Zuwendungen aus China

Anfrage an: FH Münster

Informationen über Zuwendungen finanzieller oder anderweitiger Art aus China im Laufe der vergangenen 20 Jahre, im Einzelnen bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:

- Erhält oder erhielt die Universität Mittel aus China, sei es von staatlicher oder aber auch privater Seite; unabhängig davon, ob diese Mittel in finanzieller Form, durch die Zur­ver­fü­gung­stel­lung von Lehrpersonal oder in anderer Form erfolgten?

- Falls ja, welche Mittel in welcher Höhe erhält oder erhielt die Uni konkret aus China für welchen Zweck? Bitte erteilen Sie zur Beantwortung dieser Frage auch Auskunft zu den Details der geförderten Projekte (stellen Sie mir hierzu bitte insbesondere detaillierte Projektbeschreibungen sowie Angaben über die Laufzeit der Projekte zur Verfügung). Bitte senden Sie mir weitergehend entsprechende Verträge und Vereinbarungen inklusive aller Anlagen sowie Änderungsvereinbarungen, die zwischen der Universität und entsprechenden chinesischen Partnern geschlossen wurden, zu.

- Ist Ihnen bekannt, ob an der Universität lehrende Personen (insbesondere Professoren und wissenschaftliche Mitarbeiter) aus China Mittel erhalten bzw. erhielten (beispielsweise durch parallele Gastprofessuren in China etc.)? Falls ja, bitte ich um die Spezifizierung, in welcher Höhe in welchem Zeitraum für welche Leistung hier Mittel an welche Personen fließen bzw. flossen (ggf. anonymisiert).

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    23. Juli 2020
  • Frist
    25. August 2020
  • 0 Follower:innen
David Missal
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden …
An FH Münster Details
Von
David Missal
Betreff
Zuwendungen aus China [#193385]
Datum
23. Juli 2020 16:31
An
FH Münster
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen über Zuwendungen finanzieller oder anderweitiger Art aus China im Laufe der vergangenen 20 Jahre, im Einzelnen bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen: - Erhält oder erhielt die Universität Mittel aus China, sei es von staatlicher oder aber auch privater Seite; unabhängig davon, ob diese Mittel in finanzieller Form, durch die Zur­ver­fü­gung­stel­lung von Lehrpersonal oder in anderer Form erfolgten? - Falls ja, welche Mittel in welcher Höhe erhält oder erhielt die Uni konkret aus China für welchen Zweck? Bitte erteilen Sie zur Beantwortung dieser Frage auch Auskunft zu den Details der geförderten Projekte (stellen Sie mir hierzu bitte insbesondere detaillierte Projektbeschreibungen sowie Angaben über die Laufzeit der Projekte zur Verfügung). Bitte senden Sie mir weitergehend entsprechende Verträge und Vereinbarungen inklusive aller Anlagen sowie Änderungsvereinbarungen, die zwischen der Universität und entsprechenden chinesischen Partnern geschlossen wurden, zu. - Ist Ihnen bekannt, ob an der Universität lehrende Personen (insbesondere Professoren und wissenschaftliche Mitarbeiter) aus China Mittel erhalten bzw. erhielten (beispielsweise durch parallele Gastprofessuren in China etc.)? Falls ja, bitte ich um die Spezifizierung, in welcher Höhe in welchem Zeitraum für welche Leistung hier Mittel an welche Personen fließen bzw. flossen (ggf. anonymisiert).
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen David Missal Anfragenr: 193385 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193385/ Postanschrift David Missal << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen David Missal
FH Münster
Sehr geehrter Herr Missal, vielen Dank für Ihre Anfrage. Leider kann die FH Münster - Hochschule für angewandte W…
Von
FH Münster
Betreff
AW: Zuwendungen aus China [#193385]
Datum
19. August 2020 12:15
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Missal, vielen Dank für Ihre Anfrage. Leider kann die FH Münster - Hochschule für angewandte Wissenschaften - keine Auskünfte darüber erteilen, ob eine Universität (welche?) finanzielle Mittel usw. aus China erhält. Sollten sich Ihre Fragen auf die FH Münster beziehen, bitte ich um entsprechende Konkretisierung. Dann würden wir im Rahmen des rechtlich Möglichen die Ihnen zustehenden Auskünfte geben. Augenscheinlich ist Ihnen an möglichst genauen Auskünften gelegen; dazu gehört - sicherlich auch nach Ihrem Verständnis - ebenso die Ansprache/ Angabe der authentischen Quelle. Mit freundlichen Grüßen
David Missal
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Entschuldigen Sie bitte die unpräzise Formulie…
An FH Münster Details
Von
David Missal
Betreff
AW: Zuwendungen aus China [#193385]
Datum
19. August 2020 12:44
An
FH Münster
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Entschuldigen Sie bitte die unpräzise Formulierung in der Anfrage. Sämtliche Fragen beziehen sich auf Ihre Hochschule. Ich wäre Ihnen für eine Antwort diesbezüglich dankbar. Mit freundlichen Grüßen David Missal Anfragenr: 193385 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193385/ Postanschrift David Missal << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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FH Münster
Sehr geehrter Herr Missal, Ihre Anfrage nach dem IFG vom 23.07. d. J. beantworte ich wie folgt: Ihre Frage nach …
Von
FH Münster
Betreff
AW: Zuwendungen aus China [#193385]
Datum
20. August 2020 14:23
Status
Sehr geehrter Herr Missal, Ihre Anfrage nach dem IFG vom 23.07. d. J. beantworte ich wie folgt: Ihre Frage nach Projekten mit und Drittmittelzuflüssen aus China sowie etwaigen Nebeneinkünften des Hochschulpersonals aus dieser Richtung ist ein Auskunftsverlangen, das den Bereich Forschung und Lehre unserer Hochschule betrifft. Damit greift für diesen Sachverhalt der Ausschlusstatbestand des § 2 Abs. 3 IFG. Danach gilt das IFG NRW für Forschungseinrichtungen und Hochschulen nur, soweit sie nicht im Bereich der Forschung, Lehre, Leistungsbeurteilung und Prüfungen tätig werden. Der Begriff der Lehre und Forschung wurde in der Rechtsprechung im Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) vom 18.08.2015 sehr weit gefasst (AZ 15 A 97/13, siehe hierzu Rd.-Nr. 61): "...Der Wortlaut des § 2 Abs. 3 IFG NRW unterscheidet nicht zwischen dem Kernbereich und Randbereichen von Forschung und Lehre. Auch die Gesetzesbegründung differenziert mit Blick auf § 2 Abs. 3 IFG NRW nicht nach verschiedenen Graden der Schutzwürdigkeit von grundrechtlich geschützten wissenschaftlichen Forschungs- und Lehrvorhaben. Der Gesetzgeber hat die Norm - wie schon angesprochen - unumschränkt damit begründet, dass der Informationszugang nicht dazu führen soll, dass die Grundrechtspositionen von Wissenschaft und Forschung gefährdet werden. ..." Damit sind wir nicht auskunftspflichtig. Ich verweise aber darauf, dass unser Präsidium selbstverständlich seiner Verpflichtung aus § 71 HG nachkommt und zur Transparenz bei der Forschung mit Mitteln Dritter die Öffentlichkeit in geeigneter Weise über abgeschlossene Forschungsvorhaben insbes. abgeschlossene (Drittmittel-)Projekte usw. nicht nur mit China informiert und zwar auf diversen Foren (öffentliche Senatssitzungen, Homepage etc.). S. u. a. : https://www.fh-muenster.de/forschung/strategie/strategie.php https://www.fh-muenster.de/forschung/transfer-kooperation/auftragsforschung.php https://www.fh-muenster.de/forschung/forschungsprofil/forschungskatalog.php (Im Forschungskatalog wird auch der Kooperationspartner genannt, siehe beispielsweise) https://www.fh-muenster.de/forschung/forschungsprofil/projekt.php?anzeige=projekt&pr_id=1046 . Darüber hinaus machen wir – natürlich in enger Abstimmung mit dem Unternehmenspartner – auch gezielte Öffentlichkeitsarbeit zu einzelnen Projekten, siehe beispielsweise https://www.fh-muenster.de/suche/search.php?keywords=Merck+FH+M%C3%BCnster&sp-mode=search&sp-search=solr&sp-formname=search&sp-searchmode=simple . Eine (denkmögliche) Gefährdung der Wissenschaftsfreiheit durch derartige Kooperationen wird nicht toleriert. Mit freundlichen Grüßen