Zuwendungen aus China an Hochschulen
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen über Zuwendung finanzieller oder anderweitiger Art aus China im Laufe der vergangenen 20 Jahre, die den nachfolgenden Hochschulen zugingen:
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg
Im Einzelnen bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:
- Erhält oder erhielt die jeweilige Universität Mittel aus China, sei es von staatlicher oder aber auch privater Seite; unabhängig davon, ob diese Mittel in finanzieller Form, durch die Zurverfügungstellung von Lehrpersonal oder in anderer Form erfolgen?
- Falls ja, welche Mittel in welcher Höhe erhält oder erhielt die Uni konkret aus China für welchen Zweck? Bitte erteilen Sie zur Beantwortung dieser Frage auch Auskunft zu den Details der geförderten Projekte (stellen Sie mir hierzu bitte insbesondere detaillierte Projektbeschreibungen sowie Angaben über die Laufzeit der Projekte zur Verfügung). Bitte senden Sie mir weitergehend entsprechende Verträge und Vereinbarungen inklusive aller Anlagen sowie Änderungsvereinbarungen, die zwischen der Universität und entsprechenden chinesischen Partnern geschlossen wurden, zu.
- Ist Ihnen bekannt, ob an der Universität lehrende Personen (insbesondere Professoren und wissenschaftliche Mitarbeiter) aus China Mittel erhalten bzw. erhielten (beispielsweise durch parallele Gastprofessuren in China etc.)? Falls ja, bitte ich um die Spezifizierung, in welcher Höhe in welchem Zeitraum für welche Leistung hier Mittel an welche Personen fließen bzw. flossen (ggf. anonymisiert).
Diese Anfrage ergeht spezifisch an Ihr Ministerium und nicht an die jeweiligen Universitäten. Sofern zu diesen Fragen in Ihrer Behörde keine Informationen vorliegen, teilen Sie mir dies bitte mit.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte die Aktenauskunft oder die Ablehnung des Antrags wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben.
Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Information nicht vorhanden
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Datum8. August 2020
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12. September 2020
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