Zuwendungen aus China an Hochschulen

Antrag nach dem LTranspG, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Informationen über Zuwendung finanzieller oder anderweitiger Art aus China im Laufe der vergangenen 20 Jahre, die den nachfolgenden Hochschulen zugingen:

Technische Universität Kaiserslautern
Hochschule Koblenz
Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Universität Koblenz · Landau
Hochschule Trier
Universität Trier

Im Einzelnen bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:

- Erhält oder erhielt die jeweilige Universität Mittel aus China, sei es von staatlicher oder aber auch privater Seite; unabhängig davon, ob diese Mittel in finanzieller Form, durch die Zur­ver­fü­gung­stel­lung von Lehrpersonal oder in anderer Form erfolgen?

- Falls ja, welche Mittel in welcher Höhe erhält oder erhielt die Uni konkret aus China für welchen Zweck? Bitte erteilen Sie zur Beantwortung dieser Frage auch Auskunft zu den Details der geförderten Projekte (stellen Sie mir hierzu bitte insbesondere detaillierte Projektbeschreibungen sowie Angaben über die Laufzeit der Projekte zur Verfügung). Bitte senden Sie mir weitergehend entsprechende Verträge und Vereinbarungen inklusive aller Anlagen sowie Änderungsvereinbarungen, die zwischen der Universität und entsprechenden chinesischen Partnern geschlossen wurden, zu.

- Ist Ihnen bekannt, ob an der Universität lehrende Personen (insbesondere Professoren und wissenschaftliche Mitarbeiter) aus China Mittel erhalten bzw. erhielten (beispielsweise durch parallele Gastprofessuren in China etc.)? Falls ja, bitte ich um die Spezifizierung, in welcher Höhe in welchem Zeitraum für welche Leistung hier Mittel an welche Personen fließen bzw. flossen (ggf. anonymisiert).

Diese Anfrage ergeht spezifisch an Ihr Ministerium und nicht an die jeweiligen Universitäten. Sofern zu diesen Fragen in Ihrer Behörde keine Informationen vorliegen, teilen Sie mir dies bitte mit.

Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    8. August 2020
  • Frist
    12. September 2020
  • 0 Follower:innen
David Missal
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informati…
An Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
David Missal
Betreff
Zuwendungen aus China an Hochschulen [#194823]
Datum
8. August 2020 13:47
An
Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen über Zuwendung finanzieller oder anderweitiger Art aus China im Laufe der vergangenen 20 Jahre, die den nachfolgenden Hochschulen zugingen: Technische Universität Kaiserslautern Hochschule Koblenz Johannes Gutenberg-Universität Mainz Universität Koblenz · Landau Hochschule Trier Universität Trier Im Einzelnen bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen: - Erhält oder erhielt die jeweilige Universität Mittel aus China, sei es von staatlicher oder aber auch privater Seite; unabhängig davon, ob diese Mittel in finanzieller Form, durch die Zur­ver­fü­gung­stel­lung von Lehrpersonal oder in anderer Form erfolgen? - Falls ja, welche Mittel in welcher Höhe erhält oder erhielt die Uni konkret aus China für welchen Zweck? Bitte erteilen Sie zur Beantwortung dieser Frage auch Auskunft zu den Details der geförderten Projekte (stellen Sie mir hierzu bitte insbesondere detaillierte Projektbeschreibungen sowie Angaben über die Laufzeit der Projekte zur Verfügung). Bitte senden Sie mir weitergehend entsprechende Verträge und Vereinbarungen inklusive aller Anlagen sowie Änderungsvereinbarungen, die zwischen der Universität und entsprechenden chinesischen Partnern geschlossen wurden, zu. - Ist Ihnen bekannt, ob an der Universität lehrende Personen (insbesondere Professoren und wissenschaftliche Mitarbeiter) aus China Mittel erhalten bzw. erhielten (beispielsweise durch parallele Gastprofessuren in China etc.)? Falls ja, bitte ich um die Spezifizierung, in welcher Höhe in welchem Zeitraum für welche Leistung hier Mittel an welche Personen fließen bzw. flossen (ggf. anonymisiert). Diese Anfrage ergeht spezifisch an Ihr Ministerium und nicht an die jeweiligen Universitäten. Sofern zu diesen Fragen in Ihrer Behörde keine Informationen vorliegen, teilen Sie mir dies bitte mit. Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen David Missal Anfragenr: 194823 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/194823/ Postanschrift David Missal << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz
Sehr geehrter Herr Missal, vielen Dank für Ihre Anfrage nach Landestransparenzgesetz. Die von Ihnen gewünschten…
Von
Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
WG: Zuwendungen aus China an Hochschulen [#194823]
Datum
26. August 2020 08:52
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Missal, vielen Dank für Ihre Anfrage nach Landestransparenzgesetz. Die von Ihnen gewünschten Informationen liegen dem Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Rheinland-Pfalz nicht vor. Daher habe ich Ihre Anfrage gem. § 11 Abs. 3 LTranspG an die jeweiligen Hochschulen zur Bearbeitung weitergeleitet. Urlaubsbedingt hat mich Ihre Anfrage erst jetzt erreicht, so dass ich diese erst heute an die zuständigen Stellen weiterleiten konnte. Die Bearbeitungsfrist des § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG beginnt daher erst mit Eingang bei den zuständigen Stellen zu laufen. Ich bitte um Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen

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Hochschule Koblenz
Sehr geehrter Herr Missal, das Wissenschaftsministerium RLP hat uns Ihre Anfrage vom 8. August 2020 am 26. Augus…
Von
Hochschule Koblenz
Betreff
Zuwendungen aus China an Hochschulen; Ihre Anfrage
Datum
1. September 2020 14:12
Status
Anfrage abgeschlossen
smime.p7s
5,3 KB


Sehr geehrter Herr Missal, das Wissenschaftsministerium RLP hat uns Ihre Anfrage vom 8. August 2020 am 26. August 2020 weitergeleitet und um entsprechende Beantwortung, die direkt an Sie gehen soll, gebeten. Bereits seit dem Jahr 2007 bereichert eine Kooperation mit der chinesischen Qingdao University of Science and Technology (QUST) die internationalen Beziehungen der Hochschule Koblenz. Aus diesem Kooperationsvertrag haben wir über die Jahre eine Aufwandsentschädigung/Kooperationsentgelt beispielsweise für Prüfungsgebühren und die Betreuung von Austauschstudierenden seitens der QUST erhalten. Einige Professorinnen und Professoren der HS KO halten Gastvorlesungen an der Chinesisch-Deutschen Fakultät (CDTF) in Qingdao, jedoch nicht im Sinne von Gastprofessuren. Weiterhin führen Studierende der Hochschule Koblenz im Rahmen ihres Studiums gelegentlich Praxisprojekte durch, die Problemstellungen von Unternehmen aus China betreffen. Dafür erhalten weder die Hochschule Koblenz noch Mitglieder der Hochschule Koblenz finanzielle Zuwendungen aus China. Im Übrigen verweisen wir auf § 16 Abs. 3 LTranspG. Mit freundlichen Grüßen