Zuwendungen aus China an Hochschulen

Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Informationen über Zuwendung finanzieller oder anderweitiger Art aus China im Laufe der vergangenen 20 Jahre, die den nachfolgenden Hochschulen zugingen:

Hochschule Darmstadt
Technische Universität Darmstadt
Frankfurt University of Applied Sciences
Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main
Hochschule Fulda
Justus-Liebig-Universität Gießen
Technische Hochschule Mittelhessen
Universität Kassel
Philipps-Universität Marburg
Hochschule RheinMain

Im Einzelnen bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:

- Erhält oder erhielt die jeweilige Universität Mittel aus China, sei es von staatlicher oder aber auch privater Seite; unabhängig davon, ob diese Mittel in finanzieller Form, durch die Zur­ver­fü­gung­stel­lung von Lehrpersonal oder in anderer Form erfolgen?

- Falls ja, welche Mittel in welcher Höhe erhält oder erhielt die Uni konkret aus China für welchen Zweck? Bitte erteilen Sie zur Beantwortung dieser Frage auch Auskunft zu den Details der geförderten Projekte (stellen Sie mir hierzu bitte insbesondere detaillierte Projektbeschreibungen sowie Angaben über die Laufzeit der Projekte zur Verfügung). Bitte senden Sie mir weitergehend entsprechende Verträge und Vereinbarungen inklusive aller Anlagen sowie Änderungsvereinbarungen, die zwischen der Universität und entsprechenden chinesischen Partnern geschlossen wurden, zu.

- Ist Ihnen bekannt, ob an der Universität lehrende Personen (insbesondere Professoren und wissenschaftliche Mitarbeiter) aus China Mittel erhalten bzw. erhielten (beispielsweise durch parallele Gastprofessuren in China etc.)? Falls ja, bitte ich um die Spezifizierung, in welcher Höhe in welchem Zeitraum für welche Leistung hier Mittel an welche Personen fließen bzw. flossen (ggf. anonymisiert).

Diese Anfrage ergeht spezifisch an Ihr Ministerium und nicht an die jeweiligen Universitäten. Sofern zu diesen Fragen in Ihrer Behörde keine Informationen vorliegen, teilen Sie mir dies bitte mit.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    8. August 2020
  • Frist
    12. September 2020
  • 0 Follower:innen
David Missal
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informat…
An Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur Details
Von
David Missal
Betreff
Zuwendungen aus China an Hochschulen [#194820]
Datum
8. August 2020 13:42
An
Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen über Zuwendung finanzieller oder anderweitiger Art aus China im Laufe der vergangenen 20 Jahre, die den nachfolgenden Hochschulen zugingen: Hochschule Darmstadt Technische Universität Darmstadt Frankfurt University of Applied Sciences Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main Hochschule Fulda Justus-Liebig-Universität Gießen Technische Hochschule Mittelhessen Universität Kassel Philipps-Universität Marburg Hochschule RheinMain Im Einzelnen bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen: - Erhält oder erhielt die jeweilige Universität Mittel aus China, sei es von staatlicher oder aber auch privater Seite; unabhängig davon, ob diese Mittel in finanzieller Form, durch die Zur­ver­fü­gung­stel­lung von Lehrpersonal oder in anderer Form erfolgen? - Falls ja, welche Mittel in welcher Höhe erhält oder erhielt die Uni konkret aus China für welchen Zweck? Bitte erteilen Sie zur Beantwortung dieser Frage auch Auskunft zu den Details der geförderten Projekte (stellen Sie mir hierzu bitte insbesondere detaillierte Projektbeschreibungen sowie Angaben über die Laufzeit der Projekte zur Verfügung). Bitte senden Sie mir weitergehend entsprechende Verträge und Vereinbarungen inklusive aller Anlagen sowie Änderungsvereinbarungen, die zwischen der Universität und entsprechenden chinesischen Partnern geschlossen wurden, zu. - Ist Ihnen bekannt, ob an der Universität lehrende Personen (insbesondere Professoren und wissenschaftliche Mitarbeiter) aus China Mittel erhalten bzw. erhielten (beispielsweise durch parallele Gastprofessuren in China etc.)? Falls ja, bitte ich um die Spezifizierung, in welcher Höhe in welchem Zeitraum für welche Leistung hier Mittel an welche Personen fließen bzw. flossen (ggf. anonymisiert). Diese Anfrage ergeht spezifisch an Ihr Ministerium und nicht an die jeweiligen Universitäten. Sofern zu diesen Fragen in Ihrer Behörde keine Informationen vorliegen, teilen Sie mir dies bitte mit. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen David Missal Anfragenr: 194820 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/194820/ Postanschrift David Missal << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur
Sehr geehrter Herr Missal, am 08. August 2020 haben Sie der Pressestelle des Hessischen Ministeriums für Wissensc…
Von
Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur
Betreff
AW: Zuwendungen aus China an Hochschulen [#194820]
Datum
19. August 2020 11:49
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Missal, am 08. August 2020 haben Sie der Pressestelle des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst eine Anfrage übersandt, mit der Sie auf der Grundlage des § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) die Übersendung von Informationen über Zuwendungen finanzieller oder anderweitiger Art aus China im Laufe der vergangenen 20 Jahre an Hochschulen des Landes Hessen erbaten. Nach § 80 Abs. 1 HDSIG hat jeder gegenüber öffentlichen Stellen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen (Recht auf Informationszugang). Amtliche Informationen sind alle amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnungen. Die Hochschulen des Landes Hessen nehmen die Aufgaben der obersten Dienstbehörde nach § 60 Abs. 2 Hessisches Hochschulgesetz in eigener Verantwortung wahr. Aufgrund dieser Autonomie sind die Hochschulen des Landes Hessen nicht gehalten, Informationen über Zuwendungen dem Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst zu übermitteln. Dem Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst liegen demnach keine von Ihnen begehrten Informationen vor. Diese Nachricht ergeht gem. § 88 Abs. 1 S. 1 HDSIG gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen