Zuwendungen aus China

Anfrage an: Hochschule Osnabrück

Informationen über Zuwendungen finanzieller oder anderweitiger Art aus China im Laufe der vergangenen 20 Jahre, im Einzelnen bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:

- Erhält oder erhielt die Universität Mittel aus China, sei es von staatlicher oder aber auch privater Seite; unabhängig davon, ob diese Mittel in finanzieller Form, durch die Zur­ver­fü­gung­stel­lung von Lehrpersonal oder in anderer Form erfolgten?

- Falls ja, welche Mittel in welcher Höhe erhält oder erhielt die Uni konkret aus China für welchen Zweck? Bitte erteilen Sie zur Beantwortung dieser Frage auch Auskunft zu den Details der geförderten Projekte (stellen Sie mir hierzu bitte insbesondere detaillierte Projektbeschreibungen sowie Angaben über die Laufzeit der Projekte zur Verfügung). Bitte senden Sie mir weitergehend entsprechende Verträge und Vereinbarungen inklusive aller Anlagen sowie Änderungsvereinbarungen, die zwischen der Universität und entsprechenden chinesischen Partnern geschlossen wurden, zu.

- Ist Ihnen bekannt, ob an der Universität lehrende Personen (insbesondere Professoren und wissenschaftliche Mitarbeiter) aus China Mittel erhalten bzw. erhielten (beispielsweise durch parallele Gastprofessuren in China etc.)? Falls ja, bitte ich um die Spezifizierung, in welcher Höhe in welchem Zeitraum für welche Leistung hier Mittel an welche Personen fließen bzw. flossen (ggf. anonymisiert).

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    27. Juli 2020
  • Frist
    26. August 2020
  • 0 Follower:innen
David Missal
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen …
An Hochschule Osnabrück Details
Von
David Missal
Betreff
Zuwendungen aus China [#193639]
Datum
27. Juli 2020 21:36
An
Hochschule Osnabrück
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen über Zuwendungen finanzieller oder anderweitiger Art aus China im Laufe der vergangenen 20 Jahre, im Einzelnen bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen: - Erhält oder erhielt die Universität Mittel aus China, sei es von staatlicher oder aber auch privater Seite; unabhängig davon, ob diese Mittel in finanzieller Form, durch die Zur­ver­fü­gung­stel­lung von Lehrpersonal oder in anderer Form erfolgten? - Falls ja, welche Mittel in welcher Höhe erhält oder erhielt die Uni konkret aus China für welchen Zweck? Bitte erteilen Sie zur Beantwortung dieser Frage auch Auskunft zu den Details der geförderten Projekte (stellen Sie mir hierzu bitte insbesondere detaillierte Projektbeschreibungen sowie Angaben über die Laufzeit der Projekte zur Verfügung). Bitte senden Sie mir weitergehend entsprechende Verträge und Vereinbarungen inklusive aller Anlagen sowie Änderungsvereinbarungen, die zwischen der Universität und entsprechenden chinesischen Partnern geschlossen wurden, zu. - Ist Ihnen bekannt, ob an der Universität lehrende Personen (insbesondere Professoren und wissenschaftliche Mitarbeiter) aus China Mittel erhalten bzw. erhielten (beispielsweise durch parallele Gastprofessuren in China etc.)? Falls ja, bitte ich um die Spezifizierung, in welcher Höhe in welchem Zeitraum für welche Leistung hier Mittel an welche Personen fließen bzw. flossen (ggf. anonymisiert).
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen David Missal Anfragenr: 193639 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193639/ Postanschrift David Missal << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen David Missal
David Missal
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Zuwendungen aus China“ vom 27.07.2020 (#…
An Hochschule Osnabrück Details
Von
David Missal
Betreff
AW: Zuwendungen aus China [#193639]
Datum
27. August 2020 10:25
An
Hochschule Osnabrück
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Zuwendungen aus China“ vom 27.07.2020 (#193639) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen David Missal Anfragenr: 193639 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193639/ Postanschrift David Missal << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Hochschule Osnabrück
Neue E-Mail-Adresse <<E-Mail-Adresse>>
Von
Hochschule Osnabrück
Via
Briefpost
Betreff
Neue E-Mail-Adresse
Datum
27. August 2020
Status
Warte auf Antwort
<<E-Mail-Adresse>>
David Missal
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Zuwendungen aus China“ vom 27.07.2020 (#…
An Hochschule Osnabrück Details
Von
David Missal
Betreff
Zuwendungen aus China [#193639]
Datum
27. August 2020 10:37
An
Hochschule Osnabrück
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Zuwendungen aus China“ vom 27.07.2020 (#193639) an die E-Mail-Adresse "<<E-Mail-Adresse>>" wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen David Missal ----- Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen über Zuwendungen finanzieller oder anderweitiger Art aus China im Laufe der vergangenen 20 Jahre, im Einzelnen bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen: - Erhält oder erhielt Ihre Hochschule Mittel aus China, sei es von staatlicher oder aber auch privater Seite; unabhängig davon, ob diese Mittel in finanzieller Form, durch die Zur­ver­fü­gung­stel­lung von Lehrpersonal oder in anderer Form erfolgten? - Falls ja, welche Mittel in welcher Höhe erhält oder erhielt Ihre Hochschule konkret aus China für welchen Zweck? Bitte erteilen Sie zur Beantwortung dieser Frage auch Auskunft zu den Details der geförderten Projekte (stellen Sie mir hierzu bitte insbesondere detaillierte Projektbeschreibungen sowie Angaben über die Laufzeit der Projekte zur Verfügung). Bitte senden Sie mir weitergehend entsprechende Verträge und Vereinbarungen inklusive aller Anlagen sowie Änderungsvereinbarungen, die zwischen Ihrer Hochschule und entsprechenden chinesischen Partnern geschlossen wurden, zu. - Ist Ihnen bekannt, ob an Ihrer Hochschule lehrende Personen (insbesondere Professoren und wissenschaftliche Mitarbeiter) aus China Mittel erhalten bzw. erhielten (beispielsweise durch parallele Gastprofessuren in China etc.)? Falls ja, bitte ich um die Spezifizierung, in welcher Höhe in welchem Zeitraum für welche Leistung hier Mittel an welche Personen fließen bzw. flossen (ggf. anonymisiert). Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen David Missal Anfragenr: 193639 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193639/ Postanschrift David Missal << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Hochschule Osnabrück
Sehr geehrter Herr Missal, ihre gegenständliche Anfrage bezieht sich nicht auf Erzeugnisse im Sinne des Lebensmi…
Von
Hochschule Osnabrück
Via
Briefpost
Betreff
AW: Zuwendungen aus China
Datum
23. Dezember 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Missal, ihre gegenständliche Anfrage bezieht sich nicht auf Erzeugnisse im Sinne des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches oder Verbraucherprodukte, die dem § 2 Nummer 26 des Produktsicherheitsgesetzes unterfallen, oder Umweltinformationen i. S. v. § 2 Abs. 5 Niedersächsisches Umweltinformationsgesetz (NUIG) i. V. m. § § 2 Abs. 3 (Bundes-)Umweltinformationsgesetz (UIG). Daher besteht keine Informationsverpflichtung nach den von Ihnen bemühten Vorschriften. Ein rechtlicher Anspruch auf Auskunfterteilung Ihrer zitierten „Bürgeranfrage“ besteht ebenfalls nicht. Daher bitte ich, von weiteren Anfragen in der Sache abzusehen. Mit Grüßen,