch ganz eindeutig sich politisch positioniert. Auch wenn Sie sich als Teil der Zivilgesellschaft sieht. Sollte ihrerseits die Unterlagen nicht herausgegeben werden, müssen dieses am Ende die Verwaltungsgerichte entscheiden. Ich hoffe, dieses ist nicht notwendig. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 33918 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Bundesministerium für Bildung und Forschung
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Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
Betreff versteckt
Datum
30. November 2018 17:21
Status
Warte auf Antwort

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Bundesministerium für Bildung und Forschung
Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 07.10.2018 Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannst…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 07.10.2018
Datum
14. Februar 2019 09:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: Z24-18501/87(2018) Bonn, 14.02.2019 Betreff: Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 07.10.2018 Sehr geehrtAntragsteller/in für die Zustellung des Gebührenbescheids bitte ich Sie, vor Beantwortung Ihrer Anfrage, um Übermittlung Ihrer Postanschrift. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.