Drucksache 19/15560

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Zuwendungen aus China

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Deutscher Bundestag                                                                  Drucksache 19/15560 19. Wahlperiode                                                                                      27.11.2019 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Katja Suding, Mario Brandenburg (Südpfalz), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/15009 – Aktivitäten chinesischer Konfuzius-Institute an deutschen Hochschulen Vorbemerkung der Fragesteller Seit 2006 sind chinesische Konfuzius-Institute in Deutschland aktiv. Nach ei- gener Aussage fördern sie die chinesische Sprache und Kultur im Ausland (vgl. www.geschkult.fu-berlin.de/e/oas/sinologie/institut/ki/index.html). Die weltweit tätigen Institute sind organisatorisch unmittelbar dem Bildungsminis- terium der Volksrepublik China zugeordnet. Anders als vergleichbare Organi- sationen zur internationalen Sprach- und Kulturförderung wie die französische Alliance française oder die deutschen Goethe-Institute sind einige der Konfuzius-Institute in Deutschland unmittelbar an Hochschulen angegliedert. International und in Deutschland stehen die chinesischen Institute regelmäßig in der Kritik, die Wissenschaftsfreiheit an Hochschulen durch direkte Ein- flussnahme oder das Ausüben von „Soft Power“ indirekt zu beschneiden (vgl. www.deutschlandfunk.de/chinesische-forschung-konfuzius-institute-auf-dem- pruefstand.680.de.html?dram:article_id=291511). Vorbemerkung der Bundesregierung Seit 2004 wurden auf Initiative der chinesischen Regierung weltweit ca. 500 Konfuzius-Institute eröffnet. Die Konfuzius-Institute werden vom sogenannten „Hanban“, einer nachgeordneten Behörde des chinesischen Erziehungsministe- riums, gesteuert. „Hanban“ ist die chinesische Abkürzung für das „Staatliche Führungsgruppenbüro für die internationale Verbreitung der chinesischen Spra- che“. Das „Hanban“ ist dem Zentralen Propaganda-Department der Kommunis- tischen Partei Chinas unterstellt. Im Januar 2018 hat die sogenannte „Kleine Führungsgruppe zur Vertiefung um- fassender Reformen“, ein zentrales Führungsgremium der Kommunistischen Partei Chinas unter Vorsitz von Staats- und Parteichef Xi Jinping, eine Reform der Konfuzius-Institute angestoßen. Künftig sollen die Konfuzius-Institute ei- nen Fokus auf den „Aufbau einer sozialistischen Kultur“ und Unterstützung ei- ner „Diplomatie chinesischer Prägung“ legen. Dies soll durch eine stärkere ide- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom 25. November 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
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Drucksache 19/15560                                    –2–                Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. ologische Vorbereitung des ins Ausland entsandten chinesischen Lehrpersonals erfolgen. Aktuell gibt es 19 Konfuzius-Institute in Deutschland; die ersten Konfuzius- Institute in Deutschland wurden 2006 an der Freien Universität Berlin und an der Universität Erlangen-Nürnberg gegründet. In der Regel werden Konfuzius- Institute unter Beteiligung des „Hanban“ zwischen einer chinesischen und einer deutschen Universität gegründet, beide Universitäten stellen je einen Ko- Vorsitzenden. Aufgrund der Kulturhoheit der Länder ist die Bundesregierung an der Grün- dung und Ausgestaltung von Konfuzius-Instituten nicht beteiligt. Die vertragli- chen Grundlagen der Zusammenarbeit wurden bisher in keinem Fall öffentlich gemacht. Die Bundesregierung, insbesondere das Auswärtige Amt (AA) und das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), stehen für bera- tende Gespräche mit Ländern und Hochschulen zur Verfügung. 1. Wie viele Konfuzius-Institute gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland insgesamt und an welchen Standorten? Welche dieser Institute sind organisatorisch an welche deutsche Hochschu- le angegliedert bzw. kooperieren mit welcher deutschen Hochschule? Nach Kenntnis der Bundesregierung gibt es 19 Konfuzius-Institute in Deutsch- land. Name und Ort                       Kooperierende Hochschule Konfuzius-Institut Berlin          An der Freien Universität Berlin Konfuzius-Institut Bonn            An der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn Konfuzius-Institut Bremen          An der Hochschule Bremen Konfuzius-Institut Düsseldorf      An der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf e. V. Konfuzius-Institut an der An der Fachhochschule Erfurt Fachhochschule Erfurt [Das Konfuzius-Institut ist nicht der Universität angegliedert, sondern nur Konfuzius-Institut Frankfurt       ein Kooperationspartner der Goethe-Universität Frankfurt. Die Universität hat jedoch ein eingegliedertes China-Institut.] Konfuzius-Institut Freiburg        An der Universität Freiburg Akademisches Konfuzius- An der Georg-August-Universität Göttingen Institut Göttingen Konfuzius-Institut Hamburg         An der Universität Hamburg Leibniz-Konfuzius-Institut An der Leibniz Universität Hannover Hannover Konfuzius-Institut Heidelberg      An der Universität Heidelberg Audi-Konfuzius-Institut An der Technischen Hochschule Ingolstadt Ingolstadt Konfuzius-Institut Leipzig         An der Universität Leipzig [Keine Angliederung zur Universität; wird von Chinesischen Geldgebern Konfuzius-Institut München finanziert] Konfuzius-Institut Nürnberg-       Gemeinsam gegründet von der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen- Erlangen                           Nürnberg und der Beijing Foreign Studies University Konfuzius-Institut Paderborn       Gemeinsam gegründet von den Universitäten Xidian und Paderborn Konfuzius-Institut An der Universität Duisburg-Essen Metropole Ruhr Konfuzius-Institut der An der Hochschule Stralsund Fachhochschule Stralsund Konfuzius-Institut Trier           An der Universität Trier
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Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                   –3–                              Drucksache 19/15560 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 2. Wie hat sich die Zahl der Konfuzius-Institute in Deutschland nach Kennt- nis der Bundesregierung seit 2006 entwickelt (bitte nach Jahren und Län- dern aufteilen)? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 3. Wie viele Personen nahmen nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2006 an Angeboten der Konfuzius-Institute in Deutschland teil (bitte nach Jah- ren, Ländern und jeweiligen Konfuzius-Instituten aufteilen)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 4. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Zusammenarbeit von deut- schen Hochschulen und ihnen angegliederten Konfuzius-Instituten ausge- staltet? Welche Besonderheiten gibt es diesbezüglich an einzelnen Konfuzius- Instituten? Nach Kenntnis der Bundesregierung werden Konfuzius-Institute auf der Grundlage einer Vereinbarung mit einer deutschen Hochschule gegründet. Die Kulturorganisation „Hanban“ stellt Finanzmittel, Lehrkräfte und Lehrmaterial für Sprach- und Kulturkurse zur Verfügung und vermittelt häufig eine chinesi- sche Partneruniversität. Der deutsche Partner stellt im Gegenzug die erforderli- che Infrastruktur (v.a. Lehrräume etc.) zur Verfügung. Geleitet werden die Konfuzius-Institute in der Regel von einer chinesisch-deutschen Doppelspitze. Konfuzius-Institute in Deutschland sind in der Regel eingetragene Vereine und gelten somit als deutsche Körperschaften. 5. Welche gegenseitigen Leistungen erbringen die kooperierenden Institutio- nen nach Kenntnis der Bundesregierung? Welche Bedingungen müssen Partnerhochschulen von Konfuzius- Instituten in Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung für eine Ko- operation erfüllen (bitte ggf. nach jeweiligem Konfuzius-Institut aufglie- dern)? Zu den Bedingungen für eine Kooperation liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und die Antwort auf Frage 4 verwiesen. 6. Welche akademischen und nicht-akademischen Ziele verfolgen die Konfuzius-Institute in Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung? Wie bewertet die Bundesregierung diese Ziele? Nach dem Reformplan der vom Generalsekretär der Kommunistischen Partei China, Xi Jinping, geleiteten „Führungsgruppe zur Vertiefung umfassender Re- formen“ sollen Konfuzius-Institute eine bedeutende Kraft im Austausch von Kultur und Bildung zwischen China und anderen Ländern werden und als wichtiger Akteur in der Soft Power-Politik Chinas der „Diplomatie chinesi- scher Prägung“ dienen. Der Fokus der Arbeit der Konfuzius-Institute soll auf dem „Aufbau der sozialistischen Kultur“ liegen. Die Bundesregierung verfolgt diese Entwicklung.
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Drucksache 19/15560                                    –4–               Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 7. Welchen Einfluss üben die chinesische Regierung, die Kommunistische Partei Chinas, die chinesische Botschaft in Berlin sowie die regionalen (General-)Konsulate vor Ort nach Kenntnis der Bundesregierung auf in Deutschland tätige Konfuzius-Institute aus? Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung unternommen, um weitere Kenntnisse über diesen Einfluss zu erlangen? Zur ersten Teilfrage: Der Bundesregierung ist bekannt, dass der chinesische Staat bzw. die Kommunistische Partei Chinas Einfluss auf Veranstaltungen, Lehrinhalte und -materialien an Konfuzius-Instituten in Deutschland nimmt. Dies erschließt sich bereits aus der engen organisatorischen und finanziellen Anbindung der Institute an staatliche chinesische Institutionen, namentlich an die der Zentralen Propagandaabteilung der Kommunistischen Partei Chinas un- terstellte Kulturorganisation „Hanban“. In diesem Zusammenhang wird ergän- zend auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 16 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/11839 verwiesen. Zur zweiten Teilfrage: Die Bundesregierung nimmt unzulässige Einflussnah- meaktivitäten ausländischer Staaten in Deutschland sehr ernst und beobachtet diese sorgfältig. Hierzu schöpft sie die ihr zu Gebote stehenden Mittel aus. Dies betrifft auch entsprechende Vorgehensweisen des chinesischen Staates. Die Bundesregierung steht auch zu diesen Themen in engem Kontakt und Aus- tausch mit der Allianz der deutschen Wissenschaftsorganisationen. Auch das Bundesamt für Verfassungsschutz befasst sich im Rahmen seiner gesetzlichen Zuständigkeit mit einschlägigen Einflussnahmeaktivitäten Chinas (vgl. Verfas- sungsschutzbericht 2018, S. 300). 8. Welche Angebote stellen die Konfuzius-Institute in Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung bereit (bitte einzelne Angebote auflisten und in den Kategorien Sprachförderung, Kulturförderung, akademische Kurse, Veranstaltungen, anderes aufteilen)? Nach Kenntnis der Bundesregierung haben Konfuzius-Institute den Auftrag, Sprachkurse für verschiedene Zielgruppen zu entwickeln, Sprachlehrer für die lokalen Einrichtungen auszubilden und lokale Einrichtungen aufzubauen, in de- nen der chinesische Sprachtest HSK und die Lehrerausbildung durchgeführt werden können. Zielgruppe ist in erster Linie die interessierte Öffentlichkeit, die kein Spezialisten-Wissen über China besitzt. Die gebührenpflichtigen Sprachkurse decken von Crashkursen für Reisende bis hin zu Business- Chinesisch ein breites Spektrum ab. Die Kulturveranstaltungen beinhalten Filmvorführungen, Kalligraphie- und Kochkurse sowie Einführungen in die traditionelle chinesische Medizin. Eben- so werden Vortragsreihen chinesischer Wissenschaftler zu Wirtschaft, Ge- schichte, Kultur und Gesellschaft Chinas angeboten. Die Gewichtung der Ar- beitsbereiche variiert von Institut zu Institut.
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Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                  –5–                              Drucksache 19/15560 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 9. Liegen der Bundesregierung zu den Teilnehmerinnen und Teilnehmern die- ser Angebote und zu den Mitarbeitenden der Konfuzius-Institute in Deutschland Kenntnisse geheimdienstlicher oder strafrechtlich relevanter Art vor? Wenn ja, welche? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 14 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/11839 verwiesen. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine Er- kenntnisse vor. 10. Haben deutsche Hochschulen gegenüber der Bundesregierung Bedenken geäußert, dass die Lehre und das sonstige Angebot an deutsche Hoch- schulen angegliederten Konfuzius-Instituten die Ansprüche der Wissen- schaftsfreiheit nach Artikel 5 Absatz 3 des Grundgesetzes erfüllt, und wenn ja, inwiefern (bitte erläutern und begründen)? Der Bundesregierung sind keine Fälle bekannt. 11. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Themengebiete der chinesi- schen Geschichte und Kultur, die in der Lehre und den Angeboten von Konfuzius-Instituten in Deutschland ausgeblendet werden (beispielsweise Tibet-Frage oder die gewaltsame Niederschlagung von Protesten am Tian’anmen-Platz 1989)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor. 12. Wie setzt sich die Mitarbeiterschaft der Konfuzius-Institute in Deutsch- land nach Kenntnis der Bundesregierung zusammen? a) Wie viele Mitarbeiterinnen und Teilnehmer sind insgesamt an Konfuzius-Instituten in Deutschland tätig? b) Welcher Anteil dieser Mitarbeitenden hat eine chinesische bzw. eine deutsche Staatsbürgerschaft? c) Welchen fachlichen Hintergrund haben die Mitarbeitenden? d) Wie lang ist die typische Aufenthaltsdauer der chinesischen Mitarbei- tenden? 13. Wie viele Mitarbeitende von Konfuzius-Instituten in Deutschland waren nach Kenntnis der Bundesregierung vor bzw. nach ihrer Beschäftigung an diesem Konfuzius-Institut a) bei einer anderen staatlichen Behörde bzw. Institution der Volksrepub- lik China im In- oder Ausland; b) bei einer deutschen Hochschule beschäftigt? Die Fragen 12 und 13 werden im Zusammenhang beantwortet. Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
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Drucksache 19/15560                                     –6–                 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 14. Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Konfuzius-Instituten in Deutschland bzw. Vertreterinnen und Vertreter der chinesischen Träger der Konfuzius-Institute Druck auf deutsche Hochschulen bzw. Länder oder Kommunen ausgeübt haben, um a) die Einrichtung von Konfuzius-Instituten und die Angliederung an deutsche Hochschulen zu ermöglichen; b) den Weiterbetrieb von Konfuzius-Instituten an deutschen Hochschulen zu sichern; c) die Aufkündigung von Kooperationsabkommen mit deutschen Hoch- schulen zu verhindern, wenn ja, bitte konkrete Fälle inklusive Ort und Zeitpunkt auflisten und den Vorgang jeweils beschreiben? Der Bundesregierung sind derartige Fälle nicht bekannt. 15. Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Konfuzius-Instituten in Deutschland direkten oder indi- rekten Einfluss auf a) die Forschung und/oder Lehre an deutschen Hochschulen genommen bzw. dies versucht haben; b) chinesische Studierende an deutschen Hochschulen genommen bzw. dies versucht haben; c) deutsche Studierende genommen bzw. dies versucht haben und wenn ja, bitte konkrete Fälle inklusive Ort und Zeitpunkt und Beschreibung der (versuchten) Einflussnahme auflisten? Der Bundesregierung sind keine derartigen Fälle bekannt. 16. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der in der Presse geäußerten Kritik, die Konfuzius-Institute fungierten als Instru- ment der Volksrepublik China zur Ausübung von Soft Power auf Akteure des deutschen Hochschulsystems? Auf Basis welcher Informationen kommt die Bundesregierung zu dieser Einschätzung? Im Artikel 5 Absatz 3 des Grundgesetzes (GG) heißt es „Kunst und Wissen- schaft, Forschung und Lehre sind frei“. Das Grundgesetz will, dass sich Wis- senschaft, Lehre und Forschung frei von staatlichen Eingriffen entwickeln kön- nen. Es ist die Verpflichtung der Bundesregierung, die Wissenschaftsfreiheit zu schützen und ihr Freiräume zu geben. Die Bundesregierung tritt im Rahmen der internationalen Wissenschaftszusammenarbeit für die Freiheit der Wissen- schaft, für Transparenz und Offenheit, für die Integrität der Forschung und für gute wissenschaftliche Praxis ein. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen. 17. Hat die Bundesregierung Maßnahmen ergriffen, um Informationen über direkte und indirekte Einflussnahme von chinesischen Konfuzius- Instituten auf deutsche Hochschulen zu erhalten, und wenn ja, welche? Es wird auf die Antwort zu Frage 7 (zweite Teilfrage) verwiesen.
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Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                  –7–                             Drucksache 19/15560 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 18. Inwiefern nehmen Konfuzius-Institute nach Kenntnis und Auffassung der Bundesregierung indirekt (beispielsweise durch die Vermittlung oder Nicht-Vermittlung von Kontakten oder andere erbrachte bzw. bewusst nicht erbrachte Unterstützungsleistungen) Einfluss auf die Arbeit von Forscherinnen und Forschern, Lehrenden und Studierenden deutscher Hochschulen, insbesondere solcher mit Fakultät für Sinologie bzw. Asi- enwissenschaften? 19. Haben deutsche Hochschulen gegenüber der Bundesregierung Bedenken bezüglich der wechselseitigen Verpflichtungen zwischen deutschen Hochschulen und chinesischen Konfuzius-Instituten mit Blick auf die Wissenschaftsfreiheit von Forscherinnen und Forschern, Lehrenden und Studierenden nach Artikel 5 Absatz 3 des Grundgesetzes geäußert? Wenn ja, welche? Wenn nein, weshalb nicht? Die Fragen 18 und 19 werden im Zusammenhang beantwortet. Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über eine etwaige indirekte Einflussnahme der Konfuzius-Institute auf die Arbeit von Forschenden, Lehr- enden und Studierenden deutscher Hochschulen vor. Grundsätzlich ist es Auf- gabe der Hochschulen, institutionelle Vorkehrungen zur Sicherung der freien wissenschaftlichen Forschung und Lehre vorzusehen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen. 20. Ist die Bundesregierung im regelmäßigen Austausch mit a) mit Konfuzius-Instituten kooperierenden deutschen Hochschulen; b) Kommunen, in denen Konfuzius-Institute ansässig sind; c) Ländern, in denen Konfuzius-Institute ansässig sind, um sich über die Auswirkung der Arbeit der Konfuzius-Institute als Instrument der Volksrepublik China zur Ausübung von Soft Power, die damit verbun- denen Abhängigkeiten, Verbindlichkeiten, Verpflichtungen und die daraus entstehenden Gefahren für die Wissenschaftsfreiheit und den Hochschullandschaft in Deutschland insgesamt auszutauschen? Wenn ja, mit welchen Akteuren ist die Bundesregierung diesbezüglich in welchen Abständen im Austausch? Die Bundesregierung greift in Gesprächen mit der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) und der Kultusministerkonferenz der Länder (KMK) auch aktuelle hochschulpolitische Themen mit China-Bezug auf. 21. Hat die Bundesregierung Maßnahmen auf Ebene der Europäischen Union ergriffen, um die Risiken einer (Soft Power-)Einflussnahme durch chine- sische Konfuzius-Institute auf europäische Hochschulen zu thematisieren und Maßnahmen gegen eine solche Einflussnahme einzuleiten (bitte je- weils unter Angabe der Termine und Teilnehmer aufschlüsseln, in wel- chen Gremien die Arbeit von Konfuzius-Instituten thematisiert wurde, wie die Bundesregierung dazu Stellung genommen hat und welche Maß- nahmen verabredet wurden), und wenn ja, welche? Die Bundesregierung tauscht sich mit ihren EU-Partnern zu allen Aspekten der Beziehungen mit der Volksrepublik China aus.
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Drucksache 19/15560                                    –8–                  Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 22. Hat die Bundesregierung Maßnahmen darüber hinaus in bilateralen Be- ziehungen zu anderen Staaten innerhalb und außerhalb der Europäischen Union ergriffen, um die Risiken einer (Soft Power-)Einflussnahme durch chinesische Konfuzius-Institute auf Hochschulen zu thematisieren und Maßnahmen gegen eine solche Einflussnahme einzuleiten (bitte jeweils unter Angabe der Termine und Teilnehmer aufschlüsseln, in welchen Ge- sprächen die Arbeit von Konfuzius-Instituten thematisiert wurde, wie die Bundesregierung dazu Stellung genommen hat und welche Maßnahmen verabredet wurden), und wenn ja, welche? Die Bundesregierung tauscht sich mit ihren Partnern zu allen Aspekten der Be- ziehungen mit der Volksrepublik China aus. 23. Inwiefern betrachtet es die Bundesregierung als ihre Aufgabe, a) die (indirekten) Auswirkungen der Tätigkeit von Konfuzius-Instituten als Instrument der Volksrepublik China zur Ausübung von Soft Power in Deutschland zu beobachten; b) die auf Seiten der kooperierenden deutschen Hochschulen handelnden Akteure vor und während einer Kooperationen mit Konfuzius- Instituten für die möglichen (indirekten) Auswirkungen einer solchen Zusammenarbeit zu sensibilisieren; c) die auf Seiten der kooperierenden deutschen Hochschulen handelnden Akteure vor, während und nach einer Kooperationen mit Konfuzius- Instituten anderweitig zu beraten; d) die handelnden Akteure der Kommunen und Länder, in denen Konfuzius-Institute ansässig sind, vor und während einer Kooperatio- nen mit Konfuzius-Instituten für die möglichen (indirekten) Auswir- kungen einer solchen Zusammenarbeit zu sensibilisieren; e) die handelnden Akteure der Kommunen und Länder, in denen Konfuzius-Institute ansässig sind, vor, während und nach einer Ko- operationen mit Konfuzius-Instituten anderweitig zu beraten? Die Bundesregierung bietet allen hier genannten Akteuren Beratung zum Um- gang mit chinesischen Partnern an. Ausreichende China-Kompetenz in Deutschland ist eine Voraussetzung dafür, dass die bilateralen Beziehungen in allen Bereichen erfolgreich gestaltet werden können. Das BMBF hat 2017 eine gemeinsame Initiative mit der KMK und dem AA zur Förderung der China- Kompetenz angestoßen. Das Ziel der Initiative ist es, in allen Bereichen (Schu- le, Berufsbildung, Hochschule/Wissenschaft/Forschung) gemeinsame und ab- gestimmte Maßnahmen von Bund und Ländern für mehr China-Kompetenz in Deutschland zu etablieren. Hinsichtlich der Frage 23a wird ergänzend auf die Antwort zu Frage 7 (zweite Teilfrage) verwiesen. 24. Welches Bundesministerium ist für Beratungs- und Unterstützungsleis- tungen zu geplanten, eingegangenen und beendeten Kooperationen deut- scher Hochschulen mit Konfuzius-Instituten zuständig? Die Zuständigkeit für die Hochschulen liegt bei den Ländern. Die länderüber- greifende Hochschulpolitik ist neben der Schul- und Kulturpolitik ein Koordi- nierungsschwerpunkt der KMK.
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Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                    –9–                              Drucksache 19/15560 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 25. Welche Absprachen hat die Bundesregierung mit der Regierung der Volksrepublik China, die Konfuzius-Institute in Deutschland betreffend, von 2006 bis heute getroffen, und welche Rolle spielte bei diesen Gesprä- che eine mögliche Einflussnahme auf deutsche Hochschulen (bitte statt- gefundene Gespräche zu diesem Thema inklusive Datum, Gesprächsteil- nehmer, Gesprächsinhalte und konkreter getroffener Verabredungen auf- listen)? Die Bundesregierung hat keine Absprachen getroffen. 26. Wie werden die Konfuzius-Institute in Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung finanziert (bitte nach solchen mit und solchen ohne An- gliederung an eine deutsche Hochschule aufteilen)? Es wird auf die Antwort zu Frage 4 und auf die Vorbemerkung der Bundes- regierung verwiesen. 27. In welcher Höhe fließen nach Kenntnis der Bundesregierung a) öffentliche Mittel der Länder; Hierzu erhebt die Bundesregierung keine Daten. Es wird auf die Länderzustän- digkeit verwiesen. b) öffentliche Mittel des Bundes über den Hochschulpakt 2020; Die Mittel aus dem Hochschulpakt 2020 dienen der Schaffung zusätzlicher Ausbildungskapazitäten an den Hochschulen und der Gewährleistung eines qualitativ hochwertigen Hochschulstudiums. Im Rahmen dieser Zweckbindung weist der Bund die Mittel den Ländern zur eigenen Bewirtschaftung zu. Eine Finanzierung von Konfuzius-Instituten aus den Mitteln des Hochschulpakts ist der Bundesregierung nicht bekannt. c) öffentliche Mittel des Bundes über den Qualitätspakt Lehre; Mit dem Qualitätspakt Lehre werden Hochschulen dabei unterstützt, die Be- treuung der Studierenden und die Qualität der Lehre zu verbessern. Eine Finan- zierung von Konfuzius-Instituten aus den Mitteln des Qualitätspakts Lehre ist der Bundesregierung nicht bekannt. d) öffentliche Mittel des Bundes über andere Förderprogramme; Der Bundesregierung ist keine Finanzierung aus öffentlichen Mitteln des Bun- des über andere Programme bekannt. e) übrige öffentliche Mittel an die Konfuzius-Institute in Deutschland (bit- te jeweils nach Ländern, nach Jahren von 2006 bis heute und jeweili- gem Konfuzius-Institut aufteilen)? Hierzu erhebt die Bundesregierung keine Daten.
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Drucksache 19/15560                                  – 10 –              Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 28. In welcher Höhe entstehen Bund und Ländern nach Kenntnis der Bundes- regierung dabei Kosten für a) das Zurverfügungstellen von Räumlichkeiten; b) die Finanzierung von Verwaltungs- und Lehrpersonal; c) die Finanzierung von Sachmitteln (bitte jeweils nach Ländern, nach Jahren von 2006 bis heute und jeweiligem Konfuzius-Institut auftei- len)? Die Grundfinanzierung der Hochschulen liegt in der Zuständigkeit der Länder und erfolgt über deren Haushalte. Dazu zählen insbesondere auch Kosten, die für allgemeine Verwaltungs- und Personalausgaben der Hochschulen entstehen. 29. In welcher Höhe erhielten deutsche Hochschulen nach Kenntnis der Bundesregierung finanzielle Zuwendungen der Volksrepublik China bzw. der Kommunistischen Partei Chinas für a) das Zurverfügungstellen von Räumlichkeiten; b) die Finanzierung von Verwaltungs- und Lehrpersonal; c) die Finanzierung von Sachmitteln; d) sonstige Zwecke zum Betrieb und Erhalt von Konfuzius-Instituten in Deutschland (bitte jeweils nach Jahren von 2006 bis heute und jewei- ligem Konfuzius-Institut aufteilen)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung zugewiesen.
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