Zuwendungen aus China

Informationen über Zuwendung finanzieller oder anderweitiger Art aus China im Laufe der vergangenen 20 Jahre, im Einzelnen bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:

- Erhält oder erhielt die Universität Mittel aus China, sei es von staatlicher oder aber auch privater Seite; unabhängig davon, ob diese Mittel in finanzieller Form, durch die Zur­ver­fü­gung­stel­lung von Lehrpersonal oder in anderer Form erfolgen?

- Falls ja, welche Mittel erhält oder erhielt die Uni konkret aus China für welchen Zweck? Bitte senden Sie mir hier entsprechende Verträge und Vereinbarungen inklusive aller Anlagen sowie Änderungsvereinbarungen, die zwischen der Universität und entsprechenden chinesischen Partnern geschlossen wurden.

- Ist Ihnen bekannt, ob an der Universität lehrende Personen (insbesondere Professoren und wissenschaftliche Mitarbeiter) aus China Mittel erhalten bzw. erhielten (beispielsweise durch parallele Gastprofessuren in China etc.)? Falls ja, bitte ich um die Spezifizierung, in welcher Höhe in welchem Zeitraum für welche Leistung hier Mittel an welche Personen fließen bzw. flossen (ggf. anonymisiert).

Ergebnis der Anfrage

Die Universität stellt die angefragten Informationen leider nicht zur Verfügung. Sie argumentiert in ihrer Ablehnung, dass "das IFG NRW für Forschungseinrichtungen, Hochschulen und Prüfungseinrichtungen nur (gilt), soweit sie nicht im Bereich von Forschung, Lehre, Leistungsbeurteilungen und Prüfungen tätig werden."

Begründet wird dies mit dem "Ausfluss des grundgesetzlichen Schutzes der Freiheit von Forschung und Lehre". Diese Begründung wird im aktuellen Vorgang geradezu ad absurdum geführt, da die Anfrage explizit darauf abzielt, aufzudecken, ob Abhängigkeiten bestehen, die die Wissenschaftsfreiheit gefährden könnten.

Eine Klage gegen den Bescheid zu erheben wäre möglich, allerdings aufgrund der aktuellen Rechtslage und eines Urteils des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalens leider kaum erfolgversprechend (AZ 15 A 97/13).

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    1. Februar 2020
  • Frist
    5. März 2020
  • 2 Follower:innen
David Missal
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden …
An Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen Details
Von
David Missal
Betreff
Zuwendungen aus China [#178900]
Datum
1. Februar 2020 23:16
An
Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen über Zuwendung finanzieller oder anderweitiger Art aus China im Laufe der vergangenen 20 Jahre, im Einzelnen bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen: - Erhält oder erhielt die Universität Mittel aus China, sei es von staatlicher oder aber auch privater Seite; unabhängig davon, ob diese Mittel in finanzieller Form, durch die Zur­ver­fü­gung­stel­lung von Lehrpersonal oder in anderer Form erfolgen? - Falls ja, welche Mittel erhält oder erhielt die Uni konkret aus China für welchen Zweck? Bitte senden Sie mir hier entsprechende Verträge und Vereinbarungen inklusive aller Anlagen sowie Änderungsvereinbarungen, die zwischen der Universität und entsprechenden chinesischen Partnern geschlossen wurden. - Ist Ihnen bekannt, ob an der Universität lehrende Personen (insbesondere Professoren und wissenschaftliche Mitarbeiter) aus China Mittel erhalten bzw. erhielten (beispielsweise durch parallele Gastprofessuren in China etc.)? Falls ja, bitte ich um die Spezifizierung, in welcher Höhe in welchem Zeitraum für welche Leistung hier Mittel an welche Personen fließen bzw. flossen (ggf. anonymisiert).
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen David Missal Anfragenr: 178900 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/178900 Postanschrift David Missal << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen David Missal
Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
Mein Zeichen: 178/20 Sehr geehrter Herr Missal, bitte beachten Sie den angehängten Bescheid. Mit freundl…
Von
Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
Betreff
IFG-Anfrage Missal - IFG-Anfrage zu Zuwendungen aus China
Datum
12. Februar 2020 09:26
Status
Warte auf Antwort
Mein Zeichen: 178/20 Sehr geehrter Herr Missal, bitte beachten Sie den angehängten Bescheid. Mit freundlichem Gruß
David Missal
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Ihre Hilfe bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgese…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
David Missal
Betreff
Zuwendungen aus China [#178900] [#178900]
Datum
12. Februar 2020 19:33
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Ihre Hilfe bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/178900 Die Behörde argumentiert in ihrer Ablehnung, dass "das IFG NRW für Forschungseinrichtungen, Hochschulen und Prüfungseinrichtungen nur (gilt), soweit sie nicht im Bereich von Forschung, Lehre, Leistungsbeurteilungen und Prüfungen tätig werden." Diese juristische Argumentation impliziert, dass Universitäten de facto keine Rechenschaft nach dem IFG NRW ablegen müssen, da die wesentliche Tätigkeit von Hochschulen Forschung und Lehre ist. Begründet wird dies mit dem "Ausfluss des grundgesetzlichen Schutzes der Freiheit von Forschung und Lehre". Diese Begründung wird im aktuellen Vorgang geradezu ad absurdum geführt, da die Anfrage explizit darauf abzielt, aufzudecken, ob Abhängigkeiten bestehen, die die Wissenschaftsfreiheit gefährden könnten. Ich wäre Ihnen sehr verbunden für eine juristische Einschätzung ihrerseits in dieser Sache. Außerdem wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie an die Universität appellieren könnten, die Informationen doch zur Verfügung zu stellen. Zuletzt wäre ich für Informationen dankbar, ob ich als Antragsteller zunächst Widerspruch gegen den Bescheid einlegen kann - oder mir nur der Klageweg offen steht. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Vielen Dank für Ihre Unterstützung! Mit freundlichen Grüßen David Missal Anhänge: - 178900.pdf - 2020-02-12_1-Schreiben_an_David_Missal_Gegner.pdf - 2020-02-12_1-smime.p7s Anfragenr: 178900 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/178900
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 12.02.2020 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informa…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Zuwendungen aus China [#178900] [#178900]
Datum
13. Februar 2020 14:19
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 12.02.2020 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
209.2.3.1.11-1939/20 Zugang zu Informationen über die Zuwendung finanzieller oder anderweitiger Art aus China # 20…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
209.2.3.1.11-1939/20 Zugang zu Informationen über die Zuwendung finanzieller oder anderweitiger Art aus China #
Datum
18. Februar 2020 09:31
Status
Anfrage abgeschlossen
209.2.3.1.11-1939/20 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 01.02.2020 an die Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen (RWTH Aachen) auf Zugang zu Informationen über die Zuwendung finanzieller oder anderweitiger Art aus China Ihre E-Mail vom 12.02.2020 Sehr geehrter Herr Missal, Sie wenden sich gem. § 13 IFG NRW an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW (LDI NRW), weil Ihnen die RTWH Aachen Ihren Antrag auf Zugang zu den o.g. Informationen mit Bescheid vom 11.02.2020 abgelehnt haben soll. Die Hochschule begründet Ihre Ablehnung mit dem Hinweis auf § 2 Abs. 3 IFG NRW. Hierzu teile ich Ihnen Folgendes mit: Gemäß § 4 Abs. 1 IFG NRW hat jede natürliche Person grundsätzlich einen Anspruch auf Zugang zu den bei einer öffentlichen Stelle vorhandenen Informationen. Der Antrag kann gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 IFG NRW schriftlich, mündlich oder in elektronischer Form gestellt werden. Gemäß § 2 Abs. 3 IFG NRW gilt das IFG NRW für Forschungseinrichtungen nur, soweit sie nicht im Bereich der Forschung, Lehre, Leistungsbeurteilung und Prüfungen tätig werden. Die RWTH Aachen teilt in ihrem Bescheid mit, dass die von Ihnen beantragten Informationen zu Drittmittelzuflüssen dem Ausnahmebereichen von Forschung und Lehre fallen. Dies gelte auch für etwaige Nebeneinkünfte des Universitätspersonals, so dass § 2 Abs. 3 IFG NRW Anwendung finde. Der Begriff der Lehre und Forschung wurde in der Rechtsprechung im Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) vom 18.08.2015 sehr weit gefasst (AZ 15 A 97/13, siehe hierzu RdNr 61): "...Der Wortlaut des § 2 Abs. 3 IFG NRW unterscheidet nicht zwischen dem Kernbereich und Randbereichen von Forschung und Lehre. Auch die Gesetzesbegründung differenziert mit Blick auf § 2 Abs. 3 IFG NRW nicht nach verschiedenen Graden der Schutzwürdigkeit von grundrechtlich geschützten wissenschaftlichen Forschungs- und Lehrvorhaben. Der Gesetz-geber hat die Norm - wie schon angesprochen - unumschränkt damit begründet, dass der Informationszugang nicht dazu führen soll, dass die Grundrechtspositionen von Wissenschaft und Forschung gefährdet werden. ..." Auch aus der Regelung des § 71 a des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) lässt sich ein Anspruch auf Herausgabe der von Ihnen beantragten Informationen nicht herleiten: Transparenz bei der Forschung mit Mitteln Dritter: Absatz 1: Das Rektorat informiert die Öffentlichkeit in geeigneter Weise über abgeschlossene Forschungsvorhaben nach § 71 Absatz 1. Ich bedaure, dass ich Ihnen im vorliegenden Fall im Rahmen des IFG NRW nicht weiterhelfen kann, auch wenn die LDI NRW bzgl. Transparenz bei der Finanzierung von Forschungsvorhaben eine andere Auffassung vertritt. Siehe hierzu: · Entschließung: Mehr Transparenz bei der Wissenschaft - Offenlegung von Kooperationsverträgen - https://www.ldi.nrw.de/mainmenu_Service/submenu_Entschliessungsarchiv/Inhalt/Entschliessungen_IFK/Inhalt/2012/index.php · 23. Datenschutz- und Informationsfreiheitsbericht 2017, Kapitel 16.6 zu finden unter: file:///C:/Users/schul03/AppData/Local/Temp/DIB-2017-1.pdf · Grundsatzpositionen der Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit vom 06. Oktober 2017, zu finden unter: https://www.ldi.nrw.de/mainmenu_Service/submenu_Entschliessungsarchiv/Inhalt/Entschliessungen_IF_Laender/Inhalt/2017/index.php Ein Widerspruch gegen den Bescheid ist nicht möglich. Soweit Sie die im Raum stehende Rechtsfrage rechtsverbindlich geklärt sehen möchten, bleibt Ihnen insoweit nur die Möglichkeit, den Rechtsweg gegen die Universität zu beschreiten. Die Erfolgsaussichten einer solchen Klage sehe ich gerade im Hinblick auf die derzeitig bestehende Urteil des OVG NRW eher als gering an. Mit freundlichen Grüßen
David Missal
AW: 209.2.3.1.11-1939/20 Zugang zu Informationen über die Zuwendung finanzieller oder anderweitiger Art aus China …
An Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen Details
Von
David Missal
Betreff
AW: 209.2.3.1.11-1939/20 Zugang zu Informationen über die Zuwendung finanzieller oder anderweitiger Art aus China # [#178900]
Datum
13. August 2020 13:53
An
Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Gemäß § 71a HG NRW müssen Universitäten „die Öffentlichkeit in geeigneter Weise über abgeschlossene Forschungsvorhaben“ informieren. Bitte lassen Sie mich wissen, wo ich diese Informationen finden kann. Mit freundlichem Gruß David Missal Anfragenr: 178900 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/178900/ Postanschrift David Missal << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
AW: 209.2.3.1.11-1939/20 Zugang zu Informationen über die Zuwendung finanzieller oder anderweitiger Art aus China …
Von
Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
Betreff
AW: 209.2.3.1.11-1939/20 Zugang zu Informationen über die Zuwendung finanzieller oder anderweitiger Art aus China # [#178900]
Datum
14. August 2020 16:26
Status
Anfrage abgeschlossen
smime.p7s
6,2 KB


Mein Zeichen: 178/20 Sehr geehrter Herr Missal, die RWTH Aachen kommt ihrer Informationspflicht gemäß § 71a HG NRW auf der folgenden Website nach: https://www.rwth-aachen.de/cms/root/Forschung/Angebote-fuer-Forschende/Drittmittelportal/~locs/Abgeschlossene-Forschungsvorhaben/ Mit freundlichem Gruß