Zuwendungen aus China

Informationen über Zuwendungen finanzieller oder anderweitiger Art aus China im Laufe der vergangenen 20 Jahre, im Einzelnen bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:

- Erhält oder erhielt die Universität Mittel aus China, sei es von staatlicher oder aber auch privater Seite; unabhängig davon, ob diese Mittel in finanzieller Form, durch die Zur­ver­fü­gung­stel­lung von Lehrpersonal oder in anderer Form erfolgten?

- Falls ja, welche Mittel in welcher Höhe erhält oder erhielt die Uni konkret aus China für welchen Zweck? Bitte erteilen Sie zur Beantwortung dieser Frage auch Auskunft zu den Details der geförderten Projekte (stellen Sie mir hierzu bitte insbesondere detaillierte Projektbeschreibungen sowie Angaben über die Laufzeit der Projekte zur Verfügung). Bitte senden Sie mir weitergehend entsprechende Verträge und Vereinbarungen inklusive aller Anlagen sowie Änderungsvereinbarungen, die zwischen der Universität und entsprechenden chinesischen Partnern geschlossen wurden, zu.

- Ist Ihnen bekannt, ob an der Universität lehrende Personen (insbesondere Professoren und wissenschaftliche Mitarbeiter) aus China Mittel erhalten bzw. erhielten (beispielsweise durch parallele Gastprofessuren in China etc.)? Falls ja, bitte ich um die Spezifizierung, in welcher Höhe in welchem Zeitraum für welche Leistung hier Mittel an welche Personen fließen bzw. flossen (ggf. anonymisiert).

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    23. Juli 2020
  • Frist
    25. August 2020
  • 0 Follower:innen
David Missal
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden …
An Fachhochschule Südwestfalen Details
Von
David Missal
Betreff
Zuwendungen aus China [#193372]
Datum
23. Juli 2020 16:16
An
Fachhochschule Südwestfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen über Zuwendungen finanzieller oder anderweitiger Art aus China im Laufe der vergangenen 20 Jahre, im Einzelnen bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen: - Erhält oder erhielt die Universität Mittel aus China, sei es von staatlicher oder aber auch privater Seite; unabhängig davon, ob diese Mittel in finanzieller Form, durch die Zur­ver­fü­gung­stel­lung von Lehrpersonal oder in anderer Form erfolgten? - Falls ja, welche Mittel in welcher Höhe erhält oder erhielt die Uni konkret aus China für welchen Zweck? Bitte erteilen Sie zur Beantwortung dieser Frage auch Auskunft zu den Details der geförderten Projekte (stellen Sie mir hierzu bitte insbesondere detaillierte Projektbeschreibungen sowie Angaben über die Laufzeit der Projekte zur Verfügung). Bitte senden Sie mir weitergehend entsprechende Verträge und Vereinbarungen inklusive aller Anlagen sowie Änderungsvereinbarungen, die zwischen der Universität und entsprechenden chinesischen Partnern geschlossen wurden, zu. - Ist Ihnen bekannt, ob an der Universität lehrende Personen (insbesondere Professoren und wissenschaftliche Mitarbeiter) aus China Mittel erhalten bzw. erhielten (beispielsweise durch parallele Gastprofessuren in China etc.)? Falls ja, bitte ich um die Spezifizierung, in welcher Höhe in welchem Zeitraum für welche Leistung hier Mittel an welche Personen fließen bzw. flossen (ggf. anonymisiert).
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen David Missal Anfragenr: 193372 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193372/ Postanschrift David Missal << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen David Missal
Fachhochschule Südwestfalen
Sehr gehrter Herr Missal, ihr Auskunfteruchen beantworte ich wie folgt: 1. Die Fachhochschule Südwestfalen hat Z…
Von
Fachhochschule Südwestfalen
Betreff
Re: Fwd: Zuwendungen aus China [#193372]
Datum
3. August 2020 12:39
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr gehrter Herr Missal, ihr Auskunfteruchen beantworte ich wie folgt: 1. Die Fachhochschule Südwestfalen hat Zahlungen aus China nur im Zusammenhang mit Lehrtätigkeiten im Sinne des § 2 Absatz 3 des Informationsfreiheitsgesetzes NRW -IFG NRW erhalten. Ihr Informationsnaspruch erstreckt sich hierauf nicht. 2. Die Hochschule hat keine Erkenntnisse darüber, dass Lehrende Mittel aus China erhalten haben. Mit freunudlichen Grüßen
David Missal
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Gemäß § 71a HG NRW müssen Universitäten bei …
An Fachhochschule Südwestfalen Details
Von
David Missal
Betreff
AW: Re: Fwd: Zuwendungen aus China [#193372]
Datum
13. August 2020 14:05
An
Fachhochschule Südwestfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Gemäß § 71a HG NRW müssen Universitäten bei Drittmittel-Forschung „die Öffentlichkeit in geeigneter Weise über abgeschlossene Forschungsvorhaben“ informieren. Bitte lassen Sie mich wissen, wo ich diese Informationen finden kann. Mit freundlichem Gruß David Missal Anfragenr: 193372 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193372/ Postanschrift David Missal << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Fachhochschule Südwestfalen
Sehr geehrter Herr Missal, eine Übersicht finden sie hier: https://www4.fh-swf.de/de/home/forschung/forschungshi…
Von
Fachhochschule Südwestfalen
Betreff
Re: AW: Re: Fwd: Zuwendungen aus China [#193372]
Datum
14. August 2020 09:48
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Missal, eine Übersicht finden sie hier: https://www4.fh-swf.de/de/home/forschung/forschungshighlights/aktuelleprojekteauswahl_1.php Mit freundlichen Grüßen
David Missal
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. In § 71a HG NRW heißt es, dass Universitäten &…
An Fachhochschule Südwestfalen Details
Von
David Missal
Betreff
AW: Re: AW: Re: Fwd: Zuwendungen aus China [#193372]
Datum
14. August 2020 12:24
An
Fachhochschule Südwestfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. In § 71a HG NRW heißt es, dass Universitäten "die Öffentlichkeit in geeigneter Weise über abgeschlossene Forschungsvorhaben“ zu informieren haben. Leider enthält ihr Link nur eine Auswahl an aktuell laufenden Forschungsvorhaben, die auch nicht zwangsläufig durch Drittmittel gefördert werden. Diese Informationen sind daher laut HG NRW nicht ausreichend. Aus diesem Grunde bitte ich erneut um die erbetenen Informationen. Vielen Dank für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen David Missal Anfragenr: 193372 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193372/ Postanschrift David Missal << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Fachhochschule Südwestfalen
Sehr geehrter Herr Missal, das Oberverwaltungsgericht Münster hat bereits 2015 entschieden, dass § 71 a HG NRW ke…
Von
Fachhochschule Südwestfalen
Betreff
Re: AW: Re: AW: Re: Fwd: Zuwendungen aus China [#193372]
Datum
17. August 2020 16:08
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Missal, das Oberverwaltungsgericht Münster hat bereits 2015 entschieden, dass § 71 a HG NRW keinen Informationsanspruch begründet , sondern lediglich eine objektivrechtliche Informationsverpflichtung der Hochschule (OVG Münster, Urt. v. 18.8.2015 – 15 A 97/13). Dieser oblektivrechtlichen Verpflichtung ist die Hochschule mit der Bereitstellung der Informationen auf der Homepage nachgekommen. Weitergehende Informationen können nicht zur Verfügung gestellt werden. Mit freundlichen Grüßen