Zuwendungen aus China

Anfrage an: Universität Freiburg

Informationen über Zuwendungen finanzieller oder anderweitiger Art aus China im Laufe der vergangenen 20 Jahre, im Einzelnen bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:

- Erhält oder erhielt die Universität Mittel aus China, sei es von staatlicher oder aber auch privater Seite; unabhängig davon, ob diese Mittel in finanzieller Form, durch die Zur­ver­fü­gung­stel­lung von Lehrpersonal oder in anderer Form erfolgten?

- Falls ja, welche Mittel in welcher Höhe erhält oder erhielt die Uni konkret aus China für welchen Zweck? Bitte erteilen Sie zur Beantwortung dieser Frage auch Auskunft zu den Details der geförderten Projekte (stellen Sie mir hierzu bitte insbesondere detaillierte Projektbeschreibungen sowie Angaben über die Laufzeit der Projekte zur Verfügung). Bitte senden Sie mir weitergehend entsprechende Verträge und Vereinbarungen inklusive aller Anlagen sowie Änderungsvereinbarungen, die zwischen der Universität und entsprechenden chinesischen Partnern geschlossen wurden, zu.

- Ist Ihnen bekannt, ob an der Universität lehrende Personen (insbesondere Professoren und wissenschaftliche Mitarbeiter) aus China Mittel erhalten bzw. erhielten (beispielsweise durch parallele Gastprofessuren in China etc.)? Falls ja, bitte ich um die Spezifizierung, in welcher Höhe in welchem Zeitraum für welche Leistung hier Mittel an welche Personen fließen bzw. flossen (ggf. anonymisiert).

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    2. April 2020
  • Frist
    2. Mai 2020
  • Ein:e Follower:in
David Missal
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informati…
An Universität Freiburg Details
Von
David Missal
Betreff
Zuwendungen aus China [#183866]
Datum
2. April 2020 12:38
An
Universität Freiburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen über Zuwendungen finanzieller oder anderweitiger Art aus China im Laufe der vergangenen 20 Jahre, im Einzelnen bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen: - Erhält oder erhielt die Universität Mittel aus China, sei es von staatlicher oder aber auch privater Seite; unabhängig davon, ob diese Mittel in finanzieller Form, durch die Zur­ver­fü­gung­stel­lung von Lehrpersonal oder in anderer Form erfolgten? - Falls ja, welche Mittel in welcher Höhe erhält oder erhielt die Uni konkret aus China für welchen Zweck? Bitte erteilen Sie zur Beantwortung dieser Frage auch Auskunft zu den Details der geförderten Projekte (stellen Sie mir hierzu bitte insbesondere detaillierte Projektbeschreibungen sowie Angaben über die Laufzeit der Projekte zur Verfügung). Bitte senden Sie mir weitergehend entsprechende Verträge und Vereinbarungen inklusive aller Anlagen sowie Änderungsvereinbarungen, die zwischen der Universität und entsprechenden chinesischen Partnern geschlossen wurden, zu. - Ist Ihnen bekannt, ob an der Universität lehrende Personen (insbesondere Professoren und wissenschaftliche Mitarbeiter) aus China Mittel erhalten bzw. erhielten (beispielsweise durch parallele Gastprofessuren in China etc.)? Falls ja, bitte ich um die Spezifizierung, in welcher Höhe in welchem Zeitraum für welche Leistung hier Mittel an welche Personen fließen bzw. flossen (ggf. anonymisiert).
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen David Missal Anfragenr: 183866 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183866 Postanschrift David Missal << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen David Missal
Universität Freiburg
Antrag auf Informationszugang nach LIFG/UVwG/VIG vom 02.04.2020 Sehr geehrter Herr Missal, im Auftrag von Frau Mü…
Von
Universität Freiburg
Betreff
Antrag auf Informationszugang nach LIFG/UVwG/VIG vom 02.04.2020
Datum
4. Mai 2020 15:09
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Missal, im Auftrag von Frau Mühl erhalten Sie angehängtes Schreiben nebst Anlage. Mit freundlichen Grüßen
David Missal
Vermittlung LIFG-Anfrage Universität Freiburg (Fristsache) [#183866] [#183866] Sehr geehrte<< Anrede >>…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
David Missal
Betreff
Vermittlung LIFG-Anfrage Universität Freiburg (Fristsache) [#183866] [#183866]
Datum
5. Mai 2020 13:03
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Ihre Einschätzung und Vermittlung hinsichtlich einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Baden-Württemberg (LIFG, UVwG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/183866 Für die Ablehnung meines Antrags setzt die Universität eine Gebühr in Höhe von 40 Euro fest. Laut des Gebühren- und Auslagenverzeichnisses gemäß § 2 der Informations-Gebührensatzung LIFG/UVwG der Universität Freiburg sind Information über Kosten nach § 10 Absatz 2 LIFG gebührenfrei. In meiner Anfrage hatte ich explizit formuliert: "Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben." Ich kann daher nicht nachvollziehen, wie die Universität zu dieser Kostenerhebung gekommen ist und bitte daher um Ihre Einschätzung sowie Vermittlung in dieser Sache. Bitte informieren Sie mich über Ihre Rechtsauffassung diesbezüglich sowie empfehlenswertes Vorgehen meinerseits. Bitte vermitteln Sie auch gegenüber der Universität und bitten Sie um Erlass der Gebühren. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Universität nennen. Mit freundlichen Grüßen David Missal Anhänge: - 183866.pdf - 2020-05-04_1-Entscheidungv.28.04.2020_04.05.2020final.pdf - 2020-05-04_1-KostenaufforderungundbermittlungEntscheidungnach9LIFG.pdf Anfragenr: 183866 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183866
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

David Missal
AW: Antrag auf Informationszugang nach LIFG/UVwG/VIG vom 02.04.2020 [#183866] Sehr geehrte<< Anrede >>…
An Universität Freiburg Details
Von
David Missal
Betreff
AW: Antrag auf Informationszugang nach LIFG/UVwG/VIG vom 02.04.2020 [#183866]
Datum
11. Mai 2020 16:27
An
Universität Freiburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für die Übersendung Ihrer Antwort. Für die Ablehnung meines Antrags setzen Sie eine Gebühr in Höhe von 40 Euro fest. Bitte lassen Sie mich wissen, welche Nummer des Gebühren- und Auslagenverzeichnisses gemäß § 2 der Informations-Gebührensatzung LIFG/UVwG der Universität zum Tragen gekommen ist. Gemäß Kostennummer 1 sind Information über Kosten nach § 10 Absatz 2 LIFG gebührenfrei. In meiner Anfrage hatte ich explizit formuliert: "Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben." Ich kann daher nicht nachvollziehen, wie Sie zu dieser Kostenerhebung kommen und bitte um Revidierung Ihrer Entscheidung hinsichtlich der Kosten der Ablehnung meines Antrags. Mit freundlichen Grüßen David Missal Anfragenr: 183866 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183866 Postanschrift David Missal << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
David Missal
Sehr geehrter Herr Rektor, ich wende mich heute an Sie in der Sache eines negativ entschiedenen Auskunftsbegehren…
An Universität Freiburg Details
Von
David Missal
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage: Zuwendungen aus China
Datum
18. Mai 2020
An
Universität Freiburg
Status
Sehr geehrter Herr Rektor, ich wende mich heute an Sie in der Sache eines negativ entschiedenen Auskunftsbegehrens nach dem Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen in Baden-Württemberg. Am 02. April dieses Jahres hatte ich Auskunft erbeten hinsichtlich Zuwendungen aus China an die Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. Dieses Erbeten ist Teil einer Recherche zu chinesischem Einfluss an deutschen Universitäten. Im Rahmen einer breit angelegten Befragung der 100 größten Hochschulen Deutschlands möchte ich in Erfahrung bringen, ob auch an Ihrer Universität ähnliche Konstellationen vorliegen, wie etwa an der Freien Universität Berlin. Dort finanziert der chinesische Staat eine Professur an der Fakultät für Ostasienwissenschaften. Massiver öffentlicher Druck – auch meinerseits (Link) – hat inzwischen dazu geführt, dass der Berliner Senat die Universität zu Nachverhandlungen mit der chinesischen Seite aufgefordert hat (Link). Mit äußerstem Bedauern musste ich zur Kenntnis nehmen, dass die Universität Freiburg meinen Antrag abgelehnt hat und offensichtlich nicht an Transparenz in dieser Sache gelegen ist. Sehr gerne hätte ich gewusst, ob Ihre Universität ebenfalls Mittel aus China erhält. Hinzu kommt, dass Sie für die Entscheidung, keinerlei Informationen zur Verfügung zu stellen, des Weiteren Gebühren in Höhe von 40 Euro erheben. Laut des Gebühren- und Auslagenverzeichnisses gemäß § 2 der Informations-Gebührensatzung LIFG/UVwG Ihrer Universität sind Information über Kosten nach § 10 Absatz 2 LIFG gebührenfrei. In meiner Anfrage hatte ich explizit formuliert: „Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.“ Ich möchte Sie daher hiermit bitten, 1. Ihre Entscheidung hinsichtlich der Gebührenerhebung zu revidieren sowie 2. die angefragten Informationen im Sinne einer transparenten Universität unabhängig von den rechtlichen Grundlagen zur Verfügung zu stellen. Sofern Sie meinen Bitten nicht nachkommen, werde ich Ihre Antwort entsprechend vermerken und bei zukünftiger Öffentlichkeitsarbeit in dieser Sache zitieren. Mit freundlichem Gruß
Universität Freiburg
Zuwendungen aus China; Ihr Schreiben per E-Mail vom 18.05.2020 an den Rektor
Von
Universität Freiburg
Via
Briefpost
Betreff
Zuwendungen aus China; Ihr Schreiben per E-Mail vom 18.05.2020 an den Rektor
Datum
8. Juli 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
498,8 KB

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.