Zuwendungen aus China

Informationen über Zuwendung finanzieller oder anderweitiger Art aus China im Laufe der vergangenen 20 Jahre, im Einzelnen bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:

- Erhält oder erhielt die Universität Mittel aus China, sei es von staatlicher oder aber auch privater Seite; unabhängig davon, ob diese Mittel in finanzieller Form, durch die Zur­ver­fü­gung­stel­lung von Lehrpersonal oder in anderer Form erfolgen?

- Falls ja, welche Mittel erhält oder erhielt die Uni konkret aus China für welchen Zweck? Bitte senden Sie mir hier entsprechende Verträge und Vereinbarungen inklusive aller Anlagen sowie Änderungsvereinbarungen, die zwischen der Universität und entsprechenden chinesischen Partnern geschlossen wurden.

- Ist Ihnen bekannt, ob an der Universität lehrende Personen (insbesondere Professoren und wissenschaftliche Mitarbeiter) aus China Mittel erhalten bzw. erhielten (beispielsweise durch parallele Gastprofessuren in China etc.)? Falls ja, bitte ich um die Spezifizierung, in welcher Höhe in welchem Zeitraum für welche Leistung hier Mittel an welche Personen fließen bzw. flossen (ggf. anonymisiert).

Ich stelle diese Anfrage, da ich mich politisch dafür engagiere, möglichen Einfluss des chinesischen Staates in Deutschland zu begrenzen. Um mögliche Einflussnahme auf die Hochschullandschaft bewerten zu können, benötige ich die angefragten Informationen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    1. Februar 2020
  • Frist
    5. März 2020
  • Ein:e Follower:in
David Missal
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informati…
An Ludwig-Maximilians-Universität München Details
Von
David Missal
Betreff
Zuwendungen aus China [#178898]
Datum
1. Februar 2020 23:13
An
Ludwig-Maximilians-Universität München
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen über Zuwendung finanzieller oder anderweitiger Art aus China im Laufe der vergangenen 20 Jahre, im Einzelnen bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen: - Erhält oder erhielt die Universität Mittel aus China, sei es von staatlicher oder aber auch privater Seite; unabhängig davon, ob diese Mittel in finanzieller Form, durch die Zur­ver­fü­gung­stel­lung von Lehrpersonal oder in anderer Form erfolgen? - Falls ja, welche Mittel erhält oder erhielt die Uni konkret aus China für welchen Zweck? Bitte senden Sie mir hier entsprechende Verträge und Vereinbarungen inklusive aller Anlagen sowie Änderungsvereinbarungen, die zwischen der Universität und entsprechenden chinesischen Partnern geschlossen wurden. - Ist Ihnen bekannt, ob an der Universität lehrende Personen (insbesondere Professoren und wissenschaftliche Mitarbeiter) aus China Mittel erhalten bzw. erhielten (beispielsweise durch parallele Gastprofessuren in China etc.)? Falls ja, bitte ich um die Spezifizierung, in welcher Höhe in welchem Zeitraum für welche Leistung hier Mittel an welche Personen fließen bzw. flossen (ggf. anonymisiert). Ich stelle diese Anfrage, da ich mich politisch dafür engagiere, möglichen Einfluss des chinesischen Staates in Deutschland zu begrenzen. Um mögliche Einflussnahme auf die Hochschullandschaft bewerten zu können, benötige ich die angefragten Informationen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen David Missal Anfragenr: 178898 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/178898 Postanschrift David Missal << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen David Missal
Ludwig-Maximilians-Universität München
Ihre Anfrage vom 1.2.2020 Die Ludwig-Maximilians-Universität antwortet per Post, dass sie die entsprechenden Infor…
Von
Ludwig-Maximilians-Universität München
Via
Briefpost
Betreff
Ihre Anfrage vom 1.2.2020
Datum
11. Februar 2020
Status
Warte auf Antwort
Die Ludwig-Maximilians-Universität antwortet per Post, dass sie die entsprechenden Informationen nicht zur Verfügung stellt, sie begründet dies wie folgt: "Eine Auskunftspflicht besteht nicht. Diese ergibt sich insbesondere nicht aus den von Ihnen geltend gemachten Rechtsgrundlagen. Das Umweltinformationsgesetz des Bundes (UIG) gilt nur für informationspflichtige Stellen des Bundes und der bundesunmittelbaren juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Das Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformationen (VIG) regelt keine Auskunftspflicht für Zuwendungen aus China. Das Bayerische Umweltinformationsgesetz (BayUIG) ist nicht einschlägig, da es sich bei den von Ihnen erbetenen Daten nicht um entsprechende Umweltinformation handelt. Ein Bayerisches Informationsfreiheitsgesetz gibt es nicht. Auch ein Anspruch aus Art. 36 Bayerisches Datenschutzgesetz kommt nicht in Betracht, da es sowohl am Vorliegen personenbezogener Daten als auch an einem berechtigten, nicht auf eine entgeltliche Weiterverwendung gerichteten Interesse fehlt." In dem Brief betont die Universität explizit, dass sie einer Veröffentlichung des Briefes im Internet widerspricht. Antwort-Adresse: <<E-Mail-Adresse>>
David Missal
AW: Ihre Anfrage vom 1.2.2020 [#178898] Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Sofern…
An Ludwig-Maximilians-Universität München Details
Von
David Missal
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 1.2.2020 [#178898]
Datum
19. Februar 2020 21:00
An
Ludwig-Maximilians-Universität München
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Sofern die von mir zitierten rechtlichen Grundlagen hier keine Anwendung finden, bitte ich meine E-Mail als Bürgeranfrage anzusehen. In Anbetracht des öffentlichen Interesses in dieser Angelegenheit, das sich beispielsweise durch Medienberichterstattung sowie Abgeordnetenanfragen im Deutschen Bundestag wie auch im Bayerischen Landtag (siehe Anhang) äußert, bitte ich hiermit erneut um die angefragten Informationen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Mit freundlichen Grüßen David Missal Anhänge: - bundestag-grune-1911839.pdf - bay-rinderspacher-2-5e173c923835c.pdf - bundestag-fdp-1915560.pdf Anfragenr: 178898 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/178898

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Ludwig-Maximilians-Universität München
Ihre Anfrage Auch auf die erneute Nachfrage besteht die LMU darauf, dass sie keine Auskunft erteilt. In dem Brief …
Von
Ludwig-Maximilians-Universität München
Via
Briefpost
Betreff
Ihre Anfrage
Datum
21. Februar 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
Auch auf die erneute Nachfrage besteht die LMU darauf, dass sie keine Auskunft erteilt. In dem Brief betont die Universität erneut, dass sie einer Veröffentlichung des Briefes im Internet widerspricht.